Von: mk
Bozen – Ein freiheitlicher Tagesordnungsantrag der Abgeordneten Tamara Oberhofer, der im Zuge der Behandlung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2015 angenommen wurde, rettete den Bücherscheck vor dem Rotstift der Landesregierung. Der Bücherscheck in der Höhe von 150 Euro für Schüler ab der dritten Oberschulklasse wurde vor den Landtagswahlen 2008 eingeführt und sollte die Leihbücher ersetzen. Der Südtiroler Landtag hat auf Vorschlag der Südtiroler Landesregierung die Einführung des Bücherschecks beschlossen, welcher mit L.G. Nr. 7/74, Art. 12 am 29. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Die Landesregierung wollte für das Jahr 2015 diese Maßnahme zurücknehmen und Oberhofer setzte sich für die Beibehaltung ein.
„Die einsichtige Annahme des Antrages zur Beibehaltung des Bücherschecks vor wenigen Jahren war notwendig“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer in einer Aussendung einleitend fest, „denn dadurch wurde ein Zeichen für die bildungsorientierte Jugend und die Familien gesetzt. Umso wichtiger ist nun die gesetzliche Verankerung der Maßnahme mit dem Landesgesetz Nr. 130/17.“
„Wie unterschiedliche Meldungen im ausgehenden Jahr 2014 verlauten ließen, sollte dem Bücherscheck mit dem Rotstift zu Leibe gerückt werden. Eine wichtige Stütze für den Mittelstand stand zur Disposition. Hierauf war es mir ein Anliegen einen entsprechenden Tagesordnungsantrag für das Haushaltsjahr 2015 einzubringen, welcher die Beibehaltung des Bücherschecks vorsah“, führt Oberhofer aus. „Die mehrheitliche Genehmigung des Antrages durch den Landtag bekräftigte die Wichtigkeit des Schecks zur Entlastung der Familien und zur Bildungsförderung“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler erhielten damals mit dem Bücherscheck für den Ankauf von Schulbüchern und didaktischem Material einen Beitrag von 150,00 Euro rückerstattet. Den Schülern und Studenten bot sich damit die Gelegenheit den Umgang mit den Büchern zu lernen, sie zu kaufen, auf ihren Erhalt während des Schuljahrs zu achten und sie dann wieder weiterzuverkaufen“, unterstreicht Tamara Oberhofer.
„Die nun vorgesehene gesetzliche Verankerung dieser Maßnahme im Landesgesetz Nr. 130/17 ist besonders für die Familien eine spürbare Entlastung“, unterstreicht die freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer abschließend.