Von: luk
Bozen – Das Land Südtirol könnte erneut unliebsame Post vom Rechnungshof erhalten. Denn für die Ausbeutung von Trinkwasserquellen müssen die großen Mineralwasserabfüller in Südtirol jährlich lediglich 7.114 Euro an Konzessionsgebühr berappen.
Ein Schnäppchen, wenn man sich das Millionengeschäft vor Augen hält, das mit Mineralwasser gemacht wird. Für die Benutzung einer Quelle muss der Abfüller laut Medienberichten sogar noch weniger bezahlen – nämlich gar nichts.
Von jeder Quelle werden jährlich 31 Millionen Liter Wasser abgefüllt sowie für die Produktionsanlagen verwendet.
Die Regelung der Abfüllung fußt auf einem Landesgesetz, wobei die letzte Anpassung wenige Tage vor Silvester 2016 gemacht wurde.
Der Landtagsabgeordnete Alessandro Urzì von „Alto Adige nel Cuore“ spricht von einem „enormen Skandal“. „Die Abfüllbetriebe bezahlen einen lächerlichen Betrag“. Er hat die beanstandeten Fakten in einem Dossier zusammengefasst und dem Rechnungshof übergeben. Urzì erhofft sich, dass das Organ zur Finanzkontrolle aktiv wird und fordert die Einholung höherer Gebühren.
In Südtirol gibt es fünf Quellen von denen Wasser in Flaschen abgefüllt wird: „Plose“ im Brixner Gebiet, „Brennerbad“ in der Gemeinde Brenner, „Meran“ in Lana, „Kaiserwasser“ in Innichen sowie „Lavardo“ ebenfalls in Innichen.
Bis auf die Firma „Acquaeforst“, die das „Meraner Mineralwasser“ abfüllt, bezahlen alle Betriebe (Plose Quelle AG, Fonti Terme di Brennero GmbH und Kaiserwasser GmbH) die Konzessionsgebühr von 7.114 Euro pro Jahr.
Wassergebühren werden angepasst
Landesrat Richard Theiner hat in der Beantwortung der Anfrage des Landtagsabgeordneten Urzì angekündigt, dass gerade ein Gesetz ausgearbeitet wird, welches neue und höhere Grundgebühren vorsehe.
Über eine Aussendung wird vonseiten des Landes deutlich gemacht, dass die Wassergebühren angepasst werden. Eine Neuregelung der Wassergebühren wurde bereits ausgearbeitet. Sie wird derzeit von den zuständigen Ämtern überprüft.
Das Mineralwasservorkommen in Südtirol gehört zu den wertvollsten Ressourcen des Landes. Und wer Mineralwasser in Flaschen abfüllen und verkaufen will, muss über eine wasserrechtliche Konzession verfügen und dafür sorgen, dass das Mineralwasservorkommen geschützt wird.
Für schutzbedingte Einschränkungen in den dafür ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sind entsprechende Entschädigungen zu entrichten. Zudem ist der Konzessionär zur Zahlung eines gesetzlich geregelten Jahreszinses verpflichtet. Dieser basiert gemäß Landesgesetz Nr. 7 von 2005 auf den Durchschnitt der abgeleiteten Menge beziehungsweise auf den Mindestzinssatz von derzeit 7.114,20 Euro.
“In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Mineralwassermarkt wurden Vorschläge zu einer angepassten Regelung des Wasserzinses ausgearbeitet, die neben einem höheren Wasserzins für das abgeleitete Mineralwasser auch einen Wasserzins für die abgefüllte Wassermenge vorsieht”, erklärte Umweltlandesrat Richard Theiner.
Da jedoch der gesamte Bereich der Gewässernutzung hinsichtlich der Kostendeckung der Wasserdienstleistungen in einem einheitlichen Gesetz geregelt werden soll, wurde ein entsprechender Vorschlag bereits im Dezember in der Landesregierung besprochen und den Ämtern zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
“Diese Überarbeitung ist auch deswegen sinnvoll”, betonte Theiner, “weil auf staatlicher Ebene im Umwelt- und im Landwirtschaftsministerium Arbeitstische eingerichtet wurden, die an einer Neuregelung des Wasserzinses arbeiten. Im Übrigen ist auch die Frage zu klären, inwieweit das Land Südtirol eigenständig handeln kann.”