Von: mk
Bozen – Roland Tinkhauser bemerkte heute bei der aktuellen Fragestunde im Landtag, dass beim Wettbewerb für die Stelle des Generalsekretärs der Südtiroler Informatik AG auf den beim Land sonst üblichen Studientitel – wie z.B. bei der Nachbesetzung des Abteilungsdirektors für das Personal – verzichtet wird. Seine Fragen dazu: Wäre es nicht angebracht, dass eine Inhouse-Gesellschaft mit rein öffentlicher Beteiligung wie die SIAG – welche mit öffentlichen Geldern mitgetragen wird – nicht auch den üblich erforderlichen Studientitel als Voraussetzung vorgibt? Was ist die Begründung (rechtliche Grundlage) dafür? Führt man sich die Hierarchiestufen vor Augen, dann steht ein Generaldirektor weiter oben als ein Abteilungsdirektor. Wie ist es also zu rechtfertigen, dass ein ranghöherer Direktor weniger gebildet sein darf, als eine Person der unteren Stufe? Veranstaltet die SIAG diesen Wettbewerb zugeschnitten auf den derzeitigen Generaldirektor ad interim, weil dieser nicht im Besitz eines Studientitels ist? Gedenkt die Landesregierung in dieser Sache tätig zu werden, zu intervenieren und auf einen Studientitel als Voraussetzung für die Zulassung zu pochen?
Die SIAG habe entschieden, für diese Stelle keinen akademischen Titel vorzusehen, und dies auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens, antwortete LR Waltraud Deeg. Die SIAG sei eine eigenständige Körperschaft und müsse nicht dieselben Kriterien wie das Land anwenden. Der Verwaltungsrat habe die Arbeit des geschäftsführenden Direktors für gut befunden. Normalerweise werfe man der Landesregierung sonst vor, dass sie sich zuviel einmische.
Die neuen Züge von „Trenitalia“, welche derzeit unter anderem auch auf der Bahnstrecke Bozen – Meran im Einsatz sind, verfügen über Bildschirme, auf denen nur italienische Ortsnamen angezeigt werden, bemerkte Sven Knoll. Zusatzhinweise (wie z.B. „nächster Bahnhof“) werden nur in italienischer und englischer Sprache angezeigt. Auch die Sicherheitshinweise in den Zügen sind nur in italienischer und englischer Sprache ausgeschildert. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Was wird die Landesregierung unternehmen, damit dieser Missstand behoben und die Zweisprachigkeitspflicht eingehalten wird? Warum sind die Kartenentwerter der „Trenitalia“ an den Südtiroler Bahnhöfen nur einsprachig italienisch beschriftet bzw. die Hinweise am Display nur in italienischer Sprache verfügbar? Knoll forderte ein härteres Durchgreifen gegenüber Trenitalia. Die Züge, die von der Provinz Trient angekauft wurden, seien erst kürzlich in Dienst getreten, antwortete LR Florian Mussner. Trenitalia habe eine umgehende Übersetzung der Texte versprochen. Man werde sich auch an die Trentiner Landesregierung wenden.
Elena Artioli wies darauf hin, dass derzeit nur fünf Südtiroler Kulturvereine in den Genuss der vom Staat vorgesehenen 2 Promille kommen, und fragte die Landesregierung, ob sie eine Informationskampagne zu dieser Finanzierungsmöglichkeit plane. Die Landesregierung schicke den eingetragenen Vereinen (derzeit 2.200) regelmäßig Rundschreiben, in denen auch auf die verschiedenen Fälligkeiten hingewiesen werde, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Hinweise würden auch auf dem Internetportal veröffentlicht.
Das Land beabsichtige, in Eigenregie eine Reihe von Bussen für die Linienkonzessionäre anzukaufen, stellte Andreas Pöder fest und fragte: Gibt es die Möglichkeit, beispielsweise über eine Kooperation der SAD mit der Deutschen Bahn Busse zu stark vergünstigten Preisen anzukaufen aufgrund des damit zu erzielenden Mengenrabattes – immer zweckgebunden für den Liniendienst? Ist die Zweckbindung der Busse für den Liniendienst ausreichend, um die Weitergabe bzw. Rückgabe der Busse nach eventuellem Verlust der Konzession durch den Konzessionär zu gewährleisten oder gibt/braucht es hierzu eigene Verträge zwischen den Konzessionären und dem Land? Über eine Kooperation mit der DB wisse man nichts, antwortete LR Florian Mussner. Die Busse würden mit einem Leasingvertrag angekauft. Die SAD kaufe ihre Busse gemäß geltendem Vertrag, diese müssten dann eventuell von einem anderen Wettbewerbssieger übernommen werden.
Riccardo Dello Sbarba bemerkte, dass Südtirol die mit dem Staat vereinbarte Flüchtlingsquote von 1.470 – 1.080 vom Staat zugewiesen, rund 400 auf eigene Faust gekommen – erreicht habe. Es sei aber wahrscheinlich, dass weitere auf eigene Faust nach Südtirol kämen und bei der Quästur Asylantrag stellten. Für die 1.470 kommt laut Vereinbarung der Staat auf, aber wer ist ab dem 1471. Flüchtling zuständig? Gibt es dazu eine Vereinbarung? Wie will das Land vorgehen?
Bei der Vereinbarung mit dem Innenminister wurde der Grundsatz festgehalten, dass auch die Finanzierung für jene gesichert sei, die bei der Quästur um Asyl ansuchen, antwortete LR Martha Stocker. Diese würde dann, gemäß Vereinbarung, wieder unter die staatliche Verteilungsquote fallen. Noch sei die Quote in Südtirol aber nicht ganz erreicht.
Für die Umfahrung Brixen, ein vom Land als prioritär eingestuftes Projekt, fehlen noch zwei Baulose, jenes des Mittelanschlusses Brixen und jenes der Umfahrung Vahrn, erklärte Magdalena Amhof. Beide Baulose wurden vom Land bereits genehmigt, die notwendigen Mittel dafür im Haushalt vorgesehen. Im laufenden Jahr sollte das Ausführungsprojekt für den Mittelanschluss in Auftrag gegeben werden. Amhof hatte dazu folgende Fragen: Wurde das Ausführungsprojekt für den Mittelanschluss Brixen, wie geplant, in Auftrag gegeben? Wenn nicht, was sind die Gründe für die Unterlassung der Auftragsvergabe? Wie sieht die Zeitschiene für die Umsetzung des Mittelanschlusses aus? In welcher Phase befindet sich das Projekt der Umfahrungsstrasse Vahrn? Das Ausführungsprojekt für den Mittelanschluss sei in der Genehmigungsphase, antwortete LR Florian Mussner, wenn dieses Verfahren abgeschlossen sei und es keine Rekurse gebe, könne man bereits 2017 mit den Arbeiten beginnen. Das Ausführungsprojekt für Vahrn sei in Ausarbeitung.
Alessandro Urzì verwies auf den Konkurs der Solland Silicon in Sinich und fragte, welche Sofortmaßnahmen das Land zur Unterstützung der Angestellten plant, was die Landesregierung tun will, um die Wiedereröffnung der Anlage zu erreichen, und ob sie vorhat, weltweit bei den Unternehmen derselben Branche für einen Kauf des Betriebs zu werben.
Die Abteilung Arbeit habe in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministeriums bereits geprüft, ob die betroffenen Arbeiter in der Lohnausgleichskasse gestellt werden können, antwortete LR Martha Stocker. Ob es die außerordentliche Ausgleichskasse sein werde, müssten die Konkursverwalter entscheiden. Welche Produktion in Zukunft wieder aufgenommen werde, entscheide der Eigentümer.
Laut Medienberichten sei designierte Staatsanwältin am Rechnungshof nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises, bemängelte Paul Köllensperger, der Wettbewerb weise auch nur indirekt auf diese Notwendigkeit hin. Er fragte daher, ob die Landesregierung auf diese offensichtliche Verletzung der Autonomiebestimmungen beim Rechnungshof und beim Verfassungsgericht reagieren werde.
Es sei auffällig, dass über den Bozner Rechnungshof immer wieder der “Fatto Quotidiano” berichte, bemerkte LH Arno Kompatscher. Dr. Morgante sei nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises, aber dieser sei laut Gesetz für diese Stelle nicht vorgeschrieben. Man werde sehen, ob sie in ihrer Zeit in Frankfurt genügend Deutschkenntnisse erworben habe. Köllensperger wies darauf hin, dass man nur bei außerordentlichem Bedarf von der Zweisprachigkeitspflicht abweichen könne, aber dieser sei nicht gegeben, auch weil ein anderer Bewerber den Nachweis habe.
Die Landesregierung hat im Juni 2016 beim Regierungskommissariat schriftlich interveniert, da die Aufschriften auf den Autos der Finanzpolizei in Süd-Tirol nur einsprachig italienisch sind, stellte Sven Knoll fest und fragte: Ist inzwischen eine Antwort des Regierungskommissariates eingetroffen und falls Ja, wie lautet sie? Wenn Nein, wird die Landesregierung sich erneut um eine Antwort bemühen bzw. was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die zweisprachigen Aufschriften bei den Autos der Finanzpolizei zu erwirken? Eine Antwort vom Regierungskommissariat sei bisher nicht eingetroffen, antwortete LH Arno Kompatscher, er habe inzwischen wieder interveniert und gefordert, die Situation zu bereinigen.
Andreas Pöder fragte, wie viele Auslandssüdtiroler beim bevorstehenden Verfassungsreferendum wahlberechtigt sind und ob das Land Südtirol bzw. die Landesregierung eigene Informationsunterlagen an die Auslandssüdtiroler verschickt – wenn Ja, mit welchem Inhalt? Bei diesem Referendum liege die Zuständigkeit beim Staat, antwortete LH Arno Kompatscher. Beim Landesreferendum habe man über 31.000 wahlberechtigte Auslandssüdtiroler gezählt. Das Land sei bei diesem Referendum jedenfalls nicht befugt, an diese Informationsmaterial zu senden.
Im Ali-Market-Gebäude in Bozen sollen Illegale und Flüchtlinge einquartiert werden, berichtete Pius Leitner und fragte: Wem gehört das Ali-Market-Gebäude in Bozen? Wie viele Personen sollen dort einquartiert werden? Bitte um Angabe der Anzahl, des Alters, Geschlechts und der Nationalität. Wie hoch sollen die Kosten für die entsprechenden Adaptierungsarbeiten sein und wer wird diese übernehmen? Wie setzen sich monatlichen Mietkosten zusammen? Wie hoch sollen die monatlichen Verpflegungskosten und Personalspesen für die Flüchtlingsunterkunft sein? Bitte um die Nennung der Gesamtsumme. Wer soll die Unterkunft führen? Sind die Anrainer mit den ergriffenen Maßnahmen einverstanden? Wenn Ja, worauf gründen sich diese Annahmen?
Zu diesem Thema hatte auch Riccardo Dello Sbarba einige Fragen. Er wollte wissen, wem das Gebäude gehört und wie hoch die monatliche Miete ist, ob für die beiden Personengruppen getrennte Räumlichkeiten geschaffen werden, ob für die Flüchtlinge ein Erstversorgung oder um eine vorübergehende Unterbringung handelt und ob der „Spra-Standard“ gemäß staatlichen und internationalen Normen eingehalten wird.
Eigentümer sei die Gruppe Tosolini, die Miete betrage 39.000 Euro, der Betrag umfasse aber auch Anpassungsarbeiten, antwortete LR Martha Stocker. Container oder Zelte würde gleich viel kosten. Bozen brauche 70 Plätze für Obdachlose, mit den Flüchtlingen wären es 100, wobei die genaue Zahl noch nicht bekannt sei. Die vorgesehenen Standards würden eingehalten, es gebe Räume für Ausbildung, Essen usw. Die Struktur werde von Volontarius geführt, die dafür 28 Euro pro Person und Monat bekomme. Es sei keine Wohnbauzone, daher seien für eine dauerhafte Unterbringung auch Plätze in anderen Gemeinden vorgesehen. Dafür wurden Quoten nach Einwohnerzahl festgelegt, aber die Strukturen seien nicht alle gleichzeitig verfügbar. Man werde versuchen, Bozen zu entlasten, aber in ganz Europa würden die Hauptstädte am meisten belastet.
Die Landesregierung hatte am 22. Juli 2014 beschlossen, den Vorschlag der Bäuerinnenorganisation für einen Internationalen Tag des Brauchtums bei der Konferenz der Regionen einzubringen, bemerkte Maria Hochgruber Kuenzer und fragte: Wie steht die Landesregierung zum Thema „Einführung eines Internationales Tages des Brauchtums”? Wurde der Tagesordnungspunkt „Einführung eines Internationales Tages des Brauchtums“ bei der Konferenz der Regionen besprochen und was wurde genau beschlossen? Welche konkreten Schritte wurden bis heute gesetzt, um die Einführung zu erreichen? Welche Anstrengungen müssen noch unternommen werden? Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Einführung?
Das Thema sei von LR Achammer in der Konferenz der Regionen 2015 vorgebracht worden, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Koordination übernehme Friaul. Es sei bereits ein Vorschlag zur Umsetzung ausgearbeitet worden, der wieder der Konferenz und dann der Regierung und der UNESCO vorgelegt wird.
Hans Heiss erinnerte an das gescheiterte Auswahlverfahren für einen neuen Sanitätsdirektor. Nun solle offenbar Generaldirektor Schael eine geeignete Person finden, was aber eine Einbuße an Transparenz bedeute und die zumindest informelle Abhängigkeit der Direktion von Schael. Heiss stellte dazu folgende Fragen: Mit welchen Begründungen wurden die Kandidaten für nicht geeignet erklärt, wir ersuchen um summarische Erklärung? Obliegt die „zweite Wahl“ wirklich dem Generaldirektor, auf welcher Rechtsgrundlage? Nach welchen Kriterien und auf welchem Wege wurde seinerzeit Dr. Mayr zum Sanitätsdirektor bestellt?
Die Kommission habe keinen Vorschlag gemacht, antwortete LR Martha Stocker, die Begründung dafür kenne sie noch nicht. Die “zweite Wahl” stehe dem Generaldirektor zu. Dr. Mayr sei seinerzeit vom Generaldirektor nach Anhörung der Landesregierung ernannt worden. Auch Nachfrage von Heiss sicherte Stocker auch zu, den neuen Sanitätsplan auch im Landtag vorzustellen.
Alessandro Urzì bemängelte, dass bei den Landesranglisten für die Grundschule die Bewerber mit Abschluss in Erziehungswissenschaften 15 Punkte bekommen und jene mit anderen Studientiteln nur 12 Jahre. Er fragte, was die Landesregierung gegen diese Diskriminierung gegenüber jenen unternehmen werde, die bereits länger unterrichtet, aber nicht den „richtigen“ Studientitel hätten.
Die Punktezuteilung erfolge nach drei Kriterien, antwortete LR Christian Tommasini. Die höchste Punktezahl sei für Erziehungswissenschaft vorgesehen, aber die Absolventen der Lehrerbildungsanstalt hätten mehr Punkte für das Dienstalter aufzuweisen. Es sei eine komplexe Materie, er selbst würde einen Wettbewerb wie für den öffentlichen Dienst bevorzugen.