Von: mk
Bozen – Der Regionalrat hat sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf Nr. 92 befasst: Änderung der Gebietsabgrenzungen der Gemeinden Klausen und Villanders (eingebracht von der Regionalregierung). Ass. Josef Noggler berichtete von den einstimmigen Beschlüssen der beiden Gemeinderäte, es werde auch auf eine Volksabstimmung verzichtet, da sich für die Bürger keine meldeamtlichen Änderungen ergäben.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) bemängelte, dass im Begleitbericht die von ihm geforderte italienische Bezeichnung für den Ortsteil Gravetsch fehlte. Ass. Noggler räumte den Fehler ein, erinnerte aber daran, dass die Gesetzgebungskommission ihr Einverständnis für die geforderte Änderung gegeben habe. Der einzige Artikel des Gesetzes wurde bei einer Enthaltung genehmigt.
Gesetzentwurf Nr. 93: Änderung der offiziellen italienischen Benennung der Gemeinde Soraga in Soraga di Fassa (eingebracht von der Regionalregierung). Auch hier konnte Ass. Noggler von einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss (und Verzicht auf Referendum) berichten.
Alessandro Urzì erinnerte daran, dass in der Gesetzgebungskommission bei diesem Gesetzentwurf auch die Verwendung der ladinischen Bezeichnung beantragt wurde. Damals sei betont worden, dass man bei der Namengebung auf die Vielfalt der Sprachgruppen Rücksicht nehmen wolle, ein Prinzip, das bei der angepeilten Südtiroler Toponomastikregelung vergessen werde. Der einzige Artikel des Gesetzentwurfs wurde bei fünf Enthaltungen genehmigt.
Damit waren alle Punkte auf der Tagesordnung, die vom Fraktionssprecherkollegium für die Beratung bestimmt waren, behandelt. Der Regionalrat tritt am 15. März wieder zusammen.