Von: mk
Bozen – Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Landesverwaltung und den Südtiroler Gemeinden hinsichtlich der Zuständigkeit bei den Bushaltehäuschen. Neben Fragen der Grundablöse, des Aus- und Umbaus stellt sich das Problem der Wartung und Reinigung der Strukturen. Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, erkundigte sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
„Die Gemeinden sind zuständig für Grundstücksablöse zur Realisierung von Bushaltestellen und deren Unterstände. Die Gestaltung kann zwar von der jeweiligen Gemeinde vorgeschlagen werden, aber vor der Umsetzung erfolgt eine Prüfung vonseiten des zuständigen Amtes für Personenverkehr. Dabei wird die Einhaltung der geltenden Normen sowie der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung überprüft“, hält der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, in einer Aussendung einleitend fest.
„Alle anfallenden Kosten der Planung und der Umsetzung gehen zulasten der Gemeinden“, unterstreicht Leitner. „‘Die Gemeinden sorgen für deren Instandhaltung, Reinigung und Schneeräumung. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften, sofern kein Gehsteig vorhanden ist, sorgt jene Körperschaft für die Instandhaltung, Reinigung und Schneeräumung, die für die Instandhaltung der Straße zuständig ist, (Art. 5, LG 15/2015)‘“, zitiert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus den vorliegenden Unterlagen.
„Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen die Zuständigkeit bei den Bushaltestellen und den dazugehörigen Wartehäuschen eindeutig bei den Gemeinden“, betont der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag. „Trotz der Zuständigkeit der Gemeinden bedarf es einer engen Koordination mit den Landesstellen, um das öffentliche Verkehrsnetz und die damit zusammenhängenden Infrastrukturen nach einem schlüssigen Konzept zu planen und umzusetzen“, so Pius Leitner abschließend.