Von: luk
Rom – „In nur einer Woche hat der Verfassungsgerichtshof, nach dem Urteil über das freiwillige Lebensende, neuerlich eine Gesetzeslücke angeprangert. Es gibt in Italien keine Möglichkeit sich als weder weiblich noch männlich zu erklären.“ Das erklärt die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger in einer Mitteilung.
„Dies im Gegensatz zu den meisten europäischen Demokratien. Das deutsche Personenstandgesetz erlaubt seit Dezember 2019 als Angabe zum Merkmal Geschlecht vier Ausprägungen: ‘männlich’, ‘weiblich’, ‘ohne Angabe’ und ‘divers’. In Österreich gibt es seit dem Jahr 2020 sechs Optionen zur Geschlechtseintragung: weiblich, männlich, inter, divers, offen oder ‘keine Angabe'”, so Unterberger.
“Der Verfassungsgerichtshof war vom Landesgericht Bozen angerufen worden, um die Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung zu klären, die nur das männliche oder weibliche Geschlecht vorsieht. Er hat zwar keine Verfassungswidrigkeit erkannt, aber trotzdem darauf verwiesen, dass das italienische Parlament als Gesetzgeber tätig werden müsse. Gleichzeitig hat er klargestellt, dass die Wahrnehmung von Personen, weder dem männlichen noch den weiblichen Geschlecht anzugehören, eine Situation erheblichen Unbehagens auslöst. Außerdem betrifft es nur einen sehr überschaubaren Personenkreis. Beim letzten anonymen Mikrozensus 2022 in Deutschland haben sich 0,0015 der Teilnehmer als nicht männlich oder weiblich erklärt. Trotzdem überwiegt bei der rechten Regierung, wie üblich, die Abneigung gegen alles Andersartige. Kollege Urzì hat sofort ganz stolz erklärt, dass diese Regierung sicher kein Gesetz verabschieden werde. Ob diese Haltung Anlass zu Stolz sein kann, muss bezweifelt werden”, heißt es abschließend.