Von: luk
Bozen – Das Prinzip des geschlossenen Hofes habe wesentlich dazu beigetragen, dass wir in Südtirol heute noch relativ viele Bauernhöfe hätten, ist der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber überzeugt, doch er warnt: „Damit dies so bleibt, muss die Landwirtschaft und die Wirtschaftlichkeit der Höfe im Vordergrund stehen. Die in den letzten Jahren zum Teil deutlich gesunkenen Nettoerträge wirken sich auf die zentralen Schutzelemente im Höfegesetz aus, welches neben Mindestflächen auch einen Jahresertrag vorsieht, mit dem der Unterhalt von vier Personen garantiert werden soll.”
Damit in Südtirol ein geschlossener Hof gebildet werden kann, muss der Jahresdurchschnittsertrag des Hofes zum angemessenen Unterhalt von mindestens vier Personen ausreichen. Für Obstbauflächen gelten drei Hektar und für Grünland sechs Hektar als notwendige Mindestfläche. Ist der Antragsteller unter 40 Jahre alt, reichen bereits zwei und vier Hektar. Da sich die Erträge in den letzten Jahrzehnten durchaus stark verändert haben, die Mindestgrößen aber seit bald 25 Jahren gleichgeblieben sind, hat der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber nachgefragt, ob diese Parameter noch geeignet sind, um die Wirtschaftlichkeit der Bauernhöfe garantieren zu können. „Ja“, heißt es dazu von der Landesregierung.
Leiter Reber reagiert mit Verwunderung: „Diese Sorglosigkeit teile ich nicht. Auch wenn der Bauernhof mit den verschiedenen Formen des Nebenerwerbs eine Betriebseinheit bildet, so hat die Landwirtschaft immer im Vordergrund zu stehen und dann müssen auch die Schutzmechanismen des geschlossenen Hofes an die veränderte Realität und Betriebswirtschaftlichkeit angepasst werden.“
Was für Neubildung eines geschlossenen Hofes gilt, gelte laut Leiter Reber noch mehr für den Verkauf von bestehenden Höfen, denn die Zahl der Neuschließungen sei relativ klein im Vergleich zu den Höfen und Grundstücken, die jährlich verkauft würden: „Mehrere Makler haben mir berichtet, dass sie im Vinschgau und Etschtal viele Obstwiesen zurückhalten würden, da der eh schon stark gesunkene Preis sonst endgültig einbrechen und zu Verwerfungen führen würde. Viele dieser Verkäufe sind auf die rückläufigen Nettoerträge im Obstbau und die Verschuldung der Betriebe zurückzuführen“.
„An und für sich ist der Kauf und Verkauf von Bauernhöfen kein Problem, wenn damit die Landwirtschaft gestärkt wird, doch es kommt immer seltener vor, dass begeisterte oder angehende Landwirte die Grundstücke und Höfe kaufen“, stellt der Freie Abgeordnete fest.
„Es sind vielmehr finanzstarke Unternehmer aus anderen Sektoren, die einzelne Liegenschaften erwerben und als Kapitalanlage nutzen. Geschlossene Höfe werden vielfach nur deshalb gekauft, um die als Nebenerwerb für die bäuerliche Familie gedachte touristische Nutzung in den Vordergrund zu stellen oder um sich ein Hobbyweingut oder Bergchalet errichten zu können, während gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung nur noch eine marginale Rolle spielt. Die Wiesen werden von landwirtschaftlichen Arbeitern bearbeitet, offiziell oder inoffiziell verpachtet oder mit ein paar Eseln oder Lamas besetzt, damit die vorgeschriebenen Großvieheinheiten angegeben werden können. So wird zwar keine Landwirtschaft betrieben, aber die für die Landwirtschaft vorgesehenen Fördergelder werden eingestrichen. Hier muss zum Schutz der Bauern und der Landwirtschaft seitens der Politik gehandelt werden und der ein oder andere Bauer muss vielleicht auch vor sich selbst geschützt werden“, findet Leiter Reber.
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