Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 53/20: Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen (vorgelegt vom Landtagspräsidium) befasst. Der Gesetzentwurf verfolge das Ziel, die bestehenden Landesgesetze zu den Ombudsstellen zusammenzufügen und zu harmonisieren, erklärte der Landtagspräsident. Die Ombudsstellen seien in die Ausarbeitung einbezogen worden. Während der Großteil der Bestimmungen unverändert geblieben ist, wurden einige neue Punkte in die Regelung eingearbeitet. So werden die Ernennungsmodalitäten der Garanten geändert, die Pflicht der Zusammenarbeit der einzelnen Stellen wird in den Fokus gerückt und die Besoldung angepasst. Zudem sei auch eine Haftpflichtversicherung zugunsten der Garanten, sowie ein pauschales Sitzungsgeld vorgesehen. Es werde die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen geregelt, bei der Volksanwaltschaft werde die Antidiskriminierungsstelle angesiedelt. Der Beirat für Kommunikationsbotschaften sei nun auch für strafbare Äußerungen im Netz zuständig.
Das Team K begrüßt die Vereinheitlichung, die auch mehr Klarheit schaffe. Man habe intensiv und kollegial an diesem Gesetz gearbeitet. Mit einigen Details sei man aber nicht ganz zufrieden, etwa mit der Fachkompetenz und der Weisungsgebundenheit der Antidiskriminierungsstelle. Es werde nicht festgelegt, welches Studium dafür Voraussetzung sei. Es sollte eine unabhängige Stelle mit eigener Ausstattung sein. Nicht einverstanden sei man mit der unterschiedlichen Besoldung der Volksanwaltschaft und mit der Mandatsbeschränkung – nach 15 Jahren sollte Schluss sein. In den letzten Jahren habe es jedenfalls eine Aufwertung dieser Stellen gegeben, ihr Bekanntheitsgrad bei den Bürgern habe zugenommen.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte an die Vorarbeiten zum Gesetz, unter anderem an eine Anhörung der betroffenen Stellen. Mit diesem Gesetzentwurf gelinge eine Vereinheitlichung der Regelungen, ebenso werde die Rentenabsicherung gewährleistet. Anfangs sei auch die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für Umwelt- oder Häftlingsfragen angedacht worden, aber davon finde man im Entwurf leider nichts mehr. Opfer von Hassbotschaften hätten nun endlich eine Anlaufstelle. Leider befasse sich die Antidiskriminierungsstelle sich nicht auch mit der Diskriminierung der ethnischen Minderheiten, deren Rechte auch oft nicht gewährleistet seien.
Auch die Freiheitlichen begrüßten die Vereinheitlichung. Es seien viele gute Ansätze enthalten. Die Arbeit der Ombudsstellen steige ständig, daher sei eine Senkung der Bezüge nicht gerechtfertigt. Zweifel habe man auch an der Mandatsbeschränkung, denn der Landtag könne in jeder Legislatur neu wählen. Die Freiheitliche seien von Anfang an gegen die Antidiskriminierungsstelle gewesen, diese Aufgabe könne je nach Fall von den anderen Anwaltschaften wahrgenommen werden. Man werde sich daher wohlwollend der Stimme enthalten.
Die Grünen bedankten sich für die Annahme einiger ihrer Vorschläge in den Entwurf. Es sei eine Flurbereinigung von Normen, die im Laufe der Zeit entstanden seien. Leider wurden die Vorschläge für einen Umwelt- und einen Häftlingsanwalt nicht berücksichtigt, wie sie die EU, aber auch Italien oder Österreich vorsähen; im Trentino gebe es den Häftlingsanwalt bereits. Dem Landtagspräsidenten sei es gelungen, endlich die Antidiskriminierungsstelle einzuplanen, wie sie im Landesgesetz von 2014 vorgesehen sei. Der gefundene Kompromiss stelle die einschlägigen Verbände zwar nicht ganz zufrieden, sei aber ein Anfang.
Es sei nicht leicht gewesen, diesen Entwurf zu erstellen, erklärte die SVP und dankte allen Beteiligten. Die Lösung zur Rentenabsicherung schließe eine Lücke, sei aber noch nicht zufriedenstellend, insbesondere für Freiberufler. Das müsse auf römischer Eben gelöst werden. Ein Dank gehe auch an die Anwaltschaften für ihre gute Arbeit.
Es sei nicht nur ein formales Gesetz, sondern bringe auch neue Inhalte, betonte L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia. Diskriminierung sei zu verurteilen, aber es stelle sich die Frage, nach welchen Kriterien dieses Prinzip umgesetzt werde. Der Entwurf spreche von Handlungen, die “als diskriminierend empfunden” würden. Diesbezüglich sei nur auf die linken Vereinigungen gehört worden. Eine Diskriminierung der natürlichen Familie z.B. sei als Tatbestand nicht einmal in Betracht gezogen worden. Ob es sich um echte Diskriminierungsfälle handle, müsse schlussendlich ein Richter entscheiden.
Die Grünen sahen in der Bestimmung zur Antidiskriminierungsstelle einen Anfang. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft habe klein angefangen. Die Unterbringung der Antidiskriminierungsstelle bei der Volksanwaltschaft sei nicht ideal, aber ein Anfang. Der Vorschlag, die Volksanwaltschaft mit dem Mandat für Menschen, die aus irgendeinem Grund nicht in Freiheit leben könnten (Haftanstalten ausgenommen), sei leider nicht angenommen worden – trotz Zustimmung des Rates der Gemeinden. Die Ernennung der Gleichstellungsrätin gehe von der Landesregierung zum Landtag über, aber das Vorschlagsrecht des Beirats für Chancengleichheit werde ausgehebelt: Es würden also, in der derzeitigen Konstellation, neun Frauen und 26 Männer die Gleichstellungsrätin wählen. Ein Rückschritt also. Die Antidiskriminierungsstelle sollte per Wettbewerb ersetzt werden.
Der Süd-Tiroler Freiheit gefiele der Begriff “Anwaltschaften” besser. Sie kritisierte die Entscheidungen zur Antidiskriminierungsstelle. Es könne nicht sein, dass nur gewisse Diskriminierungen verfolgt würden. Wenn ein Betrieb “Einheimische” suche, dann werde das als Diskriminierung bewertet. Ebenso gebe es öfter Diskriminierungen aufgrund der Sprache als der sexuellen Orientierung. Man werde diese Stelle genau beobachten.
Es sei wertvoll, dass bei der Ausarbeitung des Entwurfs die Anwaltschaften einbezogen wurden, meinte die SVP. Auch bei der Antidiskriminierungsstelle habe man einen fruchtbaren Austausch mit den betroffenen Verbänden gehabt. Positiv sei auch der vereinheitlichte Wahlmodus für die Ombudsstellen. Man habe eine gute Basis geschaffen, was daraus werde, hänge von den Beteiligten, aber auch vom Landtag ab. Mit diesem Gesetz würden die Anwaltschaften gestärkt, zum Nutzen der Bürger. Die Antidiskriminierungsstelle werde sich auch mit Diskriminierung aufgrund der Sprache oder der politischen Orientierung befassen. Nicht jedes nicht gewährte Recht sei eine Diskriminierung; diese geschehe vorsätzlich. Grundgedanke des Gesetzes sei die Hilfestellung für die Bevölkerung. Die neue Stelle sei nun da, man sollte sie nicht mit fremden Themen auf die Probe stellen. Anzudenken wäre noch mehr Integration unter den Anwaltschaften, im Sinne der Klarheit für die Bürger, aber man habe im Gesetz eine Koordinierung vorgesehen.
Der Landtagspräsident sah den Entwurf als goldenen Mittelweg angesichts der verschiedenen Forderungen und Vorstellungen. So habe man etwa die Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, aber bei der Volksanwaltschaft untergebracht. Bei der Besoldung der Volksanwältin habe man eine 20-prozentige Reduzierung vorgenommen, gleichzeitig habe man bei den anderen um 20 Prozent erhöht. Insgesamt ergäben sich keine Mehrkosten. Die Antidiskriminierungsstelle werde sich nicht mit dem Postbeamten befassen, der nicht in der Muttersprach des Kunden Auskunft gibt, wohl aber, wenn jemand wegen seiner Sprache diskriminiert werde. Der nächste Landtag werde auch aus einem Dreiervorschlag die Gleichstellungsrätin wählen. In Österreich gebe es einen eigenen Umweltanwalt, für die Volksanwaltschaft würde der Aufgabenbereich damit zu groß. Wenn es in diesem Bereich allerdings um Probleme mit der Verwaltung gehe, sei die Volksanwaltschaft schon heute zuständig.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.