Von: mk
Bozen – Das Problem der Prostitution sorgt in Südtirol wieder einmal für Diskussionen. Diese Mal ist es Bürgermeister Renzo Caramaschi, der eine Legalisierung der Prostitution fordert. Bekanntlich hat der italienische Staat mit Gesetz Nr. 75 vom 20. Februar 1958 die Schließung der Freudenhäuser angeordnet. Diese Maßnahme ist allgemein besser bekannt unter dem Namen „Merlin-Gesetz“. Mit diesem Gesetz sollte vor allem die Zuhälterei unterbunden und die damals bestehende Regelung der Prostitution abgeschafft werden.
Unterstützung erhält Caramaschi nun auch von den Freiheitlichen. „Aufgrund der Anwendung des obgenannten Gesetzes und durch eine massive Zuwanderung vor allem aus Nicht-EU-Ländern hat sich das Phänomen der Prostitution (und zwar immer neuer Formen der Prostitution) unkontrolliert verbreitet. Damit verbunden sind Ausgrenzung, Ausbeutung und Sicherheitsprobleme. Es ist bekannt, dass sich aufgrund der Verbreitung dieses Phänomens unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und der Verleitung zur Kriminalität negative Konsequenzen ergeben. Die Ausbreitung alter und neuer Infektionskrankheiten kann derzeit überhaupt nicht kontrolliert werden. Zudem muss festgestellt werden, dass die Prostitution als Belästigung angesehen wird, dass sie in den Augen vieler dem öffentlichen Anstand widerspricht und dass das gängige „Sich-zur-Schau-stellen“ die Schamgefühle der Bürger verletzt und vor allem den Minderjährigen ein verzerrtes Bild der Sexualität vermittelt“, schreibt der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner.
„Südtirol sollte danach trachten, sich mit allen Mitteln und auf allen möglichen Ebenen dafür zu verwenden, eine Gesetzeslage zu schaffen, wo – wie beispielsweise in Österreich – die Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle verboten ist“, fährt Leitner fort.
Eine Bordellbewilligung unterliege klaren Auflagen und Richtlinien. So sei der Inhaber einer Bordellbewilligung in Österreich beispielsweise verpflichtet, die im Bordell die Prostitution ausübenden Personen einschließlich ihres Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums, Geburtsortes, Wohnortes und der Höhe des von ihnen zu entrichtenden Mietzinses sowie jede Änderung unverzüglich der Behörde schriftlich bekannt zu geben.
„Der Inhaber der Bordellbewilligung muss während der Betriebszeiten im Bordell anwesend sein. Er hat Personen, die durch ihr Verhalten die Ruhe und Ordnung stören, den Zutritt bzw. den weiteren Aufenthalt zu untersagen. Der Inhaber der Bordellbewilligung hat den Organen der Behörde und der zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zuständigen Behörde auf Verlangen jederzeit und unverzüglich Eintritt in das Bordell zu gewähren. Verboten ist ausdrücklich: das persönliche Anwerben von Besuchern vom Bordell aus, jede andere Werbung für das Bordell, jeder Hinweis auf den Betrieb des Bordells und jede Kennzeichnung des Gebäudes, die unmittelbar auf dessen Verwendung als Bordell hinweist. Den Prostituierten ist es beispielsweise verboten, im Bordell Besuche zu anderen Zwecken als zur Ausübung der Prostitution zu empfangen. Minderjährigen ist der Besuch eines Bordells verboten. Die Gemeinde hat, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie zur Sicherung hygienisch einwandfreier Zustände erforderlich ist, nähere Vorschriften zu erlassen (Betriebszeiten, Genuss von alkoholischen Getränken usw.)“, erklären die Freiheitlichen.
Dies vorausgeschickt und festgestellt, dass das Land keine unmittelbar Zuständigkeit in der Frage einer Regelung der Prostitution hat, fordern die Freiheitlichen in einem Begehrensantrag das Parlament und die Zentralregierung in Rom auf, ehestens eine Überarbeitung und zeitgerechte Anpassung der derzeit in diesem Bereich geltenden Gesetzesbestimmungen in Angriff zu nehmen. Insbesondere solle darauf gedrängt werden, die Wiedereröffnung der Freudenhäuser ins Auge zu fassen.
„Dadurch sollen die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürger und die Rechte jener, die sich freiwillig zur Ausübung dieses Berufes entschließen, gewährleistet werden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass die entsprechenden Steuern entrichtet werden und dass jegliche Form illegaler Ausbeutung durch Prostitution verhindert bzw. zumindest eingeschränkt wird“, erklärt Leitner. Nun muss der Landtag über den Antrag der Freiheitlichen entscheiden.