Von: mk
Seis – Laut Ministerialdekret vom 2. Jänner 2021 kann der Betrieb von Liftanlagen und somit auch jener der Umlaufbahn Seiseralm frühestens am 18. Januar aufgenommen werden. Die Bestimmungen des geltenden Gebietsplans der Seiser Alm (Art. 8, Abs. 3-bis) sehen vor, dass die Verkehrsbeschränkungen auf die Seiser Alm für den Zeitraum, an dem der Betrieb der Umlaufbahn stillsteht, außer Kraft gesetzt sind. Darauf weist die Freie Liste in einer Aussendung hin.
In Abweichung zur genannten Bestimmung seien die Verkehrsbeschränkungen jedoch trotz Stillstand des Bahnbetriebs strikt beibehalten, so dass die Zufahrt zur Seiser Alm für Personen und Fahrzeuge ohne Sonderermächtigung nur vor 9.00 Uhr und nach 17.00 Uhr gestattet ist. Zwar sei die Frequenz der Busdienste letzthin erhöht worden, jedoch werde dieses Angebot aufgrund der Ansteckungsgefahr nur in geringem Umfang angenommen. Auch die Landesverwaltung rate selbst vom Gebrauch öffentlicher Verkehrsmittel ab, erklären die Vertreter der Freien Liste.
„Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit der derzeitigen Beibehaltung der Verkehrseinschränkungen, die zudem in unzureichender Weise kommuniziert wurde, ist es nur schwer verständlich, warum die Seiser Alm derzeit für Erholungssuchende Wanderer, Spaziergängerinnen, Langläuferinnen, Rodler etc. nur sehr eingeschränkt zugänglich ist. Wir fordern daher alle Entscheidungsträgerinnen und -träger mit Nachdruck dazu auf, die Verkehrsbeschränkungen gemäß Gebietsplan anzuwenden, d.h. diese im Rahmen der bestehenden Parkplatzkapazitäten unverzüglich und bis zur Inbetriebnahme der Umlaufbahn aufzuheben“, betont Christoph Senoner von der Freien Liste.
Die Ferienzeit gehe zu Ende und großer Ansturm sei allenfalls an den Wochenenden und bei Schönwetter zu erwarten. Für solche Tage, an denen mit einem erhöhten Andrang von Besuchern zu rechnen ist, sollte es der Gemeindeverwaltung, allenfalls in Absprache mit dem Tourismusverband und der Forstbehörde, zumutbar sein, ein Mobilitätskonzept erstellen, das den Bedürfnissen der Besucher der Seiser Alm im Einklang mit den Naturschutzbestimmungen gerecht wird, findet die Freie Liste.