Von: mk
Bozen – Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, wollte endgültige Klarheit zur rechtlichen Situation der sogenannten „Speed-Check-Boxen“ erhalten und ergründete stattdessen einen Mangel an gesetzlichen Regelungen. Seit in Südtirols Gemeinden Speed-Check-Boxen aufgestellt werden, gibt es heftige Diskussionen um deren Nützlichkeit, über die Wartung, die Eichung, die Ausschreibungen dafür, über die rechtmäßige Inbetriebnahme, über Strafen und dergleichen. Die Gemeinden sehen sich vor allem mit dem Vorwurf konfrontiert, mit dem Aufstellen dieser Geräte „abkassieren” zu wollen. Sicher ist, dass diese Geräte eine abschreckende Wirkung für die Fahrteilnehmer haben und diese zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung mahnen, wenn auch manchmal nur im unmittelbaren Bereich der Boxen selbst.
„Während Landesrat Florian Mussner wohl informiert zu den orangen Boxen hinreichende Auskünfte liefern konnte, konnte Landesrat Arnold Schuler lediglich auf das Regierungskommissariat verweisen und mitteilen, dass es keine detaillierte gesetzliche Regelegung für die Speed-Check-Boxen gibt“, hält der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, in einer Aussendung einleitend fest. „Allein schon damit ist die Voraussetzung erfüllt, um die Speed-Check-Boxen abzumontieren und einzumotten, bis der Staat sich durchringt die Gesetzeslage anzupassen“, folgert Leitner.
„‘Der Polizeibeamte muss die Säule während der Kontrolle überwachen und sich in der Nähe aufhalten, wobei das Gesetz Letzteres nicht im Detail definiert. Sollte das Polizeifahrzeug während der Kontrolle nicht in unmittelbarer Nähe zur Säule stehen, muss an der Säule das Zeichen mit dem Polizeihelm angebracht sein. Ob die Verkehrsteilnehmer angehalten werden können, hängt von der Art des Messgerätes ab‘“, zitiert Pius Leitner aus der Antwort des Landesrates Mussners und gibt zu bedenken, dass Landesrat Schuler keine Auskunft geben konnte.
„In einem Punkt sind sich die beiden Landesräte einig“, betont Leitner und verweist auf die Gesetzeslücken. „Viele ausgestellte Strafbescheide in Zusammenhang mit dem Einsatz von Speed-Check-Boxen sind fragwürdig und gehören geprüft. Solange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, die auch die Detailfragen regelt, sollen keine weiteren Strafbescheide mittels Speed-Check-Boxen ausgestellt werden“, erklärt Leitner abschließend und fordert die Gemeinden auf, den Einsatz dieser Geräte zu überdenken.