Urteil zu Wahlplakat der Süd-Tiroler Freiheit

Gericht bestätigt politische Aussagen, kritisiert jedoch Bildsprache

Donnerstag, 17. April 2025 | 10:15 Uhr

Von: luk

Bozen – Das Landesgericht Bozen hat ein Urteil zur umstrittenen Plakatkampagne der Süd-Tiroler Freiheit aus dem Landtagswahlkampf 2023 gefällt. Im Zentrum stand das Plakat mit dem Slogan „Kriminelle Ausländer abschieben!“, das von der antirassistischen Organisation ASGI und einem Mitkläger juristisch angefochten worden war. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die zentralen politischen Aussagen der Kampagne nicht als diskriminierend zu werten seien, beanstandeten jedoch die Bildgestaltung.

Laut Gerichtsurteil seien Slogans wie „Kriminelle Ausländer abschieben!“, „Einwanderungsstopp!“ und „Süd-Tirol wieder sicher machen!“ als Ausdruck einer legitimen politischen Meinung zu bewerten. Die Aussagen griffen sicherheitspolitische und migrationsbezogene Themen auf und bewegten sich im Rahmen der demokratischen Debatte, ohne dabei pauschal diskriminierend zu wirken.

Klageberechtigung teilweise verneint

Ein Mitkläger, ein italienischer Staatsbürger afrikanischer Herkunft, wurde vom Gericht als nicht klageberechtigt eingestuft. Damit wurde unter anderem auch bestätigt, dass sich die politische Forderung der Süd-Tiroler Freiheit ausdrücklich auf ausländische Staatsbürger beziehe, die Straftaten begehen.

Kritik an der Bilddarstellung

Kritischer bewertete das Gericht jedoch die Bildsprache der Plakatkampagne. Die Darstellung eines dunkelhäutigen Mannes mit Messer in Nähe einer weißen Frau wurde als diskriminierend eingestuft. Das Gericht sprach von einer „diskriminierenden Belästigung“, da die Bildsprache den Eindruck einer erhöhten Gewaltbereitschaft von Personen afrikanischer Herkunft vermitteln könne. Die Organisation ASGI sah darin eine rassistische Stereotypisierung.

Nur teilweise Stattgabe der Klageforderungen

Die weitergehenden Forderungen der Klägerseite wurden vom Gericht jedoch nicht vollständig übernommen. Es wurde kein öffentlicher Widerruf verlangt, ebenso wenig die Veröffentlichung des Urteils oder ein umfassender Antidiskriminierungsplan. Die Süd-Tiroler Freiheit wurde lediglich zur Entfernung eventuell noch vorhandener Plakate und zur Abdeckung des beanstandeten Bildes auf ihrer Website verpflichtet. Der zugesprochene Schadenersatz an ASGI beläuft sich auf 3.000 Euro – bei einer ursprünglichen Forderung von 15.000 Euro.

Reaktion der Süd-Tiroler Freiheit

Die Süd-Tiroler Freiheit wertet das Urteil als Bestätigung ihrer politischen Grundhaltung. Man sehe sich in der Forderung nach mehr Sicherheit und der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer bestärkt. Die Kritik an der Bildgestaltung weist die Bewegung zurück und spricht von einer Fehlinterpretation. Gleichzeitig kündigte man an, den gerichtlichen Auflagen nachzukommen.

Bezirk: Bozen

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