Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Montag, 01. Juli 2024 | 10:54 Uhr

Von: APA/dpa

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. “Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen”, sagte Kumetz.

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt.

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handle sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien – etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren – oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten.

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

5 Kommentare auf "Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten"


Sortiert nach:   neuste | älteste | Relevanz
user6
user6
Superredner
2 Tage 4 h

gleichzeitig sollte man diese linksextremisten beobachten. die machen mehr schaden als die afd

info
info
Universalgelehrter
2 Tage 1 h

auch wenn du Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahr. Das rechte Pakt zündelt und mordet seit Jahren, von Links gibt es die Gegenwehr auf demokratischem Weg (solange das noch möglich ist, danach sind wir in der heraufbeschworenen Diktatur eurer geschichtsvergessenen Björns)
https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2024/Presse2024/240521_PM_Fallzahlen_PMK2023.html
aber google es dir gerne selbst

Hustinettenbaer
2 Tage 1 h

@user6
Davon kannst Du ausgehen:
“Derzeit sind 3.260 Personen der linksextremistischen Szene in Bayern zuzurechnen (31.12.2023),,, rund 840 gewaltorientierte Linksextremisten.. Die Gesamtzahl linksextremistischer Straftaten in Bayern betrug im Jahr 2023 378. Nach wie vor stellen Sachbeschädigungen mit 267 Delikten den Großteil der Straftaten dar.”

“Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Bayern belief sich Ende 2023 auf insgesamt 2.725 Personen…52 rechtsextremistisch motivierte Gewaltdelikte.. überwiegend Körperverletzung… 424 sonstige rechtsextremistische Straftaten (ohne Gewalttaten)…”

https://www.verfassungsschutz.bayern.de/linksextremismus/index.html
https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextremismus/zahlen_und_statistik/index.html#:~:text=Sport%20und%20Integration-,Rechtsextremistisches%20Personenpotenzial%20in%20Bayern,Neonazis%20(2021%3A%20690).

Aurelius
Aurelius
Kinig
2 Tage 5 h

dann beobachtet fest, wie die Rechten immer mehr an Stimmen gewinnen

josef.t
josef.t
Superredner
2 Tage 4 h

Was ist wohl gefährlicher; der religiöse Wahn von 
der Bayrischen Landesregierung, oder die AFD ?

wpDiscuz