Von: luk
Bozen – Im Rahmen der Verhandlungen rund um das staatliche Haushaltsgesetz 2022 ist im römischen Senat ein Durchbruch gelungen: Nach langen Verhandlungen wurde eine authentische Interpretation in das Gesetz aufgenommen, wonach zukünftig bei Grundstücksübertragungen, die für den geförderten Wohnbau bestimmt sind, eine Besteuerung zum Fixbetrag von 200 Euro vorgesehen ist. „Diese Regelung tritt nun an die Stelle einer proportionalen Steuer in Höhe von neun Prozent des Wertes des Baugrundstücks und stellt damit eine wesentliche finanzielle Erleichterung für die Baubewerber im geförderten Wohnbau dar“, freut sich Senator Meinhard Durnwalder, der als Erstunterzeichner in Zusammenarbeit mit Senator Dieter Steger sowie den SVP-Abgeordneten der Kammer Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian den entsprechenden Antrag eingebracht hatte.
Beim Erwerb von Grundflächen, welche für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind, wird zukünftig wieder eine fixe Registergebühr von 200 Euro und nicht, wie letzthin passiert, eine Registergebühr von neun Prozent eingehoben. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Staatshaushalt 2022 nach zähen Verhandlungen erzielt: „Die Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt“, so Durnwalder. Dabei war die einheitliche Besteuerung bereits mit Artikel 32 des D.P.R. Nr. 601/1973 eingeführt worden: „Durch das Gesetzesdekret Nr. 23/2011 wurden allerdings alle Vergünstigungen bei entgeltlichen Übertragungen des Eigentums an Immobilien oder Baugründen abgeschafft“, erläutert der Senator. Damit wurde eine Steuer von neun Prozent anstelle der bis dahin gültigen Fixsteuer von 200 Euro eingeführt und in der Folge von der Agentur der Einnahmen angewandt.
Der authentischen Interpretation, welche nun Eingang in das Haushaltsgesetzes 2022 gefunden hat, sind zahlreiche Vorgespräche seitens der Südtiroler Parlamentarier bei den verschiedenen Stellen und Ministerien vorangegangen. Die Bestimmung sieht zukünftig die Anwendung der Pauschalbesteuerung ausdrücklich vor: „Die Haushaltskommission des Senats hat am 21.12.2022 der Aufnahme unseres Antrags in das Haushaltsgesetz zugestimmt, welches schlussendlich am 24.12.2021 vom Senat verabschiedet wurde“, erklärt der Senator. “Dadurch werden künftig Bauwerber des geförderten Wohnbaus, die häufig junge Familien sind, für den Erwerb der Baugründe weniger zur Kasse gebeten. Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, um die Bauvorhaben im geförderten Wohnbau und unsere jungen Familien finanziell weiter zu entlasten”.