Von: luk
Bozen – Südtirols Autonomiestatut soll überarbeitet werden, Vorschläge dazu werden zurzeit beim Autonomiekonvent gesammelt. Ende Juni wird der „Konvent der 33“ das Schlussdokument verabschieden und es dem Landtag zur weiteren Behandlung vorlegen. Derzeit wird kontrovers diskutiert, ob in der Präambel dieses Dokumentes die christlich-abendländischen Werte genannt werden sollen oder nicht.
“Wir bitten die Mitglieder des „Konvents der 33“ eindringlich, den Bezug zu den christlich-abendländischen Werten in das Dokument aufzunehmen. Dies ist nicht nur deshalb wichtig, weil der christliche Glauben die Geschichte, die Kultur und die Identität unseres Landes zutiefst mitgeprägt hat und weiterhin prägt. Es wird damit auch die Bedeutung der Religion für das Zusammenleben der Menschen unterstrichen. Eine Gesellschaft, die die religiöse Dimension ganz in die Privatsphäre drängt, wird notgedrungen zu einer Gesellschaft ohne Gott und damit zu einer Gesellschaft, deren Werte und Grundsätze kein verbindendes und verbindliches Fundament mehr haben und damit ihre Allgemeingültigkeit verlieren. Die Menschen in unserem Lande brauchen auch in Zukunft Prinzipien, die nicht nur Ergebnis eines Konsenses oder einer Abstimmung sind, die jederzeit geändert werden können. Das Bekenntnis zu den christlichen Wurzeln unseres Landes ist ein Bekenntnis zu Werten, deren Garant Gott selber ist und die deswegen Bestand haben”, so Bischof Ivo Muser in einer Aussendung.
“Die Erwähnung der christlichen Wurzeln in der Präambel versteht sich nicht als Standpunkt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, gegen den modernen pluralistischen Staat, gegen Menschen anderer Religionen oder gegen jene Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören. Vielmehr ist es ein Bekenntnis zu den biblischen Grundwerten wie Liebe, Freiheit, Menschenwürde, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit, ohne die keine demokratische Gesellschaft leben kann. Gerade die Demokratie lebt von Werten, die sie mit ihren eigenen Möglichkeiten und Instrumenten allein nicht begründen oder erhalten kann. So kann zum Beispiel die unantastbare Würde jeder menschlichen Person nicht zu einem Gegenstand einer demokratischen Abstimmung gemacht werden. Aus diesen Gründen gehört das Bekenntnis zu den christlich–abendländischen Wurzeln in die Präambel des Schlussdokumentes des „Konvents der 33“ hinein”, schließt der Bischof.