17 Ja, 14 Nein

Gesetz zu Raum und Landschaft verabschiedet

Freitag, 08. Juni 2018 | 17:56 Uhr

Von: luk

Bozen – Südtirol hat ein neues Landesgesetz Raum und Landschaft. Der von LR Theiner vorgelegte Gesetzentwurf wurde heute nachmittag (8. Juni) vom Landtag verabschiedet.

“Das ist ein wichtiger Schritt in eine Zukunft, in der wir Schutz und Entwicklung unserer Landschaft nachhaltig planen können”, zeigt sich Landesrat Richard Theiner nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zufrieden. Mit dem Gesetz Raum und Landschaft sei eine lange geforderte Neuregelung nun Wirklichkeit geworden und ein wesentliches Ziel dieser Legislaturperiode erreicht, betont Theiner.

Nach so vielen Monaten, in denen am Gesetz gearbeitet worden sei, sei man nun natürlich erleichtert. “Gleichzeitig wissen wir, dass die Verabschiedung des Gesetzes Raum und Landschaft nur ein erster, wenn auch enorm wichtiger Schritt war und noch viel Arbeit auf uns wartet”, so der Landesrat. Damit gemeint sind vor allem die Durchführungsverordnungen zum Gesetz, die in den nächsten Monaten von der Landesregierung genehmigt werden. “So geben wir den Gemeinden genügend Zeit, um sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und sich auf die künftige Raumplanung vorzubereiten”, erklärt Theiner.

Breite Einbindung der Interessensgruppen

Die Vorgehensweise bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs Raum und Landschaft könnte laut Landesrat Schule machen. “Wenn man so komplexe Bereiche regeln will, dann ist es wichtig, die Gesellschaft möglichst breit in die Ausarbeitung einzubinden, um alle Blickwinkel abdecken zu können”, ist der Landesrat überzeugt. Die umfassende Diskussion des Gesetzentwurfs Raum und Landschaft habe zwar viel Zeit in Anspruch genommen, die Investition habe sich aber gelohnt: “Ich bin überzeugt, dass der Entwurf im Zuge der Diskussion mit den Interessengruppen besser geworden ist”, unterstreicht Theiner. Sein Dank gelte insbesondere den Mitarbeitern, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ebenso wie den Landtagskollegen für ihre verantwortungsbewusste Zusammenarbeit. Nicht zuletzt seien die Vertreter der Gemeinden zu nennen, die das Vorhaben von Beginn an tatkräftig unterstützt und wesentlich mitgetragen hätten.

Nachhaltige Entwicklung garantieren

Auch wenn man mit solchen Aussagen vorsichtig sein müsse, dürfe man behaupten: “Die Verabschiedung des Landesgesetzes Raum und Landschaft ist eine wesentliche Verbesserung bezüglich Bodenverbrauch und Schutz der Landschaft und der Beginn einer neuen Ära für unsere Siedlungsgebiete sowie für die Natur- und Kulturlandschaft”, hebt Theiner hervor.

Inhaltlich stellt das neue Landesgesetz Raum und Landschaft sowohl den Landschaftsschutz als auch die Raumordnung in Südtirol auf neue Beine. “Die Sicherung einer gesellschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung unseres Landes ist dabei der wichtigste Leitfaden”, so der Landesrat. Dazu gehöre die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung, die durch die Einführung des ganz neuen Instrumentes der Abgrenzung des Siedlungsgebietes garantiert werde. Auch eine verbindlichere Planung sowie schnellere, bürgerfreundlichere Verfahren zählt Theiner als Vorteile des neuen Gesetzes Raum und Landschaft auf. Nicht zuletzt leiste es mit dem Instrument der Preisdeckelung einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und mit der gestärkten Konventionierungspflicht wird auch dem Ausverkauf der Heimat effizient entgegengewirkt.

“Insgesamt ist es gelungen, mit dem neuen Gesetz Landschaftsschutz und wirtschaftliche Entwicklung in Einklang zu bringen”, so das Fazit von Landesrat Richard Theiner und Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Laut Riccardo Dello Sbarba wird die Landschaft mit diesem Gesetz insgesamt geschwächt. Für die Übergangszeit kündige sich ein Bauboom an. Die Bestimmungen zum sozialen Wohnbau seien nicht ausgereift. Einiges konnte verbessert werden, aber das reiche nicht. Die Übergangszeit schaffe Rechtsunsicherheit. Die Landesregierung habe viereinhalb Jahre am Entwurf gearbeitet, trotzdem habe der Landtag 257 Änderungen vorgenommen.

Bernhard Zimmerhofer kündigte seine Gegenstimme an. Zuerst habe man seine Tagesordnung gegen den Zweitwohnungstourismus angenommen, dann habe man die entsprechenden Artikel im Gesetz verwässert. Beim laufenden Bevölkerungszuwachs werde man das Versprechen, sparsam mit dem Grund umgehen zu wollen, nicht einhalten können.

Das Gesetz sei letztlich lobbylastig geworden, meinte Andreas Pöder, der Bauernbund habe sich durchgesetzt, die Masse der Steuerzahler habe verloren. Die Mischzonen würden nicht funktionieren, bestimmte Gewerbe passten nicht in eine Wohnzone. Die Preisbindung wäre gut, wenn man sie verpflichtend vorsehen würde, für mindestens die Hälfte der Wohnungen für Ansässige. Das Gesetz sei sicher dazu angetan, die Landschaft etwas mehr zu wahren. Andererseits helfe es nicht gegen die Zersiedelung, das Bauen im landwirtschaftlichen Grün werde noch forciert. Pöder bescheinigte dem Landesrat eine gute Zusammenarbeit, auch mit der Opposition, aber am Ende habe der Bauernbund das Rennen gemacht, während sich die Arbeitnehmer nicht durchsetzen konnten.

Für eine so lange Anlaufzeit hätte sich Walter Blaas mehr Lichtseiten erwartet, er bescheinigte aber dem Landesrat eine Bereitschaft zum Entgegenkommen. Alle hätten mitreden dürfen, wobei aber der Gesetzgebungsausschuss nur an letzter Stelle rangiere. Die Wirtschaftsverbände hätten mächtig Druck gemacht und auch manches erreicht. Bei den Arbeitnehmern sehe es anders aus. Vom leistbaren Wohnen sehe man wenig. Wer in der Siedlungsgrenze etwas besitze, werde jetzt noch leichter ein Geschäft machen, die anderen blieben außen vor. Blaas warnte vor zu großer Verdichtung in den Ortskernen, das führe zu Spannungen. Er sei für Gemeindeautonomie, aber mit diesen Aufgaben seien die Gemeinden überfordert. Blaas kündigte schließlich die Gegenstimme seiner Fraktion an.

Das Gesetz habe partizipativ angefangen, aber am Ende hätten sich die großen Verbände durchgesetzt, befand Paul Köllensperger. In einem Wahljahr hätte es wahrscheinlich gar nicht anders kommen können. Das Problem seien nicht die Bauern, sondern jene, die keine echten Bauern seien – diese könnten dieses Gesetz am besten nutzen. Die Raumordnung sei komplex und durch die Änderungen im Landtag noch komplexer geworden. Die Gemeinden bekämen mehr Zuständigkeiten, die Bürgermeister mehr Macht, die Anwälte mehr Arbeit, da es 116 Auslegungen geben werde. Der Landschaftsschutz konkurriere nun mit rund zehn weiteren Zielen auf derselben Ebene, während er Priorität haben müsste. Köllensperger kritisierte auch die Vermischung von Politik und Verwaltung, die dem Bassanini-Gesetz widerspreche. Auf der Projektebene sei eine politische Ermessensentscheidung nicht mehr angebracht, die Politik sei für die Pläne da. Ein leistbares Wohnen könne er im Gesetz nicht erkennen. Er denke, das Gesetz werde noch einige Male geändert werden müssen.

Dieses Gesetz werde uns in den nächsten Jahrzehnten begleiten, meinte Maria Hochgruber Kuenzer. Neben dem notwendigen Schutz der Landschaft gebe es auch Bedürfnisse. Sicher positiv sei das Prinzip der Bestandsnutzung, ebenso die Pläne zum Landschaftsschutz. Eine wichtige Neuerung sei, dass sich Verwaltung und Eigentümer auf Augenhöhe begegnen könnten; eine Maßnahme dazu sei der Lokalaugenschein mit Protokoll. Wichtig sei auch, dass ertragreiche Gründe erhalten bleiben, das sei auch im Sinne der Ernährungssicherheit. Es brauche bei Kulturlandschaft immer ein Gleichgewicht zwischen Nützen und Schützen. Sie lege Wert auf den Schutzstatus für privates Eigentum, dieses sei auch beim Planungsmehrwert zu berücksichtigen. Es stimme nicht, dass dieses Gesetz nicht sozial ausgewogen sei, dem sozialen Wohnbau seien 60 Prozent vorbehalten.

Brigitte Foppa las aus der Verteidigungshaltung des Landesrats heraus, dass er nicht hundertprozentig vom Gesetz überzeugt sei. Theiner habe immerhin durch den Beteiligungsprozess einen Einblick in die Hintergründe erlaubt. Am Ende hätten aber Rat der Gemeinden, Bauern und Tourismus ihren Einfluss gezeigt. Die Versicherungen, die LR Theiner der Wirtschaft gegeben habe, dass es keinen Stopp geben werde, sage einiges über die Stoßrichtung aus. An diesem Gesetz werde sich zeigen, wer ärmer und wer reicher sei und auch, wer die Macht habe. Foppa dankte schließlich ihrem Kollegen Dello Sbarba für seine Mühen mit diesem Gesetz.

Otto von Dellemann sah den Beteiligungsprozess anders als Foppa. Es habe eine Beteiligung stattgefunden, auch dafür sei LR Theiner zu danken. Positiv sei auch die Einbeziehung der Gemeinden. Der Druck auf sie werde sicher zunehmen, wichtig sei daher die Zusammenarbeit. Von Dellemann sah auch das verzögerte Inkrafttreten wichtig, damit werde den Gemeinden Zeit für die Vorbereitung gegeben. Die Siedlungsgrenze sei das wichtigste Prinzip im Gesetz, eine weitere Gelegenheit zur Zusammenarbeit von Land und Gemeinden.

LR Christian Tommasini sah Südtirols Landschaft als sehr schön aber auch als empfindlich, auch unter dem menschlichen und sozialen Aspekt, als Brücke zwischen Nord und Süd und mit Unterschieden zwischen urbanem und ländlichem Raum. All diese Bedürfnisse seien zu berücksichtigen. Dieses Gesetz erkenne auch die Besonderheit der Städte, insbesondere der Landeshauptstadt mit ihren besonderen Aufgaben an. Nun müsse man sicherstellen, dass die öffentliche Hand weiter Wohnungen für den sozialen Bedarf baut, auch mit neuen Modellen.

Elena Artioli machte LR Theiner ein Kompliment, weil er imstande war, Benedikters Gesetz zu entflechten. Auf diesem Wege sollte man fortfahren.

Helmuth Renzler bedankte sich bei LR Theiner und seinen Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit und die Bereitschaft, die Anliegen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dadurch werde unter anderem sichergestellt, dass Südtirol eine der höchsten Eigenheimquoten habe. Mit den Preisbindungen könnten erschwingliche Wohnungen geboten werden und der Wohnungsmarkt entspannt werden. Natürlich hätte man gerne noch mehr umgesetzt. Weniger glücklich zeigte sich Renzler mit dem Kompromiss zum Planungsmehrwert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Freiheitlichen als soziale Partei brüsteten; ihre Erfolge im Sozialbereich könne er nicht erkennen.

Die Raumordnung sei nun Thema für alle geworden, und das sei ein Erfolg, meinte Sigmar Stocker, der allen dankte, die an der Erarbeitung beteiligt waren. Man werde sehen, ob es ein gutes Gesetz sei.

Unter Durnwalder wäre es mit der Beteiligung nicht so weit gekommen, meinte Hans Heiss. Man habe dabei aber auch verfolgen können, wie sich die Lobbys und Partikularinteressen formiert hätten. Er dankte Dello Sbarba für seine Arbeit, mit der er auch anderen ermöglicht habe, sich an der Debatte zu dieser sperrigen Materie zu beteiligen.

Magdalena Amhof stellte fest, dass man drei für die Arbeitnehmer zentrale Punkte neu geregelt habe. Der geförderte Wohnbau, das Erfolgsmodell des Südtiroler Wohnens, werde fortgeführt. Mit der Preisbindung sei ein neues Instrument eingeführt worden. Ein zentraler Punkt sei auch der Vorrang für Ansässige und die Eindämmung des Zweitwohnungstourismus. Aus manchen Gemeinden müssten Einheimische abziehen, weil Wohnen dort nicht mehr leistbar sei. Die Siedlungsgrenze sei wichtig, um auch den nächsten Generationen Landschaft zu überlassen, und werde auch zu mehr Bestandsnutzung führen.

Oswald Schiefer sah das Ziel eines langen und steinigen Weges erreicht. Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Er dankte dem Landesrat und den Mitarbeitern für die investierte Zeit, dem Ausschussvorsitzenden Wurzer und auch den Abgeordneten der Opposition, die vorübergehende Schwächen in der Mehrheit nicht ausgenutzt hätten. Mit dem Gesetz beginne eine neue Ära, es sei eine Herausforderung für die Gemeinden, aber auch ein Exerzierfeld für Techniker und Anwälte.

LH Arno Kompatscher machte Theiner ebenfalls ein Kompliment. Man sei mit der Absicht gestartet, eine neue Raumordnung vorzulegen, dann erst habe man den Landschaftsschutz dazu gelegt. Der Aufwand habe sich somit vergrößert. Die Ziele, die man sich gesetzt habe – sparsamer Umgang mit dem Grund, Landschaftsschutz, Aufwertung der Gemeinden und Vereinfachung – könnten mit diesem Gesetz umgesetzt werden.

LR Richard Theiner bedankte sich bei den Abgeordneten, auch wenn man sich manchmal in die Haare geraten sei. Alle hätten einen wesentlichen Beitrag geleistet, nicht nur im Plenum und im Ausschuss. Er habe bewusst den Weg der Partizipation gewählt. Die Verbände hätten sich dabei auch eingebracht, und zwar sichtbar. Es sei ein spannender, unorthodoxer Weg gewesen. Theiner bedankte sich auch beim Landeshauptmann, denn es sei auch für ihn nicht einfach, wenn bei einem solchen Gesetz jedes Detail zur Debatte stehe. Er sei zuversichtlich, dass es mit diesem Gesetz gelingen werde, die einmalige Landschaft zu erhalten, dass es weniger Zersiedelung geben werde und dass man leistbares Wohnen erreichen könne.

Der Gesetzentwurf wurde mit  17 Ja und 14 Nein genehmigt.

 

Vor Ende der Sitzung behandelte der Landtag auch noch einen parteiübergreifenden Antrag: Beschlussantrag Nr. 901/18 – Silvius-Magnago- Platz (eingebracht von den Abg. Schiefer, Mair, Dello Sbarba, Pöder, Urzì, Knoll, Artioli, Köllensperger, Tommasini und Bizzo am 11.4.2018). Die Landesregierung wird beauftragt, ein Konzept für einen historischen Parcours in Auftrag zu geben und den Landtag in die Konzeptauswahl einzubeziehen.

“Nachdem nun der Silvius-Magnago-Platz umgestaltet wird, sollte auch die Chance genutzt werden, die Geschichte des Zeitabschnittes des politischen Wirkens dieser historischen Persönlichkeit und seiner Mitstreiter sowie anderer wichtiger Zeitzeugen im Hinblick auf die Entwicklung der Autonomie, des Landtages und des Friedens sichtbar zu machen” erklärte Martha Stocker, die den Anstoß zum Antrag gegeben hatte. “Es böte sich an, rund um den Platz mit Einbeziehung der angrenzenden Gebäude einen historischen Parcours anzudenken und umzusetzen. Er könnte die wichtigsten Ereignisse und Leistungen von 1945 bis 1992 umfassen und als Gelegenheit genutzt werden, Geschichte unmittelbar erlebbar zu machen.”

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte die Initiative, warnte aber davor, Magnago zu idealisieren. Man sollte auch menschliche Aspekte, auch Schattenseiten aufzeigen. Der Laurin-Brunnen sollte auf dem Platz verbleiben.

Brigitte Foppa (Grüne) bedauerte, dass das Leben vom Magnagoplatz nach und nach verschwunden sei, Skater ebenso wie Pflanzen. Der Geschichtsparcours sollte auch andere historische Persönlichkeiten umfassen, etwa Alexander Langer.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Damit war die erste Juni-Sitzung beendet.

 

Pöder: “Arbeitnehmerinteressen landen auf letztem Platz”

“Die Arbeitnehmerinteressen und die Interessen der kleinen Selbständigen landen beim heute vom Landtag genehmigten Raumordnungsgesetz auf dem letzten Platz, weit hinter jenen des Bauernbundes”, bemängelt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, den Inhalt des Gesetzes Raum und Landschaft.

“Die Bereitstellung von neuem Wohnraum aber auch die Frage der Wohnungen für Ansässige und der preisgebundenen Wohnungen wird nur sehr halbherzig geregelt. Die größten Geschenke gehen an jene, die ohnehin schon viel Kubatur haben und sich Bau von noch mehr Kubatur zum Eigengebrauch leisten können, wie zum Beispiel die wohlhabenderen Landwirte”, so der Abgeordnete.

“Im Wirtschaftsbereich haben sich die größeren Tourismusakteure durchgesetzt, häufig auf der Strecke geblieben sind die Interessen der kleineren und mittleren Handwerksbetriebe. Innerhalb der SVP hat der soziale Flügel bzw. die SVP-Arbeitnehmer kaum Punkte für mehr Gerechtigkeit, mehr Wohnraum für die Familien und vor allem für leistbares Wohnen durchgebracht. Einzelne Lobbyinteressen haben die Interessen der Massen in der Frage des leistbaren Wohnens zurückgedrängt.” Pöder unterstreicht, dass er mit einer Reihe von Änderungsanträgen zum Raumordnungsgesetz sehr wohl Erfolg hatte und die Zustimmung der Mehrheit erhielt.

So hat der Landtag beispielsweise einen Änderungsantrag BürgerUnion zum  Artikel 18  genehmigt, mit dem künftig Land und Gemeinden in ihren Planungsinstrumenten Gesundheitsschutz vor Elektrosmog, Umweltgiften, Abgasen und Lärm garantieren müssen. “Damit ist ein wichtiger Meilenstein für den künftigen Schutz der Gesundheit im öffentlichen Raum und in Siedlungsgebieten bei der Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums und der Siedlungsqualität beschlossen worden”, so Pöder.

“Gerade in den letzten Jahren sind die Bürger noch wesentlich sensibler in Fragen von Schutz vor Umweltgiften sowie Elektrosmog- und Lärmentwicklungen geworden. Land und Gemeinden müssen diesen Schutz nun bereits in der raumordnerischen Planungsphase berücksichtigen und garantieren”, so der Abgeordnete der BürgerUnion.

SVP zu Reform ‚Raum und Landschaft’: „Versprechen gehalten!“

„Dieses seit langem von vielen Seiten geforderte Gesetz bildet eine neue, solide Grundlage für die Entwicklung unseres Landes – eine Entwicklung, die zulässt, aber rücksichtsvoll mit Grund und Boden umgeht“, betont SVP-Obmann Philipp Achammer. Die Südtiroler Landesregierung hat heute, nach zweiwöchiger Debatte, den von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Gesetzentwurf ‚Raum und Landschaft’ genehmigt.

„Das neue Gesetz ‚Raum und Landschaft’ ist wie ein Entwicklungsplan für die Zukunft unseres Landes“, sagt SVP-Obmann Philipp Achammer. Es sei lange Zeit von verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Akteuren gefordert worden. Die Südtiroler Volkspartei habe die gesetzliche Neufassung und Zusammenlegung der beiden komplexen Materien versprochen – und ein wegweisendes Instrument vorgelegt, das die Entwicklung vor allem in den Dörfern erleichtert und dabei auf Subsidiarität und Eigenverantwortung setzt.

Unter der Federführung von Landesrat Richard Theiner sei ein Gesetz entstanden, das eine schonende Entwicklung definiere: „Das Gesetz sichert Entwicklung, dämmt dabei sowohl Zersiedelung als auch Flächenverbrauch ein, macht Raumplanung verbindlich, ermöglicht leistbares Wohnen und schafft bürgernahe, schnelle und einfache Verfahren.“

Ein großer Dank gehe an Landesrat Richard Theiner: „Ihm ist es gelungen, zwei komplexe Materien in einem aufwändigen Prozess verantwortungsbewusst zusammenzuführen“, sagt Philipp Achammer. Dies sei unter Einbindung verschiedenster Interessengruppen bei zahlreichen Treffen, Diskussionen, Vorstellungen und Versammlungen geschehen.

Grüne: “Die Runde geht an die Lobbys”

Ein widersprüchlicher und enttäuschender Gesetzestext, der noch vor seinem Inkrafttreten (2020) abgeändert werden wird, so das Fazit der Grünen zum neuen Gesetz.

“Mit der knappen Mehrheit von drei Stimmen (17 Ja und 14 Nein) hat der Landtag heute das umstrittene Gesetz „Raum und Landschaft“ genehmigt.” Die Grüne Fraktion hat die Arbeit an diesem entscheidenden Gesetz genau verfolgt.

“Die Landesregierung hat unter Druck ein Gesetz abstimmen lassen, das noch nicht ausgereift war. Trotz langer Vorarbeit, vier Jahre sind mittlerweile ins Land gegangen, wurden am Text, der in den Landtag gebracht wurde, noch 189 Änderungen im Gesetzgebungsausschuss und 68 Änderungen im Landtagsplenum vorgenommen: Insgesamt 257 Änderungen, die zum Großteil von den VertreterInnen der Mehrheit eingebracht wurden – ein Rekord. Wir Grünen haben die Annahme von 30 unserer Änderungsanträge erreicht, aber dies hat nichts an der Grundstimmung in der SVP geändert, die sich ein wahres Lobbyfestival geleistet hat. Am besten sind die Wirtschaftslobbies davongekommen, vor allem Bauern und Hoteliers. Diese beiden Wirtschaftszweige haben nun Zugriff auf die Naturgebiete sowie auf das landwirtschaftliche und alpine Grün. Und das sagt schon alles. Die Landwirtschaft wird weniger geschützt sein, als sie es mit dem alten Gesetz war;
Dem Bodenverbrauch wird kein Limit gesetzt und sogar bis zum letzten Moment hat die Mehrheit noch Änderungsanträge (Widmann) eingebracht, welche die Geschäftemacherei anheizen und das Konzept der „Siedlungsgrenze“ aufweichen; Das Recht auf eine Wohnung zu einem angemessenen Preis wird nicht garantiert. Ganz im Gegenteil, in der Mehrheit ist eine starke Strömung entstanden, welche den eingeschlagenen Weg des geförderten Wohnbaus verlassen möchte, um das Wohnungsproblem dem freien Markt zu überlassen. Diesen Punkt lässt das Gesetz offen, während es beim öffentlichen Wohnbau widersprüchlich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass das dringende Gesetz zum geförderten Wohnbau (Zuständigkeit von LR Tommasini), das bald kommen sollte, auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben wurde. Wer weiß, welche Landesregierung und welche Mehrheit es dann geben wird”, so die Grünen.

“Als Grüne Fraktion haben wir in jeglicher Hinsicht versucht, das Gesetz zu verbessern. Einige Erfolge haben wir erzielt, erst im Gesetzgebungsausschuss und dann auch im Landtagsplenum”, so die Grünen.

Bezirk: Bozen