Von: luk
Bozen – Im Landtag wurde heute damit begonnen, den Gesetzentwurf zur Handelsordnung zu behandeln.
Landesgesetzentwurf Nr. 32/19: Handelsordnung (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates Achammer).
Ein Hauptanliegen des Gesetzes sei es, die bestehende Handelsstruktur in den Ortschaften zu schützen, betonte LR Philipp Achammer. Zweites Ziel seien Erleichterungen für die Nahversorgungsbetriebe, angefangen bei der Tätigkeitsbeginnmeldung, die nur für die kleinen Betriebe in den Wohngebieten gelte. Für die größeren Betriebe brauche es hingegen mehr Rechtssicherheit, sonst komme es zu langwierigen Streitigkeiten. Bei den Großhandelsbetrieben führe man neben den Erschließungskosten auch eine Abgabe zugunsten der Nahversorgung ein. Das Gesetz regle auch den Handel auf öffentlichen Flächen, wo es Rechtsunsicherheit gebe. Das Land wolle die Konzessionen bis 2020 verlängern, bis die Rechtslage auf Staatsebene geklärt sei. Geregelt werde auch die Ausspeisung im Wanderhandel. Der Werbeverkauf werde nun das ganze Jahr möglich, außer in der Zeit der Saisonschlussverkäufe. Der Entwurf enthalte auch Regeln für die Betriebstankstellen und die mobilen Tankstellen. Zu den Öffnungszeiten habe das Land keine Zuständigkeiten. Aber eine Durchführungsbestimmung zum Statut sei bereits der Sechserkommission vorgelegt worden.
Hanspeter Staffler (Grüne) erkannte im organischen Gesetzentwurf das Bemühen an, die bestehende Handelsstruktur zu erhalten. Zur europäischen Liberalisierungsvorgabe gebe es in anderen Ländern eine restriktivere Auslegung als in Italien. Eine Durchführungsbestimmung sei daher sinnvoll. Liberale Öffnungszeiten seien in Großstädten vielleicht sinnvoll, nicht aber in Südtirol, wo sie die Nahversorgung bedrohten. Vielleicht könnte man über ein Abkommen zwischen Handelsbetrieben, Verbraucherschutz und Gewerkschaften eine Regelung erreichen. Es sei insgesamt ein organischer Gesetzestext, aber er enthalte auch Fremdkörper, etwa zur Raumordnung, die ja in der nächsten Sitzung ein eigenes neues Gesetz bekomme. Da werde die Pflicht zur Konventionierung in Wiedergewinnungszonen zugunsten des Einzelhandels beiseitegeschoben. Bei den Tankstellen sei auch der Sicherheitsaspekt zu beachten, dazu werde er einen Änderungsantrag vorlegen. Insgesamt sei es ein organischer Gesetzentwurf, aber mit einigen bitteren Pillen, daher werde man sich der Stimme enthalten.
Paul Köllensperger (Team K) freute sich, dass mit diesem Einheitstext gleich zwei alte Gesetze abgeschafft werden. Er teile das Ziel, die Nahversorgung zu erhalten, welche die Dörfer lebendig erhalte und die Wege verkürze. Zu begrüßen sei die Tätigkeitsbeginnmeldung für die kleinen Läden. Leider habe man keine Zuständigkeit zu den Öffnungszeiten. Das einzige Instrument zum Großhandel sei die Raumplanung, nicht die Handelsordnung. Das Gesetz sei extrem detailliert und teilweise nicht mehr ganz zeitgemäß, da es den Vormarsch des Onlinehandels nicht berücksichtige.
LR Philipp Achammer bedauerte, dass man bei den Öffnungszeiten nichts tun könne. Für die Einkaufszentren sei der Sonntag nach dem Samstag der zweitstärkste Tag gewesen. Auch die vorherige Staatsregierung habe eine Einschränkung der Sonntagsöffnung angedacht, aber das sei für Südtirol keine Lösung. Daher wolle man die Durchführungsbestimmung. Sobald die Sechserkommission wieder eingesetzt sei, könne man weitermachen. Mit diesem Gesetz wolle man draußen mehr regeln, dafür in den Wohngebieten mehr Spielraum lassen. Er verstehe den Einwand zur Raumplanung, aber hier gehe es um nahe aneinander liegende Bestimmungen. Man könne aber die Nahversorgung noch so gut schützen, wenn die Leute online einkauften. Eine Onlinehandelssteuer wäre sinnvoll, liege aber nicht in der Kompetenz des Landes.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 19 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.
Art. 3 enthält Begriffsbestimmungen.
Josef Unterholzner beantragte, dass der Bozner Obstmarkt nur als Beispiel angeführt wird, es gebe auch andere. Diego Nicolini wollte die “natürlichen Einkaufszentren” wie etwa die Bozner Lauben einfügen. Alessandro Urzì schlug vor, auch andere historische Märkte zu benennen, sofern gegeben, und sprach sich für den Antrag von Nicolini aus. LR Achammer wies darauf hin, dass es für den Bozner Obstmarkt bereits eine Sonderbestimmung gebe, die nun durch dieses Gesetz ersetzt werde. Für andere Märkte werde mit Art. 30 den Gemeinden der entsprechende Spielraum eingeräumt. Die natürlichen Einkaufszentren passten nicht in Art. 3, man würde aber einen entsprechenden Beschlussantrag gerne annehmen.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 4 betrifft die Raumplanung.
Hanspeter Staffler sprach sich gegen die Aufhebung der Konventionierung zugunsten des Handels aus. Der Handel sollte wie bisher bis zu 40 Prozent einnehmen können. Paul Köllensperger schlug die Förderung von Handel mit historischem, architektonischem, künstlerischem oder ökologischem Wert vor. LR Achammer sah eine solche Unterstützung bereits als möglich; gegebenenfalls wolle man sie in die Durchführungsverordnung aufnehmen.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 9 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 8 sieht die Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Handelstätigkeit vor.
Diego Nicolini wollte die Pflicht zur Antimafia-Erklärung nicht auf den Inhaber eingeschränkt wissen. Die Antimafia-Erklärung werde bei Beiträgen auch von Angehörigen verlangt, antwortete LR Achammer, bei der Tätigkeit genüge der Inhaber.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, der Artikel mit 18 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 betrifft den Einzelhandel in mittleren Handelsbetrieben.
LR Achammer schlug vor, dass die Verfallsfrist nach der Genehmigung auch mehrmals verlängert werden kann – was vom Plenum angenommen wurde.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 15 betrifft die Großverteilungsbetriebe.
Auch hier schlug LR Achammer eine Möglichkeit zur mehrmaligen Verlängerung vor sowie die Streichung einer Bestimmung, die bereits in der Raumordnung enthalten sei. Die Änderungen wurden genehmigt.
Der Artikel wurde mit 16 Ja, 1 Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 16 betrifft die Einkaufszentren.
Josef Unterholzner forderte das allgemeine Interesse als Voraussetzung ein sowie die Genehmigung auch durch das Land. LR Achammer schlug vor, den Bezug auf einzelne Warenbereiche zu streichen, da dies mit Durchführungsverordnung geregelt werden solle, eine Verfallsfrist für die Tätigkeitsaufnahme von drei Jahren vorzusehen, ausgenommen bei triftigen Gründen. Sven Knoll sah eine Genehmigung auch durch das Land als sinnvoll, da z.B. Bozen bei solchen Lizenzen sehr großzügig sei. LR Achammer erklärte, dass die Dienststellenkonferenz zur Überprüfung in der Durchführungsbestimmung enthalten sei, und sprach sich gegen den Antrag Unterholzners aus: Das allgemeine Interesse sei schwer festzulegen und eine Genehmigung durch zwei Instanzen sei schwierig.
Der Antrag Unterholzners wurde abgelehnt, die Anträge Achammers wurden angenommen.
Sven Knoll bemängelte, dass bei Einkaufszentren nicht auch die Zustimmung des Landes nötig sei. Wenn in Algund ein Einkaufszentrum eröffne, habe das auch Auswirkungen auf Meran. Dieser Meinung war auch Paul Köllensperger. Er wies darauf hin, dass das öffentliche Interesse auch bei Benko eingefordert wurde. LR Achammer betonte, dass die Landesregierung bei Einkaufszentren außerhalb der Wohngebiete über die Raumordnung mitreden könne.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Die Debatte wird morgen wieder aufgenommen.