Von: mk
Bozen – Mit Verweis auf die Rückkehr des Abteilungsdirektors für Landwirtschaft Martin Pazeller, der im Februar zum Raiffeisenverband gewechselt ist und nun wieder zum Land zurückkommt, fragte Walter Blaas im Südtiroler Landtag: Weshalb kehrt Martin Pazeller auf seinen vormaligen Posten in der Landesverwaltung zurück? Zu welchen Konditionen übernimmt Martin Pazeller erneut das Amt des Abteilungsdirektors der Landwirtschaft? Wie hoch war die monatliche Besoldung Pazellers vor dem Wechsel zum Raiffeisenverband und wie hoch soll die künftige Besoldung sein? Ist die Rückkehr Pazellers mit einer Prämie verbunden? Wenn Ja, in welcher Höhe? Gab es eine „Rückkehrgarantie“ für Pazeller? Aus welchen Gründen wurde die Stelle zwischenzeitlich nicht ausgeschrieben bzw. nachbesetzt? Die Rückkehr sei eine freie Entscheidung Pazellers, der auch nicht im Streit gegangen sei, antwortete LR Arnold Schuler. Die Rückkehr erfolge zu denselben Konditionen, die Besoldung bleibe die gleiche. Eine Rückkehrgarantie habe es nicht gegeben. Für eine schnelle Nachbesetzung habe er keine Notwendigkeit gesehen. Schuler verwahrte sich gegen Blaas’ Behauptung vom Land als Ruhekissen, Pazeller sei eine geschätzte Führungskraft. Ebenso habe es für ihn keinen Sonderweg gegeben, da eine Anstellung aus dem Verzeichnis der Führungskräfte jederzeit möglich sei.
Paul Köllensperger erinnerte die Landesregierung daran, dass sie im November 2015 ein neues Audit der EU-Kommission zum ESF-Fonds für das erste Halbjahr 2016 angekündigt habe. Dieses Audit wäre ein Zeichen, dass die ESF-Stelle des Landes wieder auf dem richtigen Weg ist. Köllensperger fragte, ob in der Zwischenzeit eine solche Prüfung durch EU-Inspektoren durchgeführt wurde und ob das Ergebnis bereits bekannt ist. Es handle sich um eine neuerliche Überprüfung, erklärte LH Arno Kompatscher, solche würden laufend stattfinden. Die Inspektoren hätten seinerzeit eine Fehlerquote von 4 Prozent festgestellt und Nachbesserung verlangt. Der neue Inspektionsbericht liege noch nicht vor. Mit der neuen Programmperiode sei das Amt im Plan.
Andreas Pöder berichtete von Klagen pensionierter Landesbediensteter über eine verzögerte Auszahlung von Abfertigung und Rente, in einigen Fällen bis zu zweieinhalb Jahre für die Abfertigung, für deren Auszahlung das Land zuständig sei. Pöder fragte daher die Landesregierung: Wie lange ist in etwa der durchschnittliche Zeitraum für die Auszahlung der Abfertigungen an aus dem Dienst geschiedene bzw. pensionierte Landesbedienstete – inklusive Schule und Sanität? Sind Verzögerungen wie die oben beschriebenen bekannt, woraus resultieren diese Verzögerungen? Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, auf die für die Rentenzahlungen verantwortlichen Stellen einzuwirken, damit der Zeitraum von der effektiven Pensionierung bis zur Auszahlung der Rente verkürzt wird? Der Zeitraum für die Auszahlung der Abfertigung sei von staatlichen Bestimmungen vorgegeben, antwortete LR Waltraud Deeg. Es gebe zahlreiche Bestimmungen für unterschiedlichste Situationen. Es sei in der Vergangenheit zu Rückständen gekommen, das habe man aber wieder aufgeholt. Bei den Pensionen hingegen seien derzeit keine Verspätungen bekannt, nur Ausnahmefälle, für die es auch eine entsprechende Begründung gebe.
Paul Köllensperger berichtete von einer kolportierten Absicht des zuständigen Landesrats, einen Kompromiss mit den Biobauern auszuhandeln, der vorsieht dass diese 5 Meter Abstand halten von angrenzenden konventionell bebauten Flächen (und dafür eine Entschädigung vom Land bekommen), sowie das im Schadensfall über diese Pufferzone hinaus eine Schlichtungsstelle den Fall übernimmt, mit Zahlung der etwaigen Schäden durch die öffentliche Hand. Köllensperger bat die Landesregierung, diese angedachten Maßnahmen zu erläutern bzw. richtigzustellen, und fragte, ob sie es vertretbar halte, dass entgegen dem Verursacherprinzip die öffentliche Hand für von Privaten verursachte Schäden herhalten soll. Italiens Bioregelung sei schwierig anzuwenden, antwortete LR Arnold Schuler, etwas Ähnliches, mit Nulltoleranz usw., gebe es nur in Belgien. Gerade auf so engem Raum wie in Südtirol sei es schwierig. Es würden Produzenten auch für Rückstände bestraft, die nichts dafür könnten. Trotz dieser Probleme funktioniere es in 99 Prozent der Fälle gut. Probleme gebe es nur in einigen Fällen im Obervinschgau. 2017 laufe ein Forschungsprojekt, bei dem auch die Wirksamkeit der 5-Meter-Regelung überprüft werde. Man verhandle, wer die Kosten für dieses Projekt trage, aber dass die öffentliche Hand für die Schäden aufkomme, sei ausgeschlossen.
Brigitte Foppa zeigte sich mit der Antwort auf eine frühere Anfrage zur Weiterbildung des Personals von Schulen und Kindergärten unzufrieden und legte einige Detailfragen nach: Welcher Anteil der Ausbildungswege für das Kindergarten- und Schulpersonal an der Freien Universität Bozen verläuft für die drei Sprachgruppen gemeinsam? Welcher Anteil der Fortbildungswege für das Kindergarten- und Schulpersonal, die von den Bildungsressorts organisiert werden, verläuft für die drei Sprachgruppen gemeinsam? Findet eine gemeinsame Planung der Fortbildung zwischen den drei Bildungsressorts statt? Wie wird diese organisiert? 268 Kreditpunkte würden an der Uni Bozen in der eigenen Sprache erworben, 20 in der Zweitsprache, der Rest in Englisch, antwortete LR Philipp Achammer. Es gebe keine Bildungsveranstaltungen für alle drei Sprachgruppen, aber grundsätzlich könne man die Kurse der anderen Sprachgruppe besuchen. LR Christian Tommasini überreichte Foppa die detaillierte schriftliche Auskunft seiner Ämter.
Laut einem Bericht der „Dolomiten“ vom 20. April 2017 wird an der Grundschule Welsberg seit November 2016 ein mehrsprachiges Projekt erprobt, „das innovative Methoden anwendet, um den Kindern Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Offenheit näherzubringen“, bemerkte Myriam Atz Tammerle. Für dieses Projekt werden laut Bericht die wöchentlichen Deutsch- und Italienischstunden genutzt. Für nächstes Jahr sei geplant, das Projekt auf zwei Stunden und 40 Minuten auszudehnen. Zudem heißt es, dass ähnliche Projekte an den Grundschulen von Bruneck und Innichen laufen. Atz Tammerle stellte dazu folgende Fragen: In wie vielen Klassen und im Ausmaß von wie vielen Unterrichtsstunden pro Woche laufen die Mehrsprachenprojekte an besagten Grundschulen? Wie viele Deutsch- und Italienischstunden werden jeweils für die Mehrsprachenprojekte geopfert? Wie wirken sich, aus wissenschaftlicher Sicht, diese Mehrsprachenprojekte konkret auf die mutter- und fremdsprachliche Kompetenz der Grundschüler aus? Solche Projekte sollten außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden. Es seien 90 Minuten für solche Aktivitäten vorgesehen, berichtete LR Philipp Achammer, je 30 Minuten stünden für die jeweilige Sprache zur Verfügung. In Innichen gebe es ein ähnliches Projekt, in Bruneck derzeit keines. Es handle sich um ein Pilotprojekt, das wissenschaftlich begleitet werde. Test hätten bessere Sprachkenntnisse als in den Parallelklassen ergeben. Die Eltern begrüßten das Projekt und wollten eine Ausweitung.