Von: mk
Bozen – Effizienz, Modernisierung und Leistungsbemessung sind die Grundsätze, auf denen das neue Führungskräftegesetz fußt. Der Entwurf wurde heute genehmigt.
Die Personalordnung des Landes sieht innerhalb Juni 2017 die Neuordnung der Führungsstruktur und eine Neuregelung der Zulagen für Führungskräfte vor. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg den Gesetzesentwurf genehmigt. “Unser Ziel ist es, die Führungsstruktur zu modernisieren, es war nicht nötig, sie zu revolutionieren, denn unser System ist im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet effizienter und kostengünstiger”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Landesregierungssitzung. “Mit dem neuen Führungskräftegesetz passen wir auch die gesetzlichen Vorgaben an die vielen Reorganisations- und Innovationsprozesse an, die bereits im Gange sind”, präzisiert Deeg. “Unser Ziel ist eine moderne Verwaltung, die möglichst nahe am Bürger und an den Unternehmen ist”, betont die Personallandesrätin.
Neuregelung der Funktionszulage
Das neue Führungskräftegesetz sieht eine Neuregelung der Funktionszulage für Führungskräfte in jenen Körperschafen vor, für die der bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt. Die Führungszulage wird künftig an den Performanceplan gekoppelt sein, ein strategisches Dokument, das die Ziele, Leistungen und Entwicklungsschwerpunkte der Landesverwaltung definiert, eine ganzheitliche Planung der Projekte und Ausgaben ermöglicht und – so Deeg – “letztlich auch Grundlage für die Leistungsbemessung der Führungskräfte ist.” Die Führungszulage setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Die Höhe der Zulage wird mit Kollektivvertrag festgelegt, wobei der fixe Teil 40 Prozent der Gesamthöhe der Zulage ausmacht. Der fixe Teil der Zulage wird nach mindestens sechsjährigem Führungauftrag bei Auftragsende in ein persönliches und auf das Ruhegehalt anrechenbares Lohnelement umgewandelt.
Projektmanagement, Weiterbildung und Auswahlverfahren
Um die Effizienz der Verwaltung zu steigern, wird auch ein ressort-, abteilungs- und ämterübergreifendes Projektmanagement eingeführt. Zudem werden die Führungskräfte zu ständiger Weiterbildung verpflichtet. Auch wird es nur mehr über ein Auswahlverfahren möglich sein, Direktor zu werden. Wer den Wettbewerb besteht und keinen Führungsauftrag erhält, bleibt für zwei Jahre im Führungskräfteverzeichnis. Erfolgt nach zwei Jahren keine Ernennung, wird man aus dem Verzeichnis gestrichen. Noch im Juni soll der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.