Von: luk
Bozen – Der Freiheitliche Landesparteiobmann und Landtagsabgeordnete Walter Blaas fordert angesichts des jüngsten Übergriffs einer „Baby-Gang“ in Bozen Anerkennung für das couragierte Eingreifen eines Bürgers, der schließlich selbst Opfer der gewalttätigen Jugendbande wurde.
„Am Montag, den 25. Juli 2016, soll ein Mitarbeiter der Genossenschaft „Mebo Coop“ gegen 15.30 Uhr sechs bis sieben Jugendliche nordafrikanischer Herkunft beobachtet haben, wie sie den Zaun der Pestalozzischule in Bozen überwanden und dort diverse Gegenstände beschädigten“, entnimmt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus Medienberichten.
„Aufgrund seiner Zivilcourage dokumentierte der Mitarbeiter die Tat und wurde dabei von den Mitgliedern der „Baby-Gang“ gesehen. Diese begannen umgehend den Bürger mit Steinen zu bewerfen. Der Mann flüchtete mit seinem Fahrrad und wurde weiterhin von der „Baby-Gang“ verfolgt und mit Steinen beworfen. Zwei Steine sollen den Bürger getroffen haben. In den Räumlichkeiten der Organisation „La Strada“ konnte sich der Betroffene verstecken, während die Jugendbande ihm sein Fahrrad samt Schlüsselbund stahlen. Bei der Staatspolizei wurde Anzeige erstattet“, so Blaas weiter.
„Die Zivilcourage engagierter Bürger gehört besonders gewürdigt“, fordert der Freiheitliche Landesparteiobmann. „Wenn in selbstloser Weise Straftaten dokumentiert werden und sich dadurch die Bürger selbst zur Zielscheibe von aggressiven Jugendbanden machen, so muss es seitens der Öffentlichkeit und der Politik eine Selbstverständlichkeit sein, ihnen die nötige Anerkennung zu zollen“, erklärt Walter Blaas.
„Aufgrund der unkontrollierten Einwanderung, der werteneutralen und folgenlosen Politik gedeihen kriminelle Banden besonders gut und gefährden damit das soziale Gefüge. Folglich kommt es zu einer Ghettoisierung von Stadteilen, in denen die Bewohner der Willkür solcher Gangs schutzlos ausgesetzt sind. Die Politik hat nun die Aufgabe angemessen zu reagieren und den Opferschutz gegenüber Gewalttaten durch Minderjährige zu verbessern. Personen mit Migrationshintergrund sind bei einem solchen Verhalten des Landes zu verweisen, da die Regeln des Gastgeberlandes nicht befolgt wurden“, hält Walter Blaas abschließend fest.