Von: luk
Bozen – Am Rechnungshof befasst man sich weiterhin mit der Verwendung von Fraktionsgeldern.
Im anstehenden Verfahren vor dem Rechnungshof am 18. April fordert die Staatsanwaltschaft von Pius Leitner 47.256,84 Euro zurück. Die Vorhaltung: Einige Ausgaben hätten nichts mit der Arbeit der Landtagsfraktion der Freiheitlichen zu tun gehabt, andere Ausgaben seien nicht entsprechend belegt bzw. die Belege nicht alle aufgehoben worden.
In diesem Zusammenhang wird Leitner grobe Fahrlässigkeit vorgehalten – was sein Rechtsanwalt Marco Mayr zurückweist.
Die Freiheitlichen hätten die Belege für die Ausgaben aufgehoben, auch seien die Spesen entsprechend der damaligen Gesetzeslage belegt worden. Pius Leitner habe in seiner Eigenschaft als Fraktionssprecher nicht persönlich die Kontrolle jeder einzelnen Ausgabe bzw. jedes einzelnen Belegs über gehabt, dafür sei eine Mitarbeiterin zuständig gewesen.
Die Vorhaltungen an Leitner betreffen den Zeitraum vom 18. November 2008 bis 23. November 2013.
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