Von: mk
Bozen – Zwei Richter, die gegen Renate Holzeisen bei der Bozner Staatsanwaltschaft eine Eingabe wegen mutmaßlicher Rufschädigung eingereicht haben, sind Teil des Richtersenats am Verwaltungsgerichtshof in Bozen, der über den Flughafenrekurs der Bewegung entscheiden soll. Das Team Köllensperger sieht das Grundrecht auf einen fairen Prozess in Gefahr.
Doch der Reihe nach: Bekanntlich haben vier Richter des Verwaltungsgerichtshofes von Bozen bereits vor geraumer Zeit gegen Frau RA DDr. Renate Holzeisen bei der Staatsanwaltschaft von Bozen eine Eingabe wegen mutmaßlicher Rufschädigung eingebracht. Die Staatsanwaltschaft selbst hat die Archivierung der strafrechtlichen Ermittlungen beantragt, weil die von Renate Holzeisen vorgebrachte Kritik in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht falle und kein Straftatbestand vorliege. Die vier Richter des Verwaltungsgerichtshofes Bozen haben in der Folge vom Richter der Vorerhebungen eine zwangsweise Anklageerhebung verlangt. Auch in der folglich vor dem Richter der Vorerhebungen am 4. Juni 2019 stattgefundenen Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Archivierung der strafrechtlichen Ermittlungen nochmals bekräftigt, während die vier Verwaltungsrichter auf ihren Antrag auf zwangsweise Anklageerhebung weiterhin bestanden. Die richterliche Entscheidung ist seit dreieinhalb Monaten ausständig.
„Es entspricht dem Grundrecht auf einen fairen Prozess und damit auf ein unparteiisches Gericht (Art. 6 EU-Menschenrechtskonvention, Art. 49 Carta der Grundrechte der EU) dass ein Prozess nicht von einem Richter geführt und entschieden werden darf, der mit einer Prozesspartei bzw. einem im Prozess tätigen Rechtsanwalt selbst ein juristisches Verfahren anhängig hat. Folglich hat der italienische Gesetzgeber vorgesehen, dass auch in Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die vom Gesetzgeber in Art. 51 ZGB vorgesehenen Gründe für die verpflichtende Enthaltung der Richter von der Teilnahme am Prozess gelten“, erklärt das Team Köllensperger in einer Aussendung.
Die Anwältinnen der Bewegung, Renate Holzeisen und Michela Reggio d’Aci, die den Flughafenrekurs betreuen, mussten nun feststellen, dass dem dem Flughafenrekurs betrauten Richtersenat, der vier Richtern besteht, zwei jener vier Richter angehören, die „aus den oben genannten Gründen per Gesetz nicht an der Prozessführung zu unserem Flughafenrekurs beteiligt sein dürfen“.
Das Gesetz sehe eine klare Pflicht des Richters vor, sich aus eigenem Antrieb der Beteiligung an der Prozessführung zu enthalten, fügt die Bewegung hinzu. „Dies ist in diesem Fall leider nicht geschehen, sodass unsere Anwältinnen sich gezwungen sahen kurzfristig, einen für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehenen Rekurs auf Zurückweisung der betroffenen zwei Richter beim Verwaltungsgerichtshof in Bozen einzubringen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Prozessführung ausgesetzt und kurzfristig über den von unseren Anwältinnen eingebrachten Antrag auf Ersetzung dieser zwei Richter entschieden werden muss“, erklärt das Team Köllensperger.