Von: mk
Bozen – Das neue Landesgesetz zur Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und der Bezirksgemeinschaften wurde heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Am 12. Dezember hat der Landtag das von Landesrat Arnold Schuler vorgelegte Landesgesetz Nr. 25 “Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und der Bezirksgemeinschaften” genehmigt. Mit dem neuen Gesetz wird das Vorgängergesetz (Nr. 17/2015) im Sinne der von der Regierung vorgebrachten Einwände angepasst. Heute wurde es im Amtsblatt der Region Nr. 51 veröffentlicht. In Kraft tritt es mit Jahresbeginn 2017.
Nach seiner Beurkundung durch den Landeshauptmann wurde heute zudem das ebenfalls am 12. Dezember 2016 vom Landtag genehmigte Landesgesetz Nr. 26 “Bestimmungen über das Personal der Fraktionen des Südtiroler Landtages” im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt am morgigen Mittwoch, 21. Dezember, in Kraft.