Von: mk
Bozen – Ab kommenden Herbst sollen laut Ankündigung vom zuständigen Integrationslandesrat Philipp Achammer mehrere Sozialleistungen des Landes an bestimmte Integrationsleistungen gekoppelt werden. Die Freiheitlichen fordern die Landesregierung mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof auf, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um künftig neben dem Landesfamilien und -kindergeld auch das Wohngeld an die Erfüllung von Integrationsanforderungen zu knüpfen.
„Die Einführung der seit Jahren immer wieder aufs Neue versprochenen Integrationsreform ist längst überfällig. Bereits 2013 machte die SVP Wahlkampf damit, bei der Integration auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ zu setzen. Bis zur Anpassung des entsprechenden Landesgesetzes im Jahr 2017 vergingen ganze vier Jahre, die Umsetzung des schlussendlich Ende 2019 gefassten Beschlusses steht bis heute aus, wurde von Landesrat Achammer aber für Herbst 2022 angekündigt“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair eingangs.
„Damit der lange aufgeschobene Startschuss zur Integrations-Reform auch einen möglichst großen Fortschritt bringt, fordern wir die Landesregierung auf, die Palette an Zusatzleistungen, welche an Integrationsbedingungen wie Sprach- und Kulturkurse geknüpft werden sollen, um weitere Sozialleistungen zu ergänzen. Eine wesentliche ist das Wohngeld. Dass dies anders als von Landesrätin Deeg behauptet rechtlich möglich ist, zeigt das Bundesland Oberösterreich: Mit Verweis auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes vom Sommer 2021 hat dieses festgestellt, dass die Gewährung einer Wohnbeihilfe keine soziale Kernleistung und damit das Anknüpfen an Voraussetzungen zulässig ist. Es bräuchte lediglich den politischen Willen, selbiges auch in Südtirol zu tun“, betont der freiheitliche Generalsekretär und Sprecher der freiheitlichen Arbeitsgruppe Migration, Otto Mahlknecht.
„Südtirol ist kein Selbstbedienungsladen und in unserem Land soll Leistung belohnt werden, weshalb der Erhalt von Sozialleistungen des Landes überall wo rechtlich möglich an Bedingungen geknüpft werden muss. Mit diesem Instrument können Drittstaatsangehörige zur Integration bewegt und Integrationsverweigerern der Geldhahn zugedreht werden“, so die Freiheitlichen abschließend.