Von: mk
Bozen – Termin und Anmeldetermin der Fischerprüfung stehen nun fest. Seit Anfang Mai gelten Neuerungen in der Gesetzgebung zur Fischerei.
Keine lebenden Köderfische, kein Mindestalter für Fischereilizenz
Mit einem Beschluss der Landesregierung vom 2. Mai wurde auch die Durchführungsverordnung zur Fischerei abgeändert: Die wichtigsten Änderungen betreffen den Fischbesatz, die Angelmethoden sowie die Ausstellung der Fischereilizenz. Im Bereich Fischbesatz kommt die bis dahin für alle Gewässer verpflichtende Koppelung des Jahresbesatzes an eine Jungfischquote nur mehr in begründeten Fällen zur Anwendung.
Im Bereich der Regelung der Angeltätigkeit wurde der lebende Köderfisch landesweit verboten, die Verwendung des toten Köderfisches wurde neu geregelt. Diese Neuregelung ist ein Kompromiss, heißt es aus dem Amt für Jagd und Fischerei: Einerseits gilt es, die heimischen Fischbestände effizient zu schützen, ohne andererseits die Angler in ihrer Tätigkeit mehr als notwendig einzuschränken. Schließlich regelt die Novellierung der Durchführungsverordnung zur Fischerei auch die Ausstellung der Fischereilizenz neu: War bis jetzt ein Mindestalter von acht Jahren vorgeschrieben, gilt hierbei nun keine Altersbeschränkung mehr.
Weitere Details zu den Neuerungen in der Gesetzgebung zur Fischerei finden sich unter diesem Link
Überarbeiteter Fragenkatalog für die Prüfung
Die jährliche Fischerprüfung wird ab heuer im Herbst abgenommen und zwar in der Woche vom 23. bis zum 28. Oktober. Anmeldungen dazu müssen innerhalb Mittwoch, 23. August, erfolgen. Das Gesuch um Zulassung zur Fischerprüfung ist an das Amt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen zu richten; auf dem vollständig ausgefüllten Gesuchformular ist eine Stempelmarke von 16 Euro aufzukleben.
Auf der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei befindet sich der überarbeitete Fragenkatalog, bestehend aus 300 Fragen zu den Themenbereichen allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Verhaltensnormen beim Fischen – Gesetzeskunde und dem Bereich Lebensraum und Umwelt. Für die Fischerprüfung werden aus diesem Katalog 55 Fragen pro Gruppe entnommen. Zusätzlich müssen fünf Fischarten, deren Schonzeit und Schonmaß anhand eines Bilderbogens bestimmt werden.
Der Prüfungstermin für die einzelnen Kandidaten wird ausschließlich über die Website und an der Amtstafel bekannt gegeben; die Kandidaten erhalten kein Einleitungsschreiben.
Weitere Informationen sind im Amt für Jagd und Fischerei unter den Tel. 0471 415171 oder 415172 erhältlich.