Von: mk
Bozen/Latsch – Die Landesregierung hat heute das Wappen der Gemeinde Latsch genehmigt. Das Wappen weist demnach folgende Merkmale auf: “in Silber ein leicht nach links geneigter und leicht gebogener, schwebender, beidseitig gestümmelter naturfarbener Ast, aus dem oben drei grün gestielte, gedornte und bespitzte, golden bebutzte rote Rosen wachsen”.
“Mit diesem Beschluss, den wir auf Antrag der Gemeinde getroffen haben, soll Klarheit im Hinblick auf die Verwendung des Wappens geschaffen werden”, erklärt Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher, zumal das Wappen in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Form verwendet worden sei.
Im Sinne des Kodex der Örtlichen Körperschaften obliegt der Landesregierung die Genehmigung der Gemeindewappen. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe, welche die Region den beiden Ländern übertragen hat. Die Entscheidung über das neue Wappen wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtskräftig, wobei eine Beschwerdefrist von 60 Tagen besteht.
Latsch ist seit 1906 Marktgemeinde. Seit damals führt die Gemeinde das Wappen des 1694 ausgestorbenen Adelsgeschlechtes der Annenberger, das seinen Wohnsitz auf der Burg Latsch hatte. Das Wappen geht auf die Sage von Annaberg zurück, nach der drei Rosen aus einem dürren Ast wachsen. Die jüngste genehmigte Fassung des Gemeindewappens fußt auf einem Beschluss des Gemeinderates von 1984. Allerdings wurde das Wappen in der Folge in unterschiedlicher Form verwendet. So wurde der Ast einmal grün, einmal braun dargestellt, seinen Anfang nimmt er manchmal links oben, manchmal links unten.
“Nachdem viele verschiedene Varianten im Umlauf sind, war es unser Anliegen, eine grafisch überarbeitete, heraldisch korrekte und für alle verbindliche Fassung des Wappens zu entwerfen und zu definieren”, sagt die für Schule, Kultur und Kindergärten zuständige Gemeindereferentin Maria Kuppelwieser. Die Gemeinde hat sich dabei auch auf die Expertise des Landesarchivars und Heraldik-Fachmanns Gustav Pfeifer gestützt. Nachdem die neue Version vom Gemeinderat genehmigt worden ist, hat ihr nun auch die Landesregierung zugestimmt.