Unterberger zu Neuregelung der Unterhaltsansprüche bei Scheidungen

„Gesetzeslücke wird geschlossen“

Mittwoch, 15. Mai 2019 | 17:59 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – SVP-Senatorin Julia Unterberger begrüßt in einer Aussendung den neuen Gesetzesentwurf zur Festsetzung der Unterhaltsansprüche nach einer Ehescheidung, das von der Abgeordnetenkammer genehmigt worden ist. „Damit wird dem nachgekommen, was die Vereinten Sektionen des Kassationsgerichtes schon im Juli 2018 entschieden haben: Es werden faire Kriterien zur Unterhaltsfestsetzung geschaffen, welche für beide Seiten annehmbar sind.“

„Auch ich habe bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, um den Bereich des Ehegattenunterhaltes im Falle von Ehescheidungen neu zu regeln“, erinnert sich Julia Unterberger. Die letzten diesbezüglichen Urteile seien nämlich widersprüchlich und ungerecht gewesen.

„Die Unklarheit hat vor zwei Jahren mit dem denkwürdigen Urteil im Fall Grilli begonnen“, meint Julia Unterberger. „Der Rechtsanspruch, den ehelichen Lebensstandard auch nach der Scheidung beizubehalten, wurde mit diesem so gut wie abgeschafft. Kriterium für die Unterhaltszahlungen war fortan einzig und allein, ob die theoretische Anspruchsberechtigte wirtschaftlich eigenständig ist oder nicht.“

Es folgten zahlreiche unausgewogene Urteile. „Es wurde der Beitrag, den meist die Frauen für die Familie geleistet haben, nicht berücksichtigt – auch nicht, wenn sie aufgrund der Erfüllung familiärer Aufgaben auf eine berufliche Karriere verzichtet hatten“, erklärt Julia Unterberger.

Im Juli 2018 hat dann ein Urteil der Vereinten Sektionen des Kassationsgerichtes für Klarheit gesorgt. „Endlich wurden Kriterien festgelegt, die auch den Arbeitsaufwand für die Familie anerkennen.“

Mit dem nun von der Abgeordnetenkammer genehmigten Gesetzesentwurf werden neben dem ökonomischen Ungleichgewicht zwischen den Parteien noch weitere Aspekte berücksichtigt: etwa die Dauer der Ehe, der Beitrag, der für die Karriere und das Vermögen des anderen Ehepartners geleistet wurde, das Alter und der Gesundheitszustand, die Verpflichtung, minderjährige Kinder oder solche mit Behinderung zu versorgen, und die Prognosen der künftigen Einkommensentwicklung der Berechtigten.

Dieses Gesetz gehe in die richtige Richtung – es bekräftige genau das, was das Kassationsgericht schon vorgegeben hat. „Und vor allem gibt es den Richtern die Möglichkeit, jeden einzelnen Fall in seiner Besonderheit umfassend zu bewerten“, meint Julia Unterberger.

Lobenswert sei auch das einstimmige Abstimmungsergebnis in der Abgeordnetenkammer – es bleibe jetzt nur zu hoffen, dass der Gesetzesentwurf auch im Senat rasch behandelt werde, sodass das Gesetz schon bald in Kraft treten könne.

Bezirk: Bozen