Von: mk
Bozen – Südtirols Gesellschaft wird zunehmend älter, dies zeigen unter anderem die Daten des Landesstatistikinstitut ASTAT zur Bevölkerungsentwicklung 2019. “Der demografische Wandel ist keine Entwicklung der Zukunft, vielmehr ist es ein Prozess, den wir bereits erleben. Es gilt darum, dies verstärkt in gesellschaftliche und politische Entscheidungen einzubinden und mitzudenken”, betonte Seniorenlandesrätin Waltraud Deeg heute bei der Vorstellung des Landesgesetzentwurfes zum Aktiven Altern. Dieser ist in den vergangenen Wochen und Monaten vom Amt für Senioren und Sozialsprengel erarbeitet worden.
Als Hauptziele formulierte Amtsdirektorin Brigitte Waldner bei der Vorstellung drei Anliegen: Senioren dürften nicht mehr als ausschließlich soziales Thema definiert werden, sondern als Querschnittsthema. Beim Gesetz stehen der Mensch und sein Lebensumfeld im Mittelpunkt, weshalb der Gesetzentwurf zahlreiche Bereiche umfasse. Über das Rahmengesetz sollten gewisse Grundpfeiler vorgegeben, zum Teil finden sich darin bereits sehr konkrete Vorschläge wie die Einführung einer Steuerungsgruppe, die Ernennung eines Seniorenanwalts oder die Auszeichnung der seniorenfreundlichen Gemeinde. “Es geht bei diesem Gesetz darum bestehendes zusammenzufassen, neue Inputs zu geben und eine Weiterentwicklung aufzuzeigen”, unterstrich Landesrätin Deeg. Das Land habe eine wichtige Aufgabe Impulse auszusenden und Anreize für Verbesserungen zu schaffen. “Schließlich sind ältere Menschen eine wichtige Ressource für die Gesellschaft, deren Rolle wir künftig weiter stärken und aufwerten wollen”, hielt Deeg fest.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung und frühzeitigen Stärkung der Seniorinnen und Senioren vor, umfasst die Bereiche Pflege, Begleitung und Betreuung, ebenso wie Wohn- und Lebensräume, Mobilität, Familie, Gesundheit und Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilhabe, Kultur und Bildung sowie Arbeit und Ehrenamt. Die anwesenden Interessensvertreter stehen dem Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Sie werden nun innerhalb August weitere Vorschläge und Rückmeldungen zum Gesetzentwurf einbringen. Sobald der Erarbeitungsprozess abgeschlossen ist, wird über den Entwurf in der Landesregierung entschieden, bevor dieser an den Landtag weitergeleitet wird.