Von: mk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde am Mittwoch das Gesetz zur sozialen Landwirtschaft behandelt.
Die Landesregierung nahm eine Tagesordnung zum Gesetzentwurf von Josef Noggler und Kollegen an, wonach auch die Hauswirtschaftsschulen die Aus- und Weiterbildungen im Bereich soziale Landwirtschaft vollinhaltlich und autonom durchführen können.
Walter Blaas kritisierte, dass damit eine Sonderschiene bei der Ausbildung für Sozialberufe geschaffen werde. Auch die Hauswirtschaftsschulen müssten festgelegten Lehrplänen folgen, antwortete LR Philipp Achammer.
Andreas Pöder forderte mit einer Tagesordnung, dass die Anbieter sozialer Landwirtschaft mindestens eine Arbeitsstelle für Arbeitnehmer mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen zur Verfügung stellen müssen. LR Arnold Schuler sprach sich dagegen aus. Die Arbeitsplätze für Personen mit Beeinträchtigung würden bereits mit eigenem Gesetz geregelt. Die Tagesordnung wurde mit sechs Ja, 17 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.
Andreas Pöder forderte auch eine steuerliche Gleichbehandlung mit anderen Anbietern sozialer Dienste. Walter Blaas unterstützte den Antrag, damit es nicht zur unlauteren Konkurrenz komme. Sven Knoll stimmte dem Antrag ebenfalls zu. Er fragte, ob Bauernhöfe auch eine Edelstahlküche haben müssten, wenn sie Essen auf Rädern anböten. Bei den Einkommenssteuern habe das Land keine Zugriffsmöglichkeit, erklärte LR Schuler. Die Tagesordnung wurde mit zwölf Ja, 15 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.
Auch die Ausbildungsvoraussetzungen müssten dieselben sei wie für andere Anbieter, forderte Pöder schließlich. Walter Blaas unterstützte den Antrag. Man müsse verhindern, dass für manche ein niederschwelliger Zugang zum Beruf geschaffen werde. Das Gesetz sehe die entsprechenden Ausbildungen und Akkreditierungen vor, antwortete LR Schuler und sprach sich gegen den Antrag aus. Die Tagesordnung wurde mit zehn Ja, 15 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.
Artikeldebatte
Art. 1 enthält die Zielsetzung des Gesetzes. Brigitte Foppa schlug vor, dass die soziale Landwirtschaft auf der Grundlage der einschlägigen Programme der Landwirtschaft, des Sozial- und Gesundheitswesens arbeitet. Dies sei eine Wiederholung dessen, was bereits drin stehe, antwortete LR Schuler. Der Artikel wurde unverändert mit 15 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 und 3 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 4 nennt die Tätigkeiten. Brigitte Foppa äußerte Bedenken zu den Programmen für Schüler mit Problemen. Wenn die Schule damit nicht fertig werde, werde ein Bauernhof auch Schwierigkeiten haben. Bereits heute gebe es sog. Time-out-Projekte, die zwischen Schule und Bauernhof vereinbart würden, berichtete LR Philipp Achammer. Der Artikel wurde mit 16 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 betrifft die subjektiven und objektiven Voraussetzungen. Brigitte Foppa forderte, dass die Gesamtstundenzahl der Ausbildung nicht geringer sein darf als jene, die für die entsprechenden Berufsbilder bereits vorgesehen ist. Sie plädierte auch für die Streichung einer missverständlichen Bestimmung zum Ausbildungsnachweis von Angehörigen. Es gehe um ein niederschwelliges Angebot, antwortete LR Schuler, demnach seien auch die Ausbildungswege entsprechend anzupassen. Zur zweiten Forderung erklärte er, dass es nicht immer der Hofbesitzer sei, der die Tätigkeit ausübe. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Walter Blaas kritisierte die “niederschwellige Ausbildung”, diese öffne Tür und Tor für weitere Ausnahmen. Maria Hochgruber Kuenzer nannte als Beispiel das Schweizer Modell, wo eine Familie bereits Betreuung leiste, bevor sie sich für diesen Weg und die entsprechende Ausbildung entscheide. Der Artikel wurde mit 15 Ja, sieben Nein und drei Enthaltungen genehmigt.
Art. 6 betrifft die urbanistischen und hygienischen Voraussetzungen für die Räumlichkeiten. Brigitte Foppa forderte, dass nach Auflassung der Tätigkeit die ursprüngliche Zweckbestimmung wieder hergestellt und die maximale Kubatur keinesfalls überschritten wird. Ansonsten bestehe die Gefahr des Missbrauchs. Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass im Raumordnungsgesetz dieselbe Terminologie (landwirtschaftliche Gebäude) für die Wirtschaftsgebäude verwendet wird. Er fragte, ob dies die Räumlichkeiten für die Betreuung seien. LR Schuler betonte, dass keine andere Nutzung als die landwirtschaftliche möglich sei. Foppa forderte auch die Streichung des reduzierten GIS-Hebesatzes aus dem Entwurf, dies müsste bereits Gesetz sein. Mit diesem Passus wolle man Rechtssicherheit schaffen, antwortete LR Schuler. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 15 Ja, drei Nein und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 7 betrifft den Tätigkeitsbeginn. Brigitte Foppa sah einen Widerspruch bei Tätigkeitsbeginnerklärung und Akkreditierung. Es hänge von der Art der Tätigkeit ab, was nötig sei, antwortete LR Schuler. Der Artikel wurde mit 15 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 8 betrifft die Fördermaßnahmen. Brigitte Foppa forderte bei den Tarifen eine Berücksichtigung der einschlägigen Landesgesetzgebung des Sozial- und Gesundheitswesens. Sie forderte auch die bevorzugte Förderung der biologischen Landwirtschaft, wenn die gesunde Umgebung schon ein Kriterium sei, und der Kooperation mit den öffentlichen Einrichtungen. Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass auch im Staatsgesetz die Nachhaltigkeit ein Kriterium sei. LR Schuler plädierte für die Annahme des ersten Änderungsantrags sowie des dritten Teils des zweiten Antrags (Zusammenarbeit mit ausgebildeten Personen der Sozialberufe). Von Foppa darauf angesprochen, erklärte Schuler, dass er seinen Betrieb nicht auf Bio umstelle, sondern weiter mit Überzeugung bei der bisherigen Arbeitsweise bleibe. Er werde aber einen Teil seiner Fläche seinem Sohn übergeben, der biologischen Anbau betreiben wolle.
Der erste Antrag Foppas wurde angenommen, ebenso der dritte Teil ihres zweiten Antrags. Art. 8 wurde mit 15 Ja und zwölf Enthaltungen genehmigt.
Art. 9 betrifft den Landesbeirat für soziale Landwirtschaft. Brigitte Foppa forderte die Aufnahme von Vertretern der Sozialberufe, der Sozialgenossenschaften und der Sozialdienste. Sie schlug auch ein verpflichtendes Gutachten des Beirats zu den Fördermaßnahmen vor. Die bäuerlichen Organisationen sollten im Beirat auch durch eine Frau vertreten sein. Josef Noggler schlug die Aufnahme einer Direktorin der Hauswirtschaftsschulen in den Beirat vor. Beiräte sollten generell möglichst schlank sein, um auch Resultate zu erzielen, erklärte LR Schuler. Dass die Landwirtschaft hier gut vertreten sei, liege in der Natur der Sache. Um den Frauenanteil brauche man sich keine Sorgen zu machen, die Frauen seien bereits in der Arbeitsgruppe sehr aktiv gewesen; außerdem gelte das Gleichstellungsgesetz. Die Anträge Foppas wurden abgelehnt, jener Nogglers angenommen.
Brigitte Foppa kritisierte vor allem, dass der Antrag zur Frauenvertretung nicht angenommen wurde. Es gehe hier immerhin um Tätigkeiten, die vor allem von Frauen ausgeübt werde. Der Verweis auf das Gleichstellungsgesetz garantiere nicht, dass der Bauernbund eine Frau in den Beirat entsende. LR Schuler verstand die Aufregung nicht; das Gesetz zur Chancengleichheit sei auf jeden Fall einzuhalten. Er sei überzeugt, dass die Bäuerinnen sehr wohl ihren Platz im Beirat finden würden. Der Artikel wurde mit 14 Ja, drei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Die Debatte wird morgen wieder aufgenommen.