Von: Ivd
Bozen – Die Landesregierung hat heute die neuen Richtlinien für die Verwaltung der Umweltgelder aus dem Betrieb von mittleren und großen Kraftwerken – also mit einer mittleren jährlichen Nennleistung von über 220 Kilowatt – genehmigt. Dabei geht es um rund 23 Millionen Euro an Umweltgeldern jährlich (Stand 2024). Diese vom Konzessionär zu zahlenden Mittel werden in Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt und für die nachhaltige Raumentwicklung investiert.
Bisher wurde von einem Kraftwerksbeirat bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes, des Konzessionärs und der Ufergemeinden ein Dreijahresprogramm mit Umweltmaßnahmen ausgearbeitet, das von der Landesregierung, den Gemeindeausschüssen und dem Verwaltungsrat genehmigt werden musste. Im Anschluss wurde ein entsprechendes Einvernehmensprotokoll unterzeichnet.
“Mit dem heutigen Beschluss vereinfachen wir das Verfahren und bauen Bürokratie ab”, erklärt der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Energie Peter Brunner, der den Beschluss in die Landesregierung eingebracht hat.
Mehr Autonomie in der Umsetzung
Mit der Überarbeitung der Richtlinien ist das Verwaltungsverfahren neu – in finanzieller Hinsicht kommt es zu keiner Änderung.
Die neue Regelung sieht keinen Kraftwerksbeirat mehr vor. Die Aufteilung der Gelder wird von den Vertretungen des Landes und der Gemeinden geprüft und von der Landesregierung genehmigt. Das eigene Maßnahmenprogramm erarbeiten die Gemeinden und das Land daraufhin unabhängig und in Eigenverantwortung. Die Gemeinden erstellen einen Dreijahresplan, der vom Gemeindeausschuss genehmigt wird. Die Maßnahmen des Landes werden von der Landesregierung genehmigt.
Die aus mittleren Ableitungen zustehenden Umweltgelder sind den betroffenen Ufergemeinden vorbehalten; Umweltgelder aus großen Ableitungen stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung: Zwei Drittel der Mittel setzen die Gemeinden entsprechend der gültigen Kriterien ein. Ein Drittel der Mittel verwendet das Land Südtirol, wobei der Fokus auf ökologischen und wasserbaulichen Maßnahmen liegt.
Änderungen des Programms können von den Gemeinden durch den Ausschuss beschlossen werden. Auch im Falle von Änderungen aufgrund von Naturkatastrophen agieren die Gemeinden autonom. Will das Land Änderungen an den Maßnahmen vornehmen, erfolgt dies über das Einvernehmen der Landesämter, bei Naturkatastrophen per Landesregierungsbeschluss.
Auch der Stand der Umsetzung wird nicht mehr vom Kraftwerksbeirat erhoben. Vielmehr legen die Gemeinden alle drei Jahre einen Bericht zur Umsetzung ab. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahmen wird im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen überprüft.
Ausgearbeitet wurden die neuen Richtlinien von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, der Rat der Gemeinden hat sie positiv begutachtet.
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