Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat am 17. Dezember die Übertragung mehrerer landeseigener Grundstücke an die Gemeinden sowie den Ankauf des Biotops “Galizien” in Leifers beschlossen. “Gemeinsam mit den Gemeinden wollen wir vermögensrechtliche und grundbuchliche Unstimmigkeiten bei landeseigenen Grundstücken bereinigen”, sagt der für öffentliche Arbeiten und Vermögen zuständige Landesrat Christian Bianchi, der die Beschlüsse eingebracht hat. “Durch die Übertragung von Flächen an die Gemeinden erleichtern wir die Verwaltung des jeweiligen Gebietes”, erklärt Bianchi.
Dem Gemeindegebiet von Ratschings wurde somit mit Beschluss der Landesregierung unentgeltlich die Übertragung einiger Grundstücke im Jaufental (Katastralparzellen 1759/4, 1759/20, 1759/29, G.G.) ermöglicht. Es handelt sich um Flächen aus dem öffentlichen Wassergut des Landes. Durch die Eingliederung ins Gemeindeeigentum wird die Verwaltung der Flächen erleichtert.
Der Gemeinde Brixen wurde vom Land unentgeltlich das Areal hinter dem Brixner Bahnhof (Katastralparzelle 830/14, G.G.) übertragen. Dieses Gelände, das früher Eigentum der italienischen Bahn war, wurde der landeseigenen STA Südtiroler Transportsstrukturen AG zur Verwaltung übergeben und bislang als Parkplatz genutzt. Nun wird es der Gemeinde abgetreten, damit es für Bedürfnisse von Pendelnden angepasst werden kann.
Ein weiteres Grundstück (Katastralparzelle 2568/5, G.G. Niederdorf) wurde unentgeltlich an die Gemeinde Niederdorf übertragen. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Straßenabschnitt, der nicht mehr als Straßengut genutzt wird. Dieses Grundstück wurde bereits 2023 aus dem öffentlichen Gut ausgeklammert und ins verfügbare Landesvermögen überführt. Durch die Übertragung an die Gemeinde sollen vermögensrechtliche Unstimmigkeiten bereinigt werden.
Darüber hinaus hat die Landesregierung den Ankauf des Biotops “Galizien” in Leifers für insgesamt 957.900 Euro beschlossen. Das Biotop ist ein ökologisch wertvolles Habitat, dessen Erhalt durch den Ankauf sichergestellt wird. Das Land soll die Pflege und Aufwertung dieser geschützten Fläche übernehmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, geschützte Gebiete langfristig zu sichern. Es sei wichtig, dass das Land bedeutende Naturflächen innerhalb der Biotope erwerbe, wie es auch im Landesgesetz für Raum und Landschaft (L.G. vom 10. Juli 2018, Nr. 9, Absatz 4) vorgesehen sei, heißt es aus dem Ressort von Bianchi.
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