Von: mk
Bozen – Die Neuberechnung der Renten nach dem beitragsbezogenem System ist eine Pflicht, die von der Staat-Regionen-Konferenz vorgegeben wurde. Außer der Region Trentino-Südtirol ist nur Sizilien dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen. Diese Neuberechnung betrifft allerdings nicht die Rentenvorschüsse. Darauf weist das Team K in einer Aussendung hin.
Der Gesetzentwurf wurde vom Regionalratspräsidium vorgelegt mit einer Reihe von Änderungsanträgen der SVP. In der Gesetzgebungskommission wurden einige davon genehmigt. Das Team K stimmte jedoch keinem der Anträge zu.
„Wir akzeptieren keine rückwirkenden Neuberechnungen, die Erhöhungen für die Altmandatare zur Folge haben. Außerdem könnte man jedem der SVP-Anträge einen Namen geben“, erklären Paul Köllensperger und Maria Elisabeth Rieder.
Das Team K wartet auf die effektiven Berechnungstabellen, um definitive Entscheidungen zu treffen. Das Regionalratspräsidium müsste sie noch vor der Behandlung im Plenum den Fraktionen aushändigen.