Von: luk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute zunächst den Landesgesetzentwurf Nr. 93/16 – Errichtung eines Solidaritätsfonds für Sicherheit am Arbeitsplatz und für Soforthilfe für die Angehörigen von Opfern von tödlichen Arbeitsunfällen, eingereicht vom Abg. Pöder– behandelt. Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit drei Ja-stimmen und vier Gegenstimmen abgelehnt. „Es gibt zwar Härtefälle, die von INPS, INAIL und anderen Instituten nicht abgedeckt werden, aber diese könnten auch auf Grundlage der bestehenden Landesgesetzgebung berücksichtigt werden“, begründet Ausschussvorsitzender Oswald Schiefer die mehrheitliche Ablehnung des Entwurfs.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 92/16 – Führung des Zivilflughafens Bozen, eingereicht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss) –wurde auf Antrag von Riccardo Dello Sbarba bis nach dem Verfassungsreferendum mit fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ausgesetzt. Die Verfassungsreform sieht auch eine Neuaufteilung der Zuständigkeiten zu den Zivilflughäfen vor.
Beim Landesgesetzentwurf Nr. 94/16 – Änderung des Artikels 91, Absatz 2 und Absatz 4 des Landesgesetzes vom 17.12.1998, Nr. 13 – Wohngeld, eingereicht vom Abg. Blaas – wurde der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit zwei Jastimmen und fünf Gegenstimmen abgelehnt. „Wie bei den anderen Gesetzentwürfen ist die Mehrheit auch hier der Empfehlung des Rates gefolgt“, berichtet Schiefer, „das neue Wohngeld, das von den Sozialsprengeln ausbezahlt wird, ist eine reine Sozialmaßnahme, und damit ist keine Unterscheidung zwischen Einheimischen und Ausländern möglich.“
Abgelehnt wurden auch die Anträge Andreas Pöders auf zwei Anhörungen, einmal zu den Geburtenstationen, einmal zum öffentlichen Personennahverkehr. In beiden Bereichen seien bereits Entscheidungen gefallen und beide Bereiche seien derzeit im Umbruch, sodass eine Anhörung zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht erscheint, so Schiefer.