Von: mk
Bozen – Mit Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwälte bzw. -anwältinnen der Regionen und der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen damit beauftragt, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen und auszubilden. In Anbetracht der Wichtigkeit der Rolle dieser Personen und der besonderen Vulnerabilität der Minderjährigen, denen sie beistehen, begleitet die Kinder- und Jugendanwaltschaft von Südtirol die Vormunde auch bei der Ausübung ihrer Funktion und ist ein Bezugspunkt für diese. Die freiwilligen Vormunde unterstützen die Minderjährigen bürokratisch, treffen sich mit ihnen und leisten moralische Unterstützung. Oft werden die Vormunde Bezugspersonen für die Jugendlichen und behalten den Kontakt zu ihnen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei.
Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller organisiert auch heuer wieder einen Ausbildungskurs für freiwillige Vormunde. Der Grundkurs findet am Freitag, den 17. September, von 9.00 bis 17.00 Uhr statt und ist in mehrere Module gegliedert, die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahme nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger in Südtirol sowie mit der gesetzlichen und freiwilligen Vormundschaft vertiefen. Außerdem wird ein Austausch mit denjenigen möglich sein, die bereits die Rolle eines Vormundes für nicht begleitete ausländische Minderjährige übernommen haben und über ihre direkten Erfahrungen berichten, sowie mit nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen, die das Thema der Vormundschaft aus ihrer Sicht vertiefen.
Der Kurs ist kostenlos und wird zweisprachig abgehalten. Zur Anmeldung genügt es eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an das Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken.
Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch (0471/946050) oder per E-Mail (info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org).