Von: mk
Bozen – Das Sozialressort nimmt Stellung zu den jüngsten Medienmitteilungen betreffend Asylbewerber, die außerhalb des staatlichen Aufteilungsplans in Südtirol leben.
Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich ungefähr 300 Asylbewerber außerhalb der staatlichen Zuweisungen in Südtirol. Der Auslöser dieser Situation ist die Tatsache, dass es neben dem staatlichen Aufteilungsplan, welcher Südtirol bekanntlich 0,9 Prozent der staatsweiten Asylbewerber zuweist (im Moment ca. 1.000 Personen), noch solche Menschen gibt, die unabhängig eine Region erreichen und dort ihren Asylantrag stellen. Sehr häufig betrifft dies die Grenzregionen im Norden, welche teilweise Ziel von Menschen sind, die vor Italien schon andere europäische Länder durchquert haben.
“Den staatlichen Stellen wurde die Forderung nach einer Aufnahme dieser Personen im staatlichen Verteilungssystem bereits mehrfach und deutlich auch vom Landeshauptmann unterbreitet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Migranten, die in Süditalien ankommen und Asylantrag stellen, auf die verschiedenen Regionen aufgeteilt werden, während solche, die spontan eine Region erreichen und dort Asyl beantragen, nicht aufgeteilt werden. Diese Situation kann so nicht weitergehen, denn sie stellt besonders die Grenzregionen vor große Schwierigkeiten”, betont Landesrätin Martha Stocker.
Problematisch ist besonders die Schaffung von Unterbringungsangeboten für diese Personen, da dadurch – in Ermangelung einer staatsweiten Aufteilung – erfahrungsgemäß Anziehungseffekte entstehen, welche noch stärkere Bewegungen in Richtung dieser Regionen verursachen. Dies ist der Grund, warum das Land Südtirol in der Schaffung von Aufnahmeangeboten für diese Personen immer sehr zurückhaltend war, was von einigen Organisationen auch kritisiert wurde.
Im Rahmen der Diskussion aufgeworfen wurde auch die Frage der Verfügbarkeit der vom Unternehmer Hellmuth Frasnelli in Bozen kostenlos zur Verfügung gestellten Immobilie. Hier gilt es festzuhalten, dass die Verzögerungen auf die Notwendigkeit der Einhaltung von baulichen Sicherheitsbestimmungen zurückzuführen sind, welche bestimmte Anpassungsarbeiten erfordern. “Die diesbezüglichen staatlichen Vorgaben erscheinen uns zwar oft absolut unverhältnismäßig, aber es ist eine Tatsache, dass ohne eine entsprechende Sicherheit auch die Betreiber sehr vorsichtig sind, denn bei eventuellen Problemen zählt leider mehr das Recht als die Vernunft. Besonders aufwendig sind die Auflagen, wenn in einer Immobilie mehr als 25 Personen aufgenommen werden. Auch hier haben wir bereits bei der Zentralregierung angeregt, die Auflagen etwas vernünftiger zu gestalten”, so Stocker.