Von: luk
Meran – Gestern wurden im Meraner Rathaus zwei Abkommen unterzeichnet, welche die Fortsetzung der Dienste “Frauennachttaxi” und “SeniorInnentaxi” bis 2020 sichern. Dabei wurden auch wichtige Neuigkeiten eingeführt.
Beide Abkommen wurden von zehn Gemeindeverwaltungen (Meran, Tirol, Algund, Schenna, Partschins, Kuens, Marling, Lana, Tscherms, Riffian), von der Taxigenossenschaft Meran, neun Einzelunternehmen und fünf InhaberInnen einer Lizenz für den Mietwagendienst unterschrieben.
SeniorInnentaxi – Dieses Angebot richtet sich an Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und in einer der unterzeichnenden Gemeinden wohnhaft sind. Die Fahrgäste erhalten eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 5,50 Euro. Zu diesem Zweck werden den TaxifahrernInnen eigene, von der Stadtverwaltung vorgedruckte Belegscheine übergeben. Am Ende der Fahrt füllt der/die TaxifahrerIn den Belegschein aus und übergibt ihn dem Fahrgast. Auf dem Beleg müssen Datum und Uhrzeit der Fahrt aufscheinen. Das Angebot gilt für bis zu 25 Fahrten im Jahr. War bisher die Nutzung des SeniorInnentaxi auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt, so kann dieser nun rund um die Uhr in Anspruch genommen werden. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt in der Wohnsitzgemeinde. In Meran werden die Belegscheine im BürgerInnenamt im Parterre des Rathauses eingelöst. Die Fahrten mit dem Taxi für SeniorInnen und mit dem Frauennachttaxi sind aber nicht kumulierbar: Zusätzlich zu den 25 vorgesehenen Fahrten mit dem Taxi für SeniorInnen dürfen Frauen über 70 also weitere 27 Fahrten mit dem Frauennachttaxi machen. Jährlich können insgesamt folglich maximal 52 Gutscheine eingelöst werden.
Frauenachttaxi – Auch das Frauennachttaxi sieht eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von € 5,50 pro Fahrt vor. Das Angebot richtet sich an Frauen im Alter von mindestens 16 Jahren, die in einer der unterzeichnenden Gemeinden wohnhaft sind. Der Dienst kann von Frauen an allen Tagen von 20:30 Uhr bis 6:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Neuigkeit: Das Frauennachttaxi kann auch von Gruppen, bestehend aus bis zu vier Frauen, genutzt werden. Erstattet werden aber auch dann nur 5,50 Euro pro Fahrt. Die Frauen haben auch dann Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung, wenn sie in Begleitung Minderjähriger unter 16 Jahren sind. Pro Jahr kann eine Frau bis zu 52 Gutscheine einlösen. Der Belegschein kann von den Anspruchsberechtigten gegen Vorlage eines Personalausweises bis zum 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres beim zuständigen Amt der Wohnsitzgemeinde eingelöst werden.