Von: mk
Bozen – Asylwerber können im Zuge ihres Aufenthalts in Südtirol auch Eltern werden. Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer informierte sich über die Auswirkungen der Elternschaft auf das Asylverfahren.
„Bis zum Stichtag des 30. Novembers 2016 wurden insgesamt 15 Geburten von Asylwerbern in Südtirol registriert, während im gesamten Jahr 2015 zwölf Geburten verzeichnet wurden“, erörtert die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer in einer Aussendung einleitend. „Die geborenen Kinder erhalten nach dem Grundsatz des ‚ius sanguinis‘ die italienische Staatsbürgerschaft nur, wenn bereits ein Elternteil die italienische Staatsbürgerschaft vorweisen kann“, hält Oberhofer fest.
„‘Falls mit der Frage Auswirkung der Elternschaft auf das Asylverfahren die höhere oder niedrigere Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung gemeint ist, ist festzuhalten, dass a) die minderjährigen Kinder der Rechtsposition der Eltern nachfolgen, b) die Entscheidung zur jeweiligen Situation der Eltern ist eine Einzelfallprüfung und wird wie bei allen anderen Entscheidungen auf Grund der vorgebrachten Fluchtgründe getroffen‘“, zitiert die Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus der Antwort auf ihre Anfrage.