Von: luk
Bozen – Günstigerer MwSt.-Satz, Kubatur-Bonus und weitere Vorteile: Der Landtag hat am heutigen Freitag eine Gesetzesänderung des Abgeordneten Sepp Noggler mit 32 Ja-Stimmen angenommen, die eine Angleichung der Definition der Baumaßnahmen an die staatlichen Bestimmungen vorsieht. Damit profitieren Südtirols Häuslebauer steuerrechtlich und könnten künftig in den Genuss von Kubaturboni kommen.
Sepp Noggler zeigt sich erfreut über die breite Zustimmung und die Annahme seines Änderungsantrags zum „Omnibus“-Gesetzentwurf: „Durch die genehmigte Änderung herrscht nun wieder rechtliche Klarheit für Südtirols Bauherrn hinsichtlich dessen, was denn nun genau als Neubau oder als bauliche Umgestaltungsmaßnahme einzustufen ist.“ Steuerrechtlich sei das von großem Belang, so Noggler. Mit der jetzt beschlossenen Änderung habe man nicht nur rechtliche Sicherheit geschaffen, sondern ermögliche den Südtirolern bei baulichen Umgestaltungsmaßnahmen auch dann von einem vergünstigten MwSt.-Satz zu profitieren, wenn es zu einer Kubaturerweiterung kommt. „Bisher sind diese Bauten immer als Neubau zu klassifizieren gewesen“, erklärt Sepp Noggler. “In die baulichen Umgestaltungsmaßnahmen gehen künftig auch die Neuerungen zur Anpassung an die Rechtsvorschriften über erdbebensicheres Bauen und über die Zugänglichkeit, zum Einbau technischer Anlagen und zur Verbesserung der Energieeffizienz ein.”
Hintergrund von Sepp Noggler Vorstoß ist eine veränderte Gesetzeslage auf staatlicher Ebene. “Vor knapp einem Jahr wurden die einzelnen Definitionen betreffend die Baumaßnahmen mit dem sogenannten „Vereinfachungsdekret“ leicht modifiziert. In Südtirol wurden die im Staatsgesetz angepassten Definitionen bislang nicht in die Landesgesetzgebung übernommen. Damit sind in der Praxis erhebliche Unklarheiten in Bezug auf die Anwendung des Superbonus, der MwSt.-Sätze und anderer Vergünstigungen aufgetreten. Durch die Gesetzesänderung sind die Unklarheiten nun zugunsten der hiesigen Häuslebauer ausgeräumt”, so Noggler.