Von: mk
Schlanders – In Bezug auf einen Medienbericht stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Führung der Geburtshilfe in Schlanders voll und ganz gegeben sind.
Die Kontrolle der Carabinieri-Sondereinheit NAS am 15. August dieses Jahres war darauf ausgerichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards zur Führung einer Geburtshilfe zu überprüfen. „Der Lokalaugenschein hat bestätigt, dass die Mindeststandards hinsichtlich Personalausstattung gegeben waren, obwohl es sich um einen Feiertag handelte, an dem es bekanntermaßen schwierig ist, die Turnusse abzudecken“, erklären die Verantwortlichen im Sanitätsbetrieb.
Vor allem aber gehe der in dem Bericht geäußerte Vorwurf, die in Bologna ansässige Firma CMP Global Medical Division verfüge nicht über die nötige Eintragung ins staatliche Verzeichnis der Leiharbeits-Firmen und demnach nicht über die nötigen Voraussetzungen, Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, ins Leere.
Bezirksdirektorin Irene Pechlaner erklärt: „Der Bezirk unterhält mit der Firma keinen Leiharbeitervertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag, der im Sinne des Vergabegesetzes regulär ausgeschrieben und zugeteilt worden ist. Die Voraussetzungen sind demnach andere und voll und ganz gegeben.“
Bezirksdirektorin Pechlaner stellt weiters fest: „Bekanntermaßen gibt es in ganz Europa Fachkräftemangel, der besonders die kleinen und peripheren Einrichtungen trifft. Um im Krankenhaus Schlanders die Dienste abzudecken, unternimmt der Betrieb in enger Abstimmung mit der Politik alle Anstrengungen. Die Verpflichtung von Ärzten über Dienstleistungs-Verträge ist dabei nur eine Maßnahme, die allerdings bis zur definitiven Anstellung von fixen Arbeitskräften notwendig ist. Wir können auch sagen, dass sich die prekäre Personalsituation insbesondere in den Fachbereiche Anästhesie und Pädiatrie in den letzten Monaten leicht gebessert hat.“
Auch der geschäftsführende Generaldirektor Thomas Lanthaler betont, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind: „Die Landesregierung hat die Weiterführung der Geburtshilfe in Schlanders beschlossen und im Landesgesundheitsplan festgeschrieben. Zudem gibt es ganz klar eine Ausnahmeregelung von Seiten des Geusndheitsministeriums unter anderem aufgrund der Entfernung. Der Betrieb arbeitet auf der Gundlage dieser Vorgaben und insofern gibt es überhaupt keinen Anlass zu irgendwelchen Negativ-Spekulationen.“
Derzeit wird unter Federführung des Gesundheitsbezirkes Meran in Zusammenarbeit mit der Universität Trient eine neue Ausschreibung zur Beauftragung eine Personalagentur durchgeführt. Auch künftig handelt es sich nicht um einen Leiharbeiter-, sondern Dienstleistungsvertrag. Die Vertragsdauer ist auf drei Jahre angesetzt. Dieser Umstand allein schon widerlege die kolportierte und Dr.in Pechlaner zugeschriebene Aussage, dass man „das Problem Geburtshilfe“ nach den Wahlen angehen würde.
Dr. in Pechlaner betont: “Meine Aussage war dahin gehend zu verstehen, dass wenn keine Maßnahmen getroffen würden – wie wir dies beispielsweise mit der Personalagentur machen – dann würden in Zukunft bestimmte Dienste, aber nicht nur hinsichtlich der Geburtshilfe von Schlanders, nur noch schwer aufrecht erhalten werden können.“