Von: mk
Bozen – Es gab eine Zeit, da war die Opposition in Südtirol in vielen Dingen zwar völlig unterschiedlicher Meinung, in einer Frage war man sich jedoch quer durch alle Lager einig: Die Beeinflussung und Werbung, die Vereine und Verbände in der Vorwahlzeit für „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten praktizieren, ist eine demokratische Verwirrung und unfaire Wettbewerbsverzerrung.
Aus diesem Grund war es gelungen, im Jahr 1998 ein Regionalgesetz zu verabschieden, das diese Praxis klar verbot. Man wird sich fragen, warum dann trotzdem Jahr um Jahr, Wahl nach Wahl, von Seiten der Vereinen und Verbänden Wahlwerbung betrieben wurde. Der Grund dafür ist, dass im Gesetz von 1998 leider keine Sanktionen für die Übertretung vorgesehen waren.
Die Grüne Fraktion hat in dieser Legislatur das Thema aufgegriffen. Die Abgeordneten Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba haben im Regionalrat bereits 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsieht. Der Entwurf wurde auch zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen und heute nach langer Pause wieder aufgegriffen.
Da inzwischen ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) besteht, ist das alte Regionalgesetz nicht mehr gültig und somit würde auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig. Es bot sich heute im zuständigen Gesetzgebungs-Ausschuss des Regionalrats also eine Rettungsaktion an. Brigitte Foppa versuchte, das Werbeverbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“, indem sie einen entsprechenden Änderungsantrag an ihrem Regionalgesetzentwurf vorlegte.
„Der Vorschlag wäre rechtlich haltbar gewesen, das bestätigte auch das Rechtsamt. Unterstützung gab es aber nur von der Trentiner Opposition, vom Trentiner PD und von Alessandro Urzì. Die Mehrheit stimmte dagegen“, erklären die Grünen.
Besonders auffallend sei die fehlende Unterstützung der beiden Freiheitlichen Abgeordnten Walter Blaas und Sigmar Stocker gewesen. „Sie führten gar den Bischof ins Feld, konnten damit aber nicht überspielen, dass sie mittlerweile wohl Meinung geändert haben und die Wahlwerbung von Verbänden zu schätzen wissen. Das mag auch mit der Teilnahme ihres Obmanns an den Bauernbund-‚Vorwahlen‘ zu tun haben. Schade, wenn die politische Meinung davon abhängt, ob man in einer Frage selbst einen Vorteil hat oder nur die anderen“, erklären die Grünen abschließend.