Von: luk
Bozen – Anträge von Perspektiven für Südtirol, Team K und Grünen wurden heute im Landtag behandelt.
Beschlussantrag Nr. 533/22: Mehr Sicherheit auf Forststraßen und Feldwegen (eingebracht vom Abg. Faistnauer am 20.01.2022). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1., dass Artikel 2 des Dekrets des Landeshauptmannes Nr. 33 vom 06.11.98, wie oben dargelegt geändert wird: a) Artikel 2 Absatz 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 33 vom 06.11.98: „Die Ermächtigungs- oder Ablehnungsbescheide sind, sofern das Gebiet einer forstlich-hydrogeologischen Nutzungseinschränkung unterliegt, zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen dem gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat zur Kenntnis zu übermitteln. Für die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a) bis f) angeführten Arbeiten ist ein Gutachten der Forstbehörde einzuholen.“; b) Artikel 2 Absatz 4 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 33 vom 06.11.98: „Unter Ausnahme der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben h und z genannten Eingriffe muss der Bauherr oder, falls vorgesehen, der vom Bauherrn beauftragte Projektant, Bauleiter, Fachmann oder Installateur innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten eine abschließende Erklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und den autorisierten entsprechen. Für die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a) bis f) angeführten Arbeiten muss die ordnungsgemäße Ausführung derselben nach Beendigung der Arbeiten von der Forstbehörde bestätigt werden.“; 2. Die maximale Kronenbreite, welche in Artikel 1, Absatz 1 Buchstabe a) definiert ist, auf 3 m festzulegen, damit die Sicherheit erhöht wird.
“In den letzten Jahren wurden in Südtirol vielfach Feldwege und Walderschließungswege realisiert”, erklärte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol). “Wege mit einer maximalen Länge von bis zu 1.000 m, einer Geländeneigung bis zu 70 % und einer maximalen Breite von 2,5 m konnten dabei mittels vereinfachten Antrags und folgender Ermächtigung durch den gebietsmäßig zuständigen Bürgermeister realisiert werden. Vor allem durch das häufigere Auftreten von Schadensfällen in den Wäldern aufgrund von Wetterextremen ist jedoch das rasche, unbürokratische Ermächtigen zur Realisierung von Waldwegen und Stichwegen notwendig, damit das Schadholz schnell und sicher abtransportiert werden kann. Aus diesem Grund erscheint es nach wie vor überaus sinnvoll, das Instrument der sogenannten Bagatelleingriffe für geringfügige und dringend notwendige Eingriffe weiterhin beizubehalten. Da in den letzten 20 Jahren die Mechanisierung in der Forstwirtschaft ebenfalls zugenommen hat, sollte in Bezug auf die maximale Kronenbreite eine Anpassung durchgeführt werden. Grundeigentümer, Nutzer und zuständigen Behörden erkennen, dass mit einer Kronenbreite von maximal 2,5 m die Unfallgefahr steigt. Dies vor allem deshalb, da die Maschinen und die Transportgeräte in den letzten Jahren immer breiter wurden. Bei einer Maschinenbreite von 2,55 m scheint es klar zu sein, dass beim Befahren eines Weges mit maximal 2,5 m Breite vor allem bei Kurvenfahrten eine erhöhte Gefahr resultiert. Damit Unfälle auf diesen Wegen vermieden werden können, sollten die Wege mindestens 3 m breit sein. Vor allem bestehende Feldwege und Forstwege könnten mit dieser Verbreiterung sicherer gestaltet werden.”
Das Sicherheitsproblem sei meist durch den Unterbau begründet, meinte Franz Locher (SVP). Er sehe die Bagatellarbeiten grundsätzlich positiv, sie würden viel Bürokratie ersparen. Die derzeitige Gesetzeslage sei in diesem Sinne ausreichend.
Bagatelleingriffe seien keine Bagatellen, meinte Hanspeter Staffler (Grüne), oft seien es Eingriffe, die der Landschaft wirklich weh täten. Hier sei die Forstbehörde vermehrt einzubinden.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) sah den positiven Ansatz in Faistnauers Antrags. Er eröffne überdies eine interessante Möglichkeit für den Landtag, Dekrete der Landesregierung umzuformulieren.
Ein Beschlussantrag sei ein Wunsch, antwortete Vizepräsident Josef Noggler, damit könne man weder ein Gesetz noch ein Dekret ändern.
Der Antrag sei in dieser Formulierung problematisch, erklärte LR Arnold Schuler. Die Forstbehörde müsste vor Genehmigung eingeschalten werden. Das Anliegen sei verständlich, und breitere Straßen würden die Sicherheit erhöhen, aber ein halber Meter sei in steilem Gelände sehr viel. Südtirol habe ein gut ausgebautes Forstwegenetz, das seine Vorzüge auch in Zusammenhang mit Vaja und Borkenkäfer zeige.
Peter Faistnauer wies darauf hin, dass das zuständige Amt derzeit bei der Wegbreite beide Augen zudrücke. Das Problem sei auch rechtlich zu lösen.
Der Antrag wurde in Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 535/22: Einführung des einheitlichen Landeskindergeldes (eingebracht von den Abg. Rieder, Köllensperger, Ploner F. und Ploner A. am 20.01.2022). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Vorteile einer Zusammenlegung des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes zu einem „einheitlichen Landesfamiliengeld“ zu überprüfen und dabei insbesondere auf die sozial gerechte Verteilung des Landesfamiliengeldes aber auch auf Vereinfachung und Bürokratieabbau zu achten. 2. Innerhalb von Juni 2022 eine umfassende Neugestaltung der Geldleistungen des Landes im Sinne einer Kindergrundsicherung zu überprüfen, wie es in der Maßnahme 5.1.1. des Familienförderplanes vorgesehen ist.
Italien führe nun den “Assegno unico” ein, bemerkte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Zum einen bringe das Vereinfachungen für Familien und Verwaltung mit sich, aber die Auswirkungen seien noch nicht klar. Es gebe Befürchtungen, dass wieder der Mittelstand draufzahle. Daher sollte auch die Familienförderung in Südtirol überprüft werden. Man sollte sich die Auswirkungen der staatlichen Reform anschauen und eventuell mit der Landesförderung nachbessern. “In Südtirol gibt es aktuell zu den staatlichen Unterstützungen für Familien zusätzlich das Landesfamiliengeld und das Landeskindergeld.” Für Letzteres wolle man künftig das ISEE heranziehen, für die anderen gelte die EEVE. Die Verwendung der ISEE für alle Gesuche wäre für alle eine Vereinfachung.
Alex Ploner (Team K) erinnerte an einen SVP-Vorstoß zum Bürokratieabbau vor Jahren. Die geforderte Arbeitsgruppe sei aber nie eingesetzt worden. Das Kindergeld sei eine konkrete Möglichkeit zum Bürokratieabbau.
Brigitte Foppa (Grüne) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Kinder sollten kein Luxus sein dürfen, die Wirklichkeit sehe aber anders aus. “Bürokratieabbau” sei für sie ein Wort, das meist von einer anderen Seite komme. Ein gewisser Verwaltungsaufwand sei notwendig, wenn man die Berechtigung zum Beitrag überprüfen wolle.
Der “Assegno unico” biete die Möglichkeit, sich die Landesförderung noch einmal genauer anzusehen, meinte Magdalena Amhof (SVP), und das habe LR Deeg auch gemacht. Das Gießkannenprinzip sei in bestimmten Bereichen sinnvoll, weil sonst der Verwaltungsaufwand den Nutzen überwiegen würde. In anderen Fällen müsse man die Einkommenssituation betrachten. Man beabsichtige, den “Assegno unico” mit Landesgeldern noch einmal aufzubessern, auch wegen der höheren Lebenshaltungskosten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte sich mit dem beschließenden Teil einverstanden, nicht aber mit der Argumentation in der Prämisse. Der Kinderwunsch sollte nicht von pekuniären Erwägungen abhängig gemacht, der Beitrag nicht zur Zeugungsprämie werden. Es gebe ein Murren in der Bevölkerung, wenn manche Familien kinderreich seien, um zu einer größeren Wohnung oder mehr Beiträgen zu kommen.
Die Familienförderung sei ein Gesamtkonzept, zu dem auch die Vereinbarkeit mit dem Beruf gehöre, erklärte LR Waltraud Deeg. Südtirol liege mit einer Geburtenrate von 1,75 pro Frau im Spitzenfeld Europas. Südtirol habe eine einheitliche Grundsicherung mit dem Landesfamiliengeld, das Landeskindergeld sei für einkommensschwache Familien gedacht. Laut Schätzungen würden 75.000 Familien in Südtirol den “Assegno unico” bekommen können. Im Sinne des Bürokratieabbaus wolle man wie der Staat ebenfalls die ISEE heranziehen, um Zusatzbeiträge zu vergeben. Sie sei nicht dafür, alles zu vereinheitlichen, damit würden bedürftige Familien weniger zu bekommen. Im Sinne von Art. 3 der Verfassung sei sie für die Berücksichtigung des Einkommens und den Abbau der sozialen Unterschiede.
Maria Elisabeth Rieder fragte, ob man die EEVE dann noch brauche, denn deren Berechnung verschlinge Millionen. Man könne den Verwaltungsaufwand verringern und dabei auch ein Auge auf die Schwächeren haben. Der Kinderwunsch solle nicht von Beiträgen abhängen, und sie bezweifle, dass diese ausschlaggebend seien. Eine Zusammenlegung der Förderungen schließe nicht aus, dass man nach Einkommen berechne.
Punkt 1 des Antrags wurde mit 15 Ja und 16 Nein, Punkt 2 mit 14 Ja, 17 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Am Nachmittag wurde auch die Behandlung des Beschlussantrags Nr. 403/21 fortgesetzt: Torfabbau in Südtirol – Das Torf doch nicht sein (eingebracht von den Abg. Staffler, Foppa und Dello Sbarba am 19.02.2021). Die Einbringer haben dazu einen neue Fassung vorgelegt: Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. in einer umfassenden Studie zu ermitteln, welche ökologischen Vor- und Nachteile der Torfanbau hat und wieviel CO2-Äquivalente durch den hiesigen Abbau in die Atmosphäre gelangen; 2. die Konzessionen für den Torfabbau in Südtirol aus Gründen des Klimaschutzes neu zu bewerten; 3. eine Studie in Auftrag zu geben, um herauszufinden, welche umweltfreundlichen Substrate Torf im Gemüse- und Blumenanbau ersetzen könnten; 4. Wege zu finden, dass ab 2030 in öffentlichen Grünzonen (Land und Gemeinden) Torfsubstrat nicht mehr zum Einsatz kommt, weder aus eigener Produktion noch importierte Ware.
Die Debatte dazu hatte bereits am Vormittag begonnen. Hanspeter Staffler und Brigitte Foppa (Grüne) erläuterten noch die Änderungen.
LR Philipp Achammer kündigte die Zustimmung zu Punkt 1 an und verwies auch auf die bereits vorliegenden Studien. Er betonte, dass ein Torfstich nicht nur Nachteile habe.
Punkt 1 des Antrags wurde mit 30 Ja und 1 Nein angenommen, die anderen Punkte wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Arbeiten werden morgen um 10.00 Uhr wieder aufgenommen.
Um 9.00 Uhr wird im Plenarsaal das Buch “Südtirols Minderheitenschutzsystem” von M. Haller vorgestellt.