Von: luk
Bozen- Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 63/20 – Änderungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von LR Hochgruber Kuenzer) – abgeschlossen und den Entwurf mit vier Ja (Magdalena Amhof, Franz Locher, Helmut Tauber und Manfred Vallazza), drei Nein (Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer, Andreas Leiter Reber) und einer Enthaltung (Sandro Repetto) gebilligt. Die Abg. Dello Sbarba und Faistnauer haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Bei der gestrigen Sitzung wurden die ersten 15 (von 30) Artikel genehmigt, heute wurden nicht mehr viele Änderungen vorgenommen, wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet. Die Neuerungen, um die es heute ging: Im Landwirtschaftsgebiet kann eine Vereinbarung zwischen Bauherrn und Gemeinde zu den primären Infrastrukturen getroffen werden, Varianten zur Baukonzession werden wieder möglich, Solar- und Photovoltaikanlagen können mit Ermächtigung installiert werden.
„Hauptsächlich geht es in diesem Gesetz um Anpassungen an neue staatliche Vorgaben und um Zuständigkeiten, die der Staat ans Land delegiert hat“, erklärt Locher, „Ziel des Gesetzes ist es aber, den Gemeinden in der Raumordnung mehr Zuständigkeiten und damit mehr Spielraum zu geben.“