Von: mk
Bozen – Die Freiheitlichen fordern in einem Beschlussantrag, dass sich der Landtag das „Kölner Memorandum“ für eine andere Entwicklungspolitik zu eigen macht. Dies wurde heute auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben.
Ende November 2016 wurde in Köln ein Memorandum für eine andere Entwicklungspolitik in Afrika beschlossen. Es brauche einen Paradigmenwechsel in der bisherigen Entwicklungspolitik, da die bisherigen Anstrengungen seit über fünfzig Jahren keine Besserung der Lebensumstände erzielen konnte hieß es. Das Memorandum wurde von namhaften Persönlichkeiten verfasst, worunter sich Prof. Dr. Helmut Asche, Prof. Dr. Hans F. Illy, Prof. Dr. Peter Molt, Prof. Dr. Franz Nuscheler, Prof. Dr. Jürgen Tetzlaff, Dr. Karl Addicks, ehem. entwicklungspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, Klaus Thüsing, ehem. SPD-MdB, 15 Jahre DED-Landesdirektor in Afrika, Volker Seitz, 17 Jahre Diplomat in Afrika, Autor („Afrika wird armregiert“) und andere finden. Sie haben zum „Kölner Memorandum“ eine Erläuterung im Sinne eines Plädoyers abgegeben, welches hier vollinhaltlich zitiert wird:
„„Kölner Memorandum“ – Erläuterungen
Plädoyer für eine entgiftete Entwicklungshilfe-Politik
1) Wenn Entwicklungshilfe ihre Ziele erreicht hätte, würden wir heute darüber diskutieren, wie man sie auslaufen ließe. Aber das Gegenteil ist der Fall: Sie soll erhöht werden. Sogar ein Marshallplan für Afrika wird gefordert.
2) Bei aller berechtigten Enttäuschung über ausbleibende Entwicklungserfolge mit nachhaltiger Wirkung soll nicht unterschlagen werden, dass es auf einigen Gebieten (Gesundheit, Bildung, demokratische Mitbestimmung, Frauenförderung, Informatik und Kommunikation) Entwicklungsfortschritte gegeben hat. Maßgeblich daran beteiligt waren unter anderen einige NGOs, politische Stiftungen und kirchliche Entwicklungsdienste.
3) Gleichwohl verharrt die Armut der Menschen seit Jahren auf hohem Niveau (ca. 50 Prozent der Bevölkerung). Staaten implodieren; ethnische und kulturelle Konflikte nehmen vielerorts an Intensität zu. Alle Ansätze, staatliche Korruption – das Hauptübel Afrikas – einzudämmen, haben sich bisher weitgehend als wirkungslos erwiesen. Staatliche Souveränität wird als Lizenz zum Betrügen und zur Unterdrückung missverstanden und missbraucht.
4) An dieser Misere haben die Industrieländer des Nordens eine Mitschuld: die Entwicklungshilfe hat sich als Droge entpuppt, von der die verwöhnten Konsumenten nicht genug bekommen können. Da die verabredete Verwendung des Finanztransfers nicht kontrolliert werden kann (z.B. von Parlament und Justiz in den Empfängerländern), verstärkt er die illegalen, teilweise kriminellen Machenschaften von demokratisch nur schwach legitimierten Regierungen, die mehr an Selbstprivilegierung als an wirksamer Entwicklungspolitik zum Nutzen ihrer Bevölkerung interessiert sind. Diese Komplizenschaft zwischen parasitären Staatsführungen und westlichen Geberorganisationen ist ethisch nicht vertretbar: Steuergelder der Bürger werden verbrannt! Entwicklung kann nur von innen kommen.
5) Daher fordern wir eine Entgiftung der gängigen EZ (Entwicklungszusammenarbeit)-Praktiken und eine Rückbesinnung auf das eigentliche Anliegen der Entwicklungshilfe: Menschen in Armutsländern zu ermutigen, ihre Entwicklungspotenziale für ein “gutes Leben“ zu aktivieren, d.h. dabei behilflich zu sein, Hindernisse auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben durch eigenes Arbeitseinkommen zu überwinden.
6) Die Bemühungen um das Verständnis und die Vereinbarkeit sozio-kultureller Unterschiede müssten wieder mit wesentlich größerer Ernsthaftigkeit betrieben werden.
7) Alle Praktiken in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit afrikanischen Ländern, die sich als fatale „Job-Killer“ auswirken, vor allem die wettbewerbsverzerrenden Praktiken der Agrar- und Fischereipolitik der EU-Staaten (Produktions-Subventionen), sollten unterlassen werden. Beginnen sollte man mit den Produktionssystemen, die sich als besonders schädigend für Afrika auswirken.
8) Es müssen Fehlanreize im Bildungswesen abgestellt werden (Brain Drain). Stattdessen wird eine verstärkte Fokussierung auf berufliche Aus– und Fortbildung empfohlen, unter Einbeziehung an lokale Bedingungen angepasster Technologien. Besonders sollte die Lehre der MINT-Fächer, E-Learning und „sur place“-Stipendien gefördert werden sowie die Ausstattung von Universitäten durch nachhaltigen Institutionenaufbau.
9) Die Zusammenarbeit mit der teilweise sehr aktiven afrikanischen Diaspora ist zu fördern. Z. B. wären Anreize und Hilfen sinnvoll, dem in Europa praktizierenden Fachpersonal zu ermöglichen, in seine Heimatländer zurückzukehren.
10) Die Adressaten der Entwicklungshilfe sollten nicht allein die Regierungen von Entwicklungsländern sein, sondern auch Institutionen, die das soziale Spektrum der Hilfeempfänger verbreitern: ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen und unternehmerische Elemente der Mittelschichten, die bislang von einem parasitären Patronage-Staat erstickt werden. Für Regierungen, die vereinbarte Standards der EZ (EZ-Kriterienkatalog) zu Lasten ihrer Bevölkerungen nicht einhalten, sollten EZ-Transfers storniert werden, bei krassen Fällen von Korruption für die Dauer der Amtsperiode des amtierenden Präsidenten. Unkontrollierte „Budgethilfen“ sollten konsequenter als bisher ganz eingestellt werden. Wir widersetzen uns der gegenwärtigen Tendenz, die Entwicklungshilfe aus vordergründigen außenpolitischen Gründen für Länder wiederaufzunehmen, die dafür wegen Menschenrechtsverletzungen nicht in Frage kommen.
11) Mehr Mittel sollten dagegen zur Verfügung gestellt werden für Schwerpunkte mit nachhaltiger Wirkung auf die Entwicklungspotenziale der Erwerbsbevölkerung. Dringend geboten ist die stärkere Förderung von Familienplanungsprogrammen, um den starken Bevölkerungszuwachs zu begrenzen, der sozio-ökonomische Fortschritte wieder zunichtemacht.
12) Einer stärkeren Förderung bedürfen Mikro-Kredite an Frauengruppen nach den Kriterien der Grameen-Bank.
13) Geboten ist eine stärkere Förderung der deutschen mittelständischen Wirtschaft mit größerem Einsatz von Risikokapital.
14) Bei allen Hilfsmaßnahmen ist eine zielführende Abstimmung der Geberländer untereinander im Sinne verbesserter Kohärenz anzumahnen.
Köln, den 27.11.2016“