Von: luk
Bozen – Die Junge Generation in der SVP zeigt sich über die definitive Genehmigung des Gesetzesdekrets zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung sehr erfreut. Das Ziel dieser Maßnahme besteht insbesondere in der Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über Asylanträge. „Nachdem die Zahl der seit Jahresbeginn angekommenen Flüchtlinge in Italien im Verhältnis zum Jahr 2016 wieder um ein Drittel zugenommen hat, sind Maßnahmen wie diese die einzige Möglichkeit, um die Lage in den Griff zu bekommen“, so Stefan Premstaller, Vorsitzender der JG.
Aus Sicht der JG stellt die verabschiedete Maßnahme einen Schritt in die richtige Richtung dar. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, den ankommenden Flüchtlingen eine Rechtssicherheit zu bieten, wie man sie von einem Rechtsstaat erwarten muss. Dies schafft man nur dann, wenn die Menschen nicht ewig auf die definitive Entscheidung des Asylantrags warten müssen“, so Stefan Premstaller und dessen Stellvertreter Julian Stuffer, Sonja Plank und Manuel Raffin. Nach Meinung der JG-Vertreter war eine Beschleunigung der Verfahren längst überfällig. Viele Flüchtlinge bauen sich nämlich im Gastland während dieser Wartezeit ein Leben auf, um in den meisten Fällen dann hören zu müssen, dass sie wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen, da der Asylantrag abgelehnt worden ist.
„Ich bin der Meinung, dass Verfahren schnell über die Bühne gehen müssen, damit man in den Menschen keine falschen Hoffnungen erweckt. Der Großteil der Asylanträge wird aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nämlich abgelehnt. So war es richtig und wichtig, die Verfahrensfristen zu reduzieren, die Ausweisungsverfahren zu verkürzen und die Berufungsinstanz vor dem Berufungsgericht zu streichen. Nachdem der Druck auf die Berufungsgerichte aufgrund der großen Menschenmassen in letzter Zeit immer mehr zugenommen hat und diese Instanz von der Verfassung nicht verpflichtend vorgesehen ist, erscheint dieser Schritt jedenfalls nachvollziehbar. Zudem bleibt ja der Kassationsrekurs als zweite Rekursmöglichkeit weiterhin aufrecht“, so Stefan Premstaller.
Etwas kritischer sieht die JG aber jenen Punkt, in dem die Anhörung des Asylantragsstellers vor dem Richter nicht mehr verpflichtend vorgesehen ist.
„Wir sind der Meinung, dass es ganz klare Regeln braucht: Ankommende Flüchtlinge müssen ein Recht darauf haben, den Asylantrag zu stellen und die entsprechende Antwort so bald als möglich zu erfahren. Bei Annahme des Antrags müssen die Menschen nach dem Prinzip „fordern und fördern“ in die Gesellschaft integriert werden. Jene aber, deren Antrag abgelehnt worden ist, dürfen nicht im Land bleiben und in der Anonymität verschwinden, sondern müssen dem Gesetz entsprechend abgeschoben werden“, so die JG-Vertreter abschließend.