Von: mk
Bozen – Jedes Jahr um den Martinstag herum berichten die Medien, neuerdings immer öfter, dass in manchen Kindergärten und Schulen der traditionelle Martinsumzug als „Lichterfest“ begangen wird – aus Rücksicht auf andersgläubige Mitschüler, erklärte Bernhard Zimmerhofer heute während der Aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag und fragte: Begrüßt die Landesregierung die Umdeutung bzw. Umbenennung dieses christlichen Brauches? Welche Kindergärten und Schulen haben sich bislang an der Umdeutung bzw. Umbenennung beteiligt? Wer hat die Umdeutung bzw. Umbenennung veranlasst und zeichnet demnach dafür verantwortlich? LR Philipp Achammer erklärte, die in den Medien genannten Kindergärten hätten die Darstellung abgelehnt, er kenne keinen Kindergarten, wo der Martinsumzug “umgedeutet” werde. Die Kindergärten legten Wert darauf, auch die Bedeutung des Umzugs zu vermitteln. In allen italienischen Kindergärten sei der Martinstag ein jährliches Ereignis, erklärte LR Christian Tommasini, es werde kein Laternenumzug abgehalten, sondern ausdrücklich ein Martinsumzug. Dasselbe bestätigte LR Florian Mussner auch für die ladinischen Schulen. Zimmerhofer kündigte an, konkrete Beispiele nachzureichen.
Riccardo Dello Sbarba bezog sich auf das staatliche Impfdekret, das bei fehlendem Impfnachweis den Ausschluss von Kinderhort und Kindergarten vorsieht, und fragte, welches Verfahren für solche Fälle in Südtirol vorgesehen ist, ob bereits Kinder ausgeschlossen wurden, wie viele Kinder derzeit nicht geimpft sind, wie sich das Land gegenüber den betroffenen Familien verhalten wird und welchen autonomen Spielraum das Land in dieser Frage hat. Die vier Hygienedienste würden die Kinder zu den Nachimpfungen einladen, erklärte LR Martha Stocker, bei Nichterscheinen könne der Termin auch verschoben werden. Ab März-April sei ein Impfgespräch vorgesehen, dann seien immer noch 60 Tage Zeit. Bisher sei noch kein Kind in Südtirol ausgeschlossen worden. Rund 300 Kinder hätten noch keine Dokumentation vorgelegt, aber das erübrige sich durch die nun mögliche direkte Übermittlung der Daten. Wenn die genannten Termine ergebnislos verstreichen, werde ein Ergebnisprotokoll erstellt, das auch den Eltern ausgehändigt werde. Ob die Einschreibung in das nächste Schuljahr erfolge, für welche die Unterlagen ja schon bis März abzugeben seien, müsse die jeweilige Schule entscheiden.
Ulli Mair schilderte den ihr gemeldeten Fall eines dunkelhäutigen Schwarzfahrers, der sich gegenüber dem Schaffner sogar weigerte, den Fahrkartenpreis ohne Strafzuschlag zu bezahlen, und fragte: Welche konkreten Schritte gedenkt die Landesregierung zu setzen, um das „Schwarzfahren“ im öffentlichen Personenverkehr abzustellen? Ist es nicht an der Zeit, dafür zu sorgen, dass die Bediensteten ihren Dienst ordnungsgemäß ausführen können? Wie viele Klagen müssen noch vorgebracht werden bis endlich wirksame Maßnahmen gesetzt werden? Vor allem in den Nachtstunden gebe es die schlimmsten Fälle. Solche Fälle sollten wirklich nicht vorkommen, meinte LR Florian Mussner. Die Qualitätskriterien für den Dienst schreiben 760 Kontrollen vor. Bei Widerstand habe der Schaffner den Auftrag, nicht weiter zu insistieren, sondern die Polizei zu rufen. Man arbeite zusammen mit dem Regierungskommissariat an Lösungen.
Auch Andreas Pöder hatte Fragen zum Impfdekret: Werden die ungerechtfertigt vom Sanitätsbetrieb nach Inkrafttreten des Lorenzin-Dekrets verlangten und von den Eltern vor der Annullierung durch den Sanitätsbetrieb bezahlten Strafen automatisch an die Eltern zurückerstattet? Falls dies zutrifft, innerhalb welchen Zeitrahmens? Falls dies nicht zutrifft, aus welchen Gründen? Er schätze, rund, 4.000 bis 5.000 seien nicht geimpft. Es seien acht Strafen ausgestellt worden, die in Kürze rückerstattet würden, antwortete LR Martha Stocker.
Elena Artioli verwies auf die geplante Schließung des Kindergartens Sonnenblume in Bozen-Neustift, von dem 66 Familien betroffen seien. Sie fragte, wie die 75 Plätze umverteilt werden, nach welchen Kriterien die Neustifter Kinder in anderen Strukturen aufgenommen werden, ob geplant ist, die deutschen Kindergartensektionen in Bozen zu reduzieren, wie man dem Raummangel begegnen will und welche Garantien die Stadtverwaltung diesbezüglich gibt. Die Gemeinde Bozen wolle den Kindergarten schließen, bestätigte LR Philipp Achammer und kündigte eine Aussprache mit der Gemeinde an. Dann wisse man auch, wie die Kindergartenplätze verteilt würden. Es bestehe keine Absicht, deutsche Sektionen zu schließen, das Gegenteil sei der Fall, man suche neue Räume.
Infranet gehört nach der Kapitalerhöhung zu 89,78 Prozent dem Land, stellte Paul Köllensperger fest, es handelt sich aber nicht um eine InHouse Gesellschaft. Geplant ist, in dieser Gesellschaft die Breitband-Assets des Landes zu bündeln. Laut Beschluss 743/17 sollte anschließend Infranet mit Alperia Fiber fusioniert werden. Dies vorweg, fragte Köllensperger: Welche Landes Assets sollen in Infranet eingebracht werden? Wann? Wie viel sind diese wert? Wenn diese Assets zusammen mit Infranet schließlich in einer auf dem Markt tätigen Gesellschaft landen, wie gedenkt die Regierung zu gewährleisten, dass es hier keinen Kontrollverlust über diese strategische öffentliche Infrastruktur gibt? Die rechtlichen Vorgaben von Staat und EU seien sehr komplex, antwortete LR Waltraud Deeg, und sie würden nicht immer auf die Bedürfnisse der Peripherie eingehen. Südtirol habe seine Zuständigkeiten auf vielen Ebenen verteidigt. Derzeit sei man im Gespräch mit der EU-Kommission, um das OK für den genannten Zusammenschluss zu erhalten. Heute habe die Landesregierung den Übergang der RAS-Assets in das Landesvermögen beschlossen. Die in der Frage genannten Assets würden auf 90 Mio. geschätzt. Es sei für die Landesregierung wichtig, dass das Netz unter der Kontrolle des Landes liege. Köllensperger sah trotzdem eher Risiken als Chancen in dieser Operation, man riskiere den Verlust eines Vermögens; sicherer wäre ein InHouse-Verfahren.
Laut Rundschreiben könnten die Landesbediensteten ihren akademischen Titel nur mehr im Original führen, bemerkte Josef Noggler, der „dottore“ könne nicht mehr zum „Doktor“ werden, weil das im deutschen Sprachraum missverständlich wäre. Das bedeute aber auch, dass in manchen Fällen nur mehr die italienische Bezeichnung geführt werden könne. Noggler fragte daher: Ist die Rechtslage zur Übersetzung italienischer Titel ins Deutsche ausreichend geprüft worden? Ist die Übersetzung der italienischen Titel ins Deutsche nicht Ausdruck des Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache; beziehungsweise ist die wortwörtliche Übersetzung von „dottore“ mit „Doktor“ nicht auch über den allgemeinen Sprachgebrauch hinaus zumindest gewohnheitsrechtlich notwendig? Da die italienischen Titel Gesetzeskraft haben: Warum sollte vor allem den Beamten der italienischen Sprachgruppe die Führung ihres Titels genommen werden?
Das Rundschreiben sei von den zuständigen Ämtern verfasst worden, antwortete LR Waltraud Deeg. Der Titel Doktor stamme aus einer Zeit, als es das Magisterstudium noch nicht gegeben habe. In Deutschland oder Österreich werde der Titel für Ärzte verwendet oder für Absolventen von Doktoratsstudien. Es gebe nicht nur die Gefahr von Missverständnissen, sondern von Missbrauch. Generell werde beim Land auf den Titel verzichtet, man könne aber genau den im In- oder Ausland erworbenen Titel verwenden. Josef Noggler zeigte sich nicht überzeugt von der Antwort. Der Doktortitel sei in verschiedenen Rechtsquellen als Voraussetzung für bestimmte Positionen genannt, auch im Statut.
Vor langer Zeit schon wurde eine Autobahneinfahrt für Brixen aus nördlicher Richtung und eine Autobahnausfahrt von Norden kommend versprochen, bemerkte Walter Blaas, angesichts der massiven Verkehrsbelastung muss über eine Umsetzung des Projekts nachgedacht werden. Seine Fragen dazu: Wie ist der Stand der Dinge hinsichtlich eines vollwertigen Autobahnanschlusses bei Brixen/Albeins? Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen und wann werden die entsprechenden Arbeiten abgeschlossen sein? Bitte um die Darlegung eines zeitlichen Ablaufs. LR Florian Mussner räumte die Verzögerung ein, die aber auf ausstehende Ausgabengenehmigungen des Staates zurückzuführen seien. Man warte nun auf die Verlängerung der Konzession, dann könne man weitermachen.
Die Landesregierung hat entgegen den Willen der Mehrheit im Kalterer Gemeinderat die Unterbringung von Flüchtlingen in Kaltern in der Ortschaft Barleit angekündigt, kritisierte Andreas Pöder und fragte: Ist ob genannte Entscheidung endgültig? Falls dies zutrifft, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen. In welchem Umfang sind der Adaptierungsarbeiten am Gebäude vorgesehen, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Kosten soll dies geschehen? Wer trägt die dabei anfallenden Kosten? In welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen sollen die Asylwerber untergebracht werden? Welche laufenden Kosten werden für die Landesverwaltung nach Inbetriebnahme der Struktur anfallen? LR Martha Stocker schickte voraus, dass die Gemeinden auf eine gerechte Aufteilung bestanden hätten, das habe für Kaltern eine Anzahl von 28 ergeben. Die Kosten der Adaptierungen seien noch nicht abzuschätzen, aber es handle sich um kleine Anpassungen, die in drei Monaten abgeschlossen sein dürften. Es sei geplant, dort vor allem Familien unterzubringen. Die laufenden Kosten seien mit den 28 Euro vom Staat abgedeckt, sie umfassten Unterkunft, Verpflegung, Sprachkurse und anderes. Für strukturiertere Weiterbildung sei dann das Land zuständig. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge sei derzeit stabil, die Herkunft sei aber noch zu klären.
Elena Artioli begrüßte den Euregio Family Pass, der den Bürgern aller drei Länder des historischen Tirol zugutekomme. Gleichwohl gebe es Schwierigkeiten bei der Umsetzung: So sei der Pass jüngst beim Museum MUSE in Trient nicht anerkannt worden. Artioli fragte, warum der Aktionstag vom 2. Dezember, an dem man in der ganzen Euregio gratis fahren könne, nicht im Bürgernetz aufscheine und wie man ihn in Anspruch nehmen könne und warum die konventionierten Einrichtungen das, was im Bürgernetz der drei Länder beworben werde, nicht anerkennen würden. Es sei in erster Linie eine Vorteilskarte für Familien, antwortete LR Waltraud Deeg, nur in Südtirol sei die Mobilität vorrangig. Trient habe gerade erst die Kriterien für die Inanspruchnahme erlassen. LR Florian Mussner bestätigte den Aktionstag vom 2. Dezember, die Informationen seien auf der Homepage veröffentlicht worden.
Anfang November erhielten die Abgeordneten des Südtiroler Landtags sowie der Landeshauptmann einen Brief der Initiativgruppen pro Krankenhaus Innichen, Pro Krankenhaus Sterzing, Freunde Krankenhaus Schlanders und des Vereins Südtiroler Jungärzte mit einer Reihe von Handlungsvorschlägen. Paul Köllensperger fragte, ob die Landesregierung auf diesen Brief geantwortet habe. LR Martha Stocker erklärte, dass die und Fraktionssprecher Dieter Steger geantwortet hätten. Auf Nachfrage erklärte sie auch, dass die Chirurgie in Innichen mit dem definierten Leistungsprofil weitergeführt werde.