Partizipation der Bürger

Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie im Landtag behandelt

Freitag, 11. Juni 2021 | 16:30 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie befasst.

Landesgesetzentwurf Nr. 69/20: Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (vorgelegt vom Abg. Noggler).

Wie Einbringer Josef Noggler (SVP) erklärte, sei der Gesetzentwurf bereits einmal von Gert Lanz vorgelegt, dann aber zurückgezogen worden. Er enthalte einige technische Verbesserungen, aber auch inhaltliche Neuerungen, so die Ansiedlung des Büros für politische Bildung bei der Eurac, die Errichtung einer Verbindungsstelle für dieses Büro beim Landtag, die Einsetzung des Bürgerrats durch das Landtagspräsidiums.

Brigitte Foppa (Grüne) sah das erste Gesetz zur Volksabstimmung als Errungenschaft. Bei den ersten Volksabstimmungen sei aber die sehr hohe Beteiligungshürde von 40 Prozent verfehlt. Jahrelang habe man dann über diese Hürde gestritten, da sie ausgenutzt werden konnte, um die Bürger vom Wahlgang abzuhalten. Zusammen mit Magdalena Amhof und Sepp Noggler habe sie dann nach breiter Bürgerbeteiligung einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf vorgelegt. Am Ende habe es einen sehr breiten Konsens gegeben. Man habe versucht, bei jedem Punkt einen Kompromiss zu finden. Damals sei das Quorum auf 25 Prozent festgelegt worden. Nach den Verhandlungen sei noch einiges herausgenommen worden, etwa die Abstimmung über Beschlüsse der Landesregierung. Das Ergebnis sei dann weniger gewesen als ausgehandelt worden sei. Nach den letzten Wahlen sei wieder ein Entwurf vorgelegt worden, der das Gesetz verstümmeln würde. Im Gesetzgebungsausschuss sei es gelungen, die Abschaffung des beratenden Referendums zu verhindern. Nun habe Kollege Vettori mit einem Taschenspielertrick wieder eine Streichung vorgelegt. Im Gesetzentwurf werde auch der Bürgerrat beschnitten, der nun nur mehr vom Landtagspräsidium eingesetzt werden könne. Dieses sei keine ausgewogene Vertretung des Landtags. Noch schlimmer sei die angestrebte Regelung zum Büro für politische Bildung, das bei der Eurac angesiedelt werde, ohne ausgewogene politische Vertretung. Die Information für die Bürger werde reduziert.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) hoffte auf die geschlossene Gegenstimme der Opposition zum Änderungsantrag Vettoris, der diese erste zarte Blume der Bürgerbeteiligung rupfe. Es sei das Instrument, das beim Flughafengesetz eingesetzt worden sei. Im Gesetzgebungsausschuss sei es durch Stimmenthaltung Amhofs gelungen, die Streichung abzuwenden, aber nun komme sie durch die Hintertür. Die SVP, die Vettori vorschiebe, habe Angst, dass die Bürger zu ihren Entscheidungen nein sagen könnten. Es sei ein Trauerspiel für die Politik, für die Demokratie, eine Entrechtung der Bürger. Atz Tammerle kündigte eigene Änderungsanträge an, so die Senkung der Unterschriftenhürde von 13.000 auf 8.000 und die digitale Sammlung der Unterschriften.

Wortmeldungen und Übergang zur Artikeldebatte

Am Nachmittag wurde die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 69/20: Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (vorgelegt vom Abg. Noggler) wieder aufgenommen.

Alex Ploner (Team K) versuchte, seinen Ärger über den Antrag Vettoris mit Humor zu nehmen. Nach den Arbeiten im Ausschuss hätte er nie geglaubt, dass die SVP doch noch versuchen werde, das bestätigende Referendum abzuschaffen. Das geltende Gesetz zur Direkten Demokratie sei unter großer Bürgerbeteiligung zustande gekommen und es trage die Unterschrift von Noggler und Amhof. Direkte Demokratie lebe auch vom Vertrauen, das man in die Menschen setze, und das werde nun verspielt. Politik werde als Kunst des Kompromisses bezeichnet, aber hier nehme man die Möglichkeit zum Kompromiss und zur Mitsprache. Lanz habe von der Gefahr gesprochen, dass die repräsentative Demokratie jederzeit durch 300 Unterschriften gelähmt werden könnte. Seit Bestehen des Gesetzes sei das nie geschehen. Ploner appellierte an die Abgeordneten der SVP, sich das noch einmal zu überlegen. Noggler habe von Fehlern gesprochen, aber das bestätigende Referendum sei kein Fehler. Wenn die Leute immer generell der Politik die Schuld gäben, so könne man heute sagen, die Schuld liege eindeutig bei SVP, Vettori und Lega.

Magdalena Amhof (SVP) sah es nicht als demokratisch, wenn Ploner ihr sagen wolle, wie sie abzustimmen habe. Der Antrag von Vettori streiche nur ein Instrument der Bürgerbeteiligung, nicht die ganze. Die direkte Demokratie sei eine Ergänzung, kein Ersatz für die repräsentative Demokratie. Der Beteiligungsprozess zur Erstellung des geltenden Gesetzes sei richtig und gut gewesen, aber es sei ohne rechtliche Überprüfung vorgelegt worden. Diese sei nun im Ausschuss nachgeholt worden. Der Bürgerrat sei im Ausschuss wieder eingefügt worden, und das sei wichtig, denn das sei eine Bürgerbeteiligung, genauso wie die Volksinitiative. Wichtig sei auch der Zugang ab 16 Jahren, der rechtlich zwar fraglich sei, aber wofür man eine gute technische Lösung gefunden habe. Zum beratenden Referendum werde sie sich der Stimme enthalten. Es sei aber wichtig, das Gesetz heute zu verabschieden.

Carlo Vettori (Forza Italia Alto Adige Südtirol) dankte für die häufige Erwähnung in dieser Debatte. Bei diesem Thema merke man die politische Verkrustung der heutigen Gesellschaft. Sein Antrag entspreche seiner politischen Überzeugung und sei von niemandem bestellt worden. Er sehe sich damit als Retter der Demokratie. 300 Unterschriften, um ein Landesgesetz zu blockieren, seien etwas wenig. Heute regiere die SVP, morgen könnten es auch die Grünen oder die Freiheitlichen sein. Jede Mehrheit müsse die Möglichkeit haben, Gesetze voranzubringen. Diese 300-er Regel führe ins Chaos. Es könnte in Zukunft auch ein Bauunternehmer sein, der 300 Unterschriften organisiert, um ein neues Baugesetz zu blockieren. Mit seinem Antrag werde nicht die Demokratie abgeschafft, wie jemand glauben machen wolle.

300 Unterschriften seien sicher wenig, meinte auch Giuliano Vettorato (Lega Salvini Alto Adige Südtirol), damit könne man auch Bestimmungen im Finanzgesetz blockieren. Er sei für die Direkte Demokratie, aber diese Bestimmung sei umzuschreiben.

Es gehe um Vertrauen, jenes Vertrauen, das man den Bürgern dieses Landes entgegenbringe, meinte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Wenn man Direkte Demokratie lernen wolle, müsse man die vorhandenen Instrumente nutzen und an den Abstimmungen teilnehmen. Am besten beginne man damit auf Gemeindeebene, wo die Bürger über einen neuen Fußballplatz abstimmen könnten, vorausgesetzt, sie würden auch über die Kosten aufgeklärt. Wenn man sehe, dass diese Bestimmung nicht funktioniere, wenn alle paar Wochen Volksabstimmungen beantragt würden, dann könne man das Gesetz ändern. Aber jetzt müsse man den Menschen Vertrauen entgegen bringen. Die Direkte Demokratie biete viele Möglichkeiten, auch den Austausch zwischen Meinungen, was in der Politik schwieriger sei. Man werde an der Abstimmung sehen, ob die Vorwürfe gegen Vettori stimmten.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erinnerte daran, dass dieser Gesetzentwurf als rein technische Novelle geplant war. Dann seien die größeren Änderungen gekommen. Wenn 300 Unterschriften wenig seien, um ein Referendum einzuleiten, dann könne man eine Erhöhung fordern, aber Vettori wolle seine Abschaffung. Bisher habe noch niemand diese 300 Unterschriften gesammelt, auch nicht zum Covid-Gesetz. Das zeuge von Verantwortungsbewusstsein bei den Bürgern. Dieses Instrument nehme man nicht aus Jux zur Hand, sondern dann, wenn es um Grundlegendes gehe. Der Landtag vertrete das Volk, er sei nicht dazu da, es zu beurteilen. Kompatscher habe sich vor seiner ersten Wahl im ganzen Land umgehört und dafür viel Lob bekommen. Das sei als neue, inklusive Art der Politik gesehen worden. Der Landtag habe natürlich das Recht, jedes Landesgesetz zu ändern, aber wenn man ein solches Gesetz ändere, das mit breiter Bürgerbeteiligung entstanden sei, dann müsse man es behutsam tun und die Verantwortung übernehmen – und sich nicht hinter anderen verstecken. Sie könne ihre Ehrlichkeit beweisen, wenn sie gegen Vettoris Antrag stimme.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) erklärte, dass die 300 Unterschriften ein technischer Fehler der Mehrheit gewesen seien, das könne man auch den Presseberichten von damals entnehmen. Er habe damals angekündigt, gegen jedes Landesgesetz ein Referendum einzuleiten, habe es aber nicht getan, aus Verantwortungsbewusstsein. Diese Bestimmung sei in den zweieinhalb Jahren toter Buchstabe geblieben, obwohl man damit hätte die Mehrheit in Schwierigkeiten bringen. Jetzt wolle man das Kind mit dem Bade ausschütten und dieses Instrument streichen anstatt die Unterschriftenhürde zu erhöhen. Das sei ein schlechtes Signal für die Demokratie. Ein weiterer zentraler Aspekt dürfe nicht außer Acht gelassen werden: die Einschränkung der Direkten Demokratie bei sensiblen Themen, die damals von Tommasini und Bizzo eingefügt worden sei. Diese sei von LH Kompatscher unterstützt, aber vom damaligen Abgeordneten Steger wieder gestrichen worden. Die angekündigte Erneuerung sei nun in Wahrheit eine Rückkehr zur alten Politik. Niemand anderer im Landtag sei auf seinen diesbezüglichen Einwand eingegangen, die Gefahr, dass das ethnische Gleichgewicht ausgehebelt wird.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) erinnerte an das Referendum zum Friedensplatz, das einen Weg des friedlichen Zusammenlebens unterbrochen habe. Aus dieser Erfahrung sei Bizzos Vorschlag zum Gesetz entstanden. Er selbst sei kein großer Anhänger der Direkten Demokratie, das gehe auch auf bestimmte staatsweite Referenden wie jenes zur Atomkraft zurück, aber auch auf das Flughafenreferendum. Dennoch habe die Direkte Demokratie ihren Platz. Ihm wäre es nie eingefallen, die Möglichkeit der 300 Unterschriften auszunutzen, denn er sei für den Dialog zwischen den Parteien. Auch andere Parteien hätten das Instrument nicht genutzt. Die Reform dieser Bestimmung hätte einer breiten Diskussion bedurft, stattdessen komme ein Streichungsantrag. Er fragte, ob noch ein Dialog, ein Kompromiss möglich sei.

Das Gesetz weise einige Fehler auf, erklärte LH Arno Kompatscher, das sei von den Ämtern im Haus festgestellt worden. Das räume er auch selbstkritisch ein, er habe ja mitgestimmt. Es sei auch nicht die Schuld der Teilnehmer am Beteiligungsprozess. Es sei dringend notwendig, dieses Gesetz zu ändern, sonst funktioniere es nicht. Der Schutz der Sprachgruppen sei nach wie vor wichtig, darüber müsse die Kommission entscheiden, die die Zulässigkeit des Referendums prüfe, nicht die Politik. Der Schutz bleibe, für alle Sprachgruppen, davon werde nicht abgerückt. Er halte den Streichungsantrag von Vettori für nachvollziehbar und richtig. Diese Bestimmung sei verfassungswidrig, das habe auch das Gesetzgebungsamt des Regionenministeriums gesagt. Das Autonomiestatut sehe das abschaffende Referendum vor, aber nicht das bestätigende. Anders als behauptet, werde das Gesetz bereits angewendet, denn vor jedem Inkrafttreten eines Landesgesetzes müsse die Frist für die 300 Unterschriften abgewartet werden. Er stehe nach wie vor, dass es die Bürgerbeteiligung brauche, dazu gehöre auch die Anhörung der Betroffenen vor jeder Maßnahme. Der Gesetzentwurf enthalte viele Verbesserungen, darunter die Senkung von Hürden.

Es gebe drei Gründe für den Gesetzentwurf, erklärte Josef Noggler: Es seien sprachliche Anpassungen nötig, es seien technische Anpassungen nötig, und er wollte als Präsident endlich das Büro für politische Bildung einrichten. Für dieses wollte er die Möglichkeit schaffen, es bei einer wissenschaftlichen Einrichtung anzusiedeln. Noggler wies auch auf einen Änderungsantrag zum Wahlrecht der 16-jährigen hin, der vom Rechtsamt des Landes nach Beratung mit den Gemeinden erstellt worden sei. Dieses Gesetz müsse man erst ändern, damit es funktionieren könne.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 18 Ja und 14 Nein genehmigt.

Artikeldebatte

Art. 1 enthält die Begriffsbestimmung.
Brigitte Foppa wollte das Büro für politische Bildung in der Zuständigkeit des Landtags, nicht des Präsidiums, denn dieses sei kein politisch ausgewogenes Gremium. Alessandro Urzì warnte vor Indoktrinierung und zweifelte an der Aussage LH Kompatschers, dass er nicht an der Novelle mitgearbeitet habe. Dieser habe erst jetzt bemerkt, dass man seinen damaligen Kompromiss mit dem PD über den Haufen werfen wolle.
Ein Antrag Nogglers mit einer sprachlichen Korrektur (“Bürgerinnen und Bürger” statt “Personen”) wurde angenommen, der Antrag Foppas abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, sieben Nein und neun Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 zum Einleitungsantrag wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 enthält inhaltliche Schranken.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung des Absatzes, der Bestimmungen zu Rechten und Schutz der Sprachgruppen vom Volksentscheid ausnehmen. Nogglers Entwurf schwäche die bisherige Bestimmung. Wenn die Rechte einer Sprachgruppe in Gefahr seien, sollte dies von der Vertretung der Sprachgruppe im Landtag aufs Tapet gebracht werden können. Alessandro Urzì, der die Streichung von Abs. 2 verlangte, bat die italienischen Vertreter in der Landesregierung um Stellungnahme. Abs. 2 schaffe zwei Sicherheitsklauseln für die Sprachgruppen ab. Es sei paradox, wenn eine Schutzklausel für die Italiener, die vom PD eingeführt wurde, nun von Mitte-Rechts abgeschafft werde. Carlo Vettori erinnerte daran, dass es zu dieser Materie eine Verfassungsbestimmung gebe, das Statut, und das könne von diesem Gesetz nicht ausgehebelt werden. Es stimme nicht, dass man diesen Schutz abschaffen wolle, erklärte LH Kompatscher, die Kommission, die die Zulässigkeit des Referendums prüfe, habe auch diesen Aspekt zu prüfen. Sandro Repetto erinnerte daran, dass die von Bizzo und Tommasini eingeführte Klausel die Zustimmung des Gesetzgebungsamtes hatte, und riet deshalb zur Streichung des Artikels. Andreas Leiter Reber betonte, dass der Schutz der Sprachgruppen eine Säule der Autonomie sei. Wenn es mehr Reife und Übung bei der Direkten Demokratie geben werde, könne man auch hier über eine Öffnung nachdenken, aber nun sollte der Schutz bleiben. Gert Lanz verteidigte die neue Formulierung, die nur mehr von Sprachgruppen rede und nicht mehr von sozialen oder ethnischen Minderheiten, weil letztere erst rechtlich zu definieren seien. Riccardo Dello Sbarba betonte, dass es Rechte gebe, die nicht Gegenstand einer Mehrheitsentscheidung sein dürften. Auch für den Landtag seien solche Klauseln vorgesehen. Die ethnischen und sozialen Minderheiten sollten in der Schutzbestimmung bleiben. Alle Minderheiten seien in gewisser Weise schutzbedürftig, nicht nur die traditionellen, im Sinne der Verfassung und der EU-Charta der Menschenrechte. Das Problem liege in der Definition der sozialen Minderheit, erwiderte Gert Lanz. Auch die 10 reichsten Südtiroler könnten als solche gesehen werden. Abs. 2 und 3 in Art. 4 des geltenden Gesetzes, die nun abgeschafft würden, seien im Widerspruch zueinander: Der eine sehe die politische Kontrolle vor, der andere die rechtliche. Die Blonden seien sicher keine soziale Minderheit, entgegnete Riccardo Dello Sbarba, es gehe um diskriminierte Gruppen. LH Arno Kompatscher meinte, man hätte sich die Debatte sparen können; die Verfassung und das Staatsgesetz würden bereits festlegen, was nicht Gegenstand eines Referendums sein dürfe. Auch eine Abstimmung über die Rechte einer diskriminierten Gruppe wäre verfassungswidrig. Wie in allen anderen Regionen prüfe eine Juristenkommission, ob eine Abstimmungsfrage rechtlich zulässig ist.
Die Streichungsanträge wurden abgelehnt.
Art. 3 wurde mit 21 Ja, elf Nein und zwei Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 sieht ein Gutachten zur Fragestellung (durch das Büro für politische Bildung) vor.
Alessandro Urzì forderte die Streichung des Artikels, da er die Unabhängigkeit eines Büros in Frage stelle, das bei einer Einrichtung unter politischem Einfluss angesiedelt sei. Brigitte Foppa hegte ebenfalls Zweifel: Das Büro berate überdies bereits der Erstellung der Frage. Auch Alex Ploner zeigte sich verwundert. Josef Noggler zeigte sich mit einer Streichung des Artikels einverstanden, wenn die Abgeordneten der Meinung seien, dass die Bestimmung das Verfahren komplizierter mache.
Der Streichungsantrag Urzìs wurde angenommen (32 Ja, 1 Nein), der Artikel dadurch gestrichen.

Art. 5 zur Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 6 regelt die Überprüfung der Zulässigkeit.
Alex Ploner schlug einen Zusatz vor: Die Einreichung der Anträge solle vom Landespresseamt veröffentlicht werden, zusammen mit Kontaktdaten und entsprechender Webseite. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 22 Ja und zwölf Enthaltungen genehmigt.

Art. 7 betrifft Sammlung und Hinterlegung der Unterschriften.
Myriam Atz Tammerle beantragte die Senkung der Unterschriftenzahl von 13.000 auf 8.000, die Einführung des elektronischen Sammelsystems, das die Landesregierung binnen drei Monaten regeln soll. Die Identifizierung solle durch Mittel wie SPID erfolgen, eventuell auch durch ein einfaches System wie in Österreich. Die handschriftlich abgegebenen Unterschriften sollen in das digitale System eingefügt werden. Alex Ploner forderte eine Senkung der Unterschriftenzahl: 2.500 beim Volksbegehren, 5.000 für die beratendem 8.000 für die aufhebende, einführende oder bestätigende Volksabstimmung. Wenn für ein Vollmandat rund 8.000 Stimmen nötig seien – und 1 Abgeordneter ein Gesetz einreichen könne -, so sollte das auch bei der Volksinitiative das Maß sein. Damit unterstütze man auch Minderheiten, die sich sonst schwer täten, an die Öffentlichkeit zu dringen. Brigitte Foppa befürwortete die Änderungsanträge, forderte jedoch auch den Bezug auf das bestätigende Referendum, das ja noch nicht aus dem Gesetz gestrichen sei.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 13 Nein und drei Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 betrifft die Überprüfung der Durchführbarkeit. wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 9 zur Anberaumung der Volksabstimmung und Fristen, Art. 11 zur Sammlung und Hinterlegung der Unterschriften (Art. 11 war bereits im Gesetzgebungsausschuss gestrichen worden).

Art. 12 betrifft den Bürgerrat.
Brigitte Foppa kritisierte die große Macht, die dem Landtagspräsidium mit dieser neuen Fassung eingeräumt werde. Laut dieser müsse das Thema mit der Landesgesetzgebung zu tun habe; das sei zu eng gesetzt. Es gebe wichtige Themen, die nicht oder noch nicht von der Landesgesetzgebung geregelt seien. Außerdem sollte der Bürgerrat am Ende einen Bericht erstellen und den Abgeordneten übermitteln. Magdalena Amhof berichtete, dass ihre Fraktion entschieden habe, den ersten Antrag Foppas anzunehmen. Alex Ploner bemängelte, dass in der neuen Fassung kein Ziel für den Bürgerrat angegeben werde. Das sei nicht motivierend für angehende Bürgerräte. Josef Noggler sprach sich für beide Anträge Foppas aus. Der Bürgerrat sei ein beratendes Gremium, die Zuständigkeit könne per Durchführungsbestimmung etwas erweitert werden.
Foppas Anträge wurden angenommen.
Gert Lanz wies darauf hin, dass der Bericht des Bürgerrats, der nun eingeführt wurde, in der Durchführungsverordnung geregelt werden müsse.
Der Artikel wurde mit 27 Ja und sieben Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden heute Abend fortgesetzt.

Bezirk: Bozen