Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute drei Gesetzentwürfe behandelt, die im Dezember im Rahmen der Haushaltsdebatte im Plenum diskutiert werden.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 39/19 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2020 (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher) – wurde mit vier Ja-Stimmen (Helmut Tauber, Magdalena Amhof, Helmuth Renzler und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 40/19 – Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2020 (LH Kompatscher) – wurde zusammen mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 41/19 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2020-2022 (LH Kompatscher) – diskutiert und mit jeweils vier Ja-Stimmen (Tauber, Franz Locher, Renzler und Vettori), drei Gegenstimmen (Foppa, Köllensperger und Unterholzner) und einer Enthaltung (Nicolini) gutgeheißen. Dazu haben die Abg. Foppa und Köllensperger einen Minderheitenbericht angekündigt.
Wie Ausschussvorsitzender Helmut Tauber berichtet, hat der Ausschuss – außer einigen Korrekturen der Landesregierung – keine wesentlichen Änderungen an den Entwürfen vorgenommen. „Es hat eine Diskussion über die Mittel für die Kollektivverträge der Landesbediensteten gegeben“, berichtet Tauber, „ebenso über eine Durchforstung des Haushalts nach Sparpotenzial, aber das ist eine politische Diskussion, später noch einmal gemeinsam zu führen ist.“ Tauber weist auf die Kernpunkte des Haushalts hin, die auch LH Arno Kompatscher am Vormittag dem Ausschuss vorgestellt hat: Das Gesamtvolumen ist mit 6,19 Mrd. Euro der bisher größte Starthaushalt in der Geschichte des Landes Südtirol. Nachdem im Laufe des Jahres 2020 aber weniger zusätzlich dazukommen wird als im Laufe des heurigen Jahres, werden die verfügbaren Mittel unterm Strich im Jahr 2020 um rund 300 Mio. weniger betragen als 2019. Laut Prognose dürfte der Haushalt in den folgenden Jahren stabil bleiben. Drei Viertel der erwarteten Einnahmen sind Steuern, vor allem Staatssteuern, und deren Aufkommen hängt in einem gewissen Maße auch vom anstehenden Haushaltsgesetz des Staates ab. Das Land sieht mit diesem Haushalt seinerseits steuerliche Maßnahmen vor: Die IRAP-Ermäßigung (2,68 statt 3,90 Prozent) soll nur mehr jenen Betrieben zustehen, welche ihre Mitarbeiter nicht schlechter behandeln als von Kollektivverträgen und Bereichsabkommen vorgesehen. Die No-Tax-Area beim Irpef-Zuschlag wird von 28.000 auf 35.000 Euro angehoben, bei Einkommen über 75.000 Euro wird der Steuersatz von 1,23 auf 1,73 Prozent angehoben. Das Land beabsichtigt schließlich, für Investitionen Kredite aufzunehmen, falls momentan Kassenbedarf besteht – als Vorstreckung des erwarteten Überschusses, der sich aber erst am Ende des Jahres bildet.