Von: ka
Bozen – „Man kann es gar nicht glauben: während sich im Autonomiekonvent eine klare Mehrheit für die Abschaffung der Region abzeichnet, stimmt die SVP im Landtag einem Verfassungsgesetzentwurf der Senatoren Zeller, Berger, Palermo, Panizza u. a. zu, mit welchem die Region aufgewertet wird. Wenige Tage nach den Feierlichkeiten zu 70 Jahre Pariser Vertrag ist dies nicht nur eine anachronistische Entscheidung, sondern ein Weg zurück nach Trient. Von wegen Los von Trient. Es mag ein Zufall sein, dass die Trentiner gestern ihren Autonomiekonvent (bzw. ihre „Consulta“) begonnen haben und dass der Abgeordnete Baratter vom SVP-Partner PATT eine Aufwertung der Region verlangt hat, die SVP ignoriert nicht nur den Willen des Konvents, sie verrät auch ihre ursprünglichen Ziele. Es werden zwar einige Zuständigkeiten aufgewertet, schlußendlich ist die Stärkung der Region jedoch fatal“, schreibt der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, in einer Stellungnahme.
Leitner hat heute im Landtag gefordert, dass endlich die 137er Kommission eingesetzt werde, um auch die Opposition an der Weiterentwicklung der Autonomie teilhaben zu lassen.
“12er und 6er Kommission würden wenig transparent arbeiten und mit dem heute genehmigten Verfassungsgesetzentwurf werde auch der Landtag insofern entmündigt, als dass künftig an dessen Stelle die Landesregierung Staatsgesetze anfechten könne. Dies habe mit demokratischen Entscheidungsfindungsprozessen nichts zu tun und werde zu einer weiteren Politikverdrossenheit führen”, warnt Leitner.
„Von der SVP weiß man inzwischen, dass sie die zentralistische Verfassungsreform Renzis unterstützt. Die angekündigte Landesversammlung wurde anscheinend bereits wieder abgeblasen und eine Versammlung der Ortsobleute dient wohl eher der Vergatterung als einer objektiven Information. Man muss besorgt sein über die Art und Weise wie die SVP die Selbständigkeit Südtirols Schritt für Schritt opfert. Welches ist das Gegengeschäft? Ein hoher Posten in Rom? Die viel gepriesene Schutzklausel ist lediglich eine Übergangsbestimmung bis zur Angleichung des Autonomiestatuts an die römische Verfassung. Es gibt kein Vetorecht und am Ende entscheidet der (zentralistische) Verfassungsgerichtshof. Anstatt sich auf dessen Gnade zu verlassen, sollte endlich der Weg der Unabhängigkeit beschritten werden“, schließt Leitner.