„Mehr Rechtssicherheit“

Genossenschaftsverbände: Finanzierungskriterien angepasst

Dienstag, 15. April 2025 | 16:39 Uhr

Von: mk

Bozen – 823 Genossenschaften sind im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften eingetragen, viele von ihnen sind in den vier anerkannten Genossenschaftsverbänden Raiffeisenverband, Coopbund, Cooperdolomiti und A.G.C.I. organisiert. Südtirols Genossenschaftswesen ist ein sehr vielfältiges, was Tätigkeitsbereich, Mitgliederzahl oder Ausrichtung angeht. Um diese Vielfalt möglichst gut und wirksam unterstützen zu können, hat die Landesregierung am 15. April auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer die Beiträge für die Förder- und Revisionstätigkeit zugunsten der Genossenschaftsverbände geändert.

In den Erarbeitungsprozess, der im Jänner 2023 begonnen hatte, hat das Amt für Genossenschaftswesen alle vier Genossenschaftsverbände einbezogen.

“Mit den geänderten Kriterien vergrößern wir die Transparenz in der Berechnung des jeweiligen Beitrages und schaffen mehr Rechtssicherheit. Damit stärken wir unser Genossenschaftswesen, das eine wichtige Säule unserer Gesellschaft ist”, hebt Landesrätin Pamer hervor. „Genossenschaften erbringen tagtäglich wichtige Dienstleistungen in unterschiedlichsten Bereichen und sind zudem wichtige Arbeitgeber.”

Durch die Kriterienänderung wird nun der Größe und Dimension der Genossenschaften verstärkt Rechnung getragen. Zudem wird die Kostenabrechnung für verschiedene Ausgaben, darunter auch die Personalspesen, vereinfacht.

“Der Austausch und die Diskussion mit den Verbänden hat es ermöglicht, die Abläufe aus verschiedenen Gesichtspunkten zu erörtern und daraus Lösungen auszuarbeiten. Ziel ist, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und beschleunigen”, informiert die Direktorin des Amtes für Genossenschaftswesen, Manuela Paulmichl.

Bezirk: Bozen

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