Von: mk
Bozen – Der Bozner Landtag hat am Freitag das Gesetz zur Organisationsstruktur des Gesundheitsdienstes verabschiedet. Im Folgenden die letzten Artikel, zu denen eine Debatte geführt wurde.
Art. 27 betrifft die Sanitätskoordination in den Bezirken und die ärztliche Leitung in der wohnortnahen Versorgung und im Krankenhaus. Riccardo Dello Sbarba forderte eine Mitsprache der Fachdirektoren bei den Ernennungen. LR Martha Stocker nahm diesen Vorschlag an. Paul Köllensperger forderte ein öffentliches Verfahren mit Auswahl aus einem Dreiervorschlag. Der Änderungsvorschlag Dello Sbarbas wurde angenommen, ebenso zwei Anträge der Landesregierung; die anderen wurden abgelehnt.
Art. 28 betrifft die Pflegedienstleitung in den Bezirken und im Krankenhaus.
Auch hier forderte Riccardo Dello Sbarba eine Mitsprache des zuständigen Fachdirektors. Sein Antrag wurde ebenso wie zwei der Landesregierung angenommen, die anderen wurden abgelehnt.
Art. 29 betrifft den Sanitätsrat. Walter Blaas sah bei der Besetzung einen Überhang von Bozen und forderte eine gerechtere Verteilung unter den Bezirken, außerdem eine Absprache mit den Gewerkschaften (statt Anhörung) zu den Wahlbestimmungen. Die Aufteilung entspreche nun besser der Größe der Einzugsgebiete, antwortete LR Martha Stocker, der Artikel sei mit den Gewerkschaften abgesprochen. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Die weiteren Artikel (30-44) wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Andreas Pöder (BürgerUnion) erklärte seine Gegenstimme zum Gesetzentwurf. Mit diesem würden die drei kleinen Krankenhäuser von den größeren geschluckt und gingen ihrem sicheren Ende entgegen. Ebenso kritisierte Pöder die vorgesehene Verwaltungsstruktur.
Walter Blaas (Freiheitliche) bezeichnete den Gesetzentwurf als schlecht, nur weniges habe man zurechtrücken können. Er kritisierte die starke Rolle des Generaldirektors und die eingeschränkte Rolle der Gewerkschaften. Das Bewertungssystem für das Personal könne zu Ungerechtigkeiten führen. Verschiedene Führungsstrukturen würden unterschiedlich behandelt. Bedenklich sei auch die wirtschaftliche Behandlung der Führungskräfte. Die Landesrätin habe eingeräumt, dass man hätte gewisse Einsparungen noch vornehmen, aber das sei nicht erfolgt. Es sei einfach, hier mit Nein zu stimmen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte Enthaltung an, man habe immerhin Verbesserungen erreichen können, so etwa zur Gesundheitsversorgung vor Ort. Es sei auch gelungen, die Allmacht des Generaldirektors etwas einzuschränken. Leider sei eine Garantieklausel für die kleinen Krankenhäuser nicht durchgegangen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) warnte vor Jubel, nur weil man eine kleine Änderung durchgebracht habe. Unter dem Strich seien die kleinen Krankenhäuser abgeschafft worden, der Verwaltungsapparat werde wichtiger, die Wünsche der Bevölkerung nicht berücksichtigt und das Ärzteproblem nicht gelöst. Daher das entschlossene Nein seiner Fraktion.
Der Gesetzentwurf wurde 18 Ja, elf Nein und drei Enthaltungen genehmigt (mit der Rekordmenge von 368 Abstimmungen, wie Präsident Roberto Bizzo anmerkte).
Anschließend wurde mit der Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 118/17 fortgefahren.